…Wohnsitz als Werbungskosten abzugsfähig, wenn der zweite Wohnsitz (Doppelwohnsitz) beruflich bedingt ist. Die Begründung und Beibehaltung eines eigenen Haushaltes im Bereich des Beschäftigungsortes bei gleichzeitiger Beibehaltung des primären Wohnsitzes (Familienwohnsitzes) ist als beruflich veranlasst anzusehen, wenn der Beschäftigungsort so weit vom primären Wohnsitz entfernt ist…
…des Familienwohnsitzes reichen nicht aus (vgl. VwGH 16.3.2005, 2000/14/0154; VwGH 24.11.2011, 2008/15/0235). Unzumutbarkeit der täglichen Rückkehr ist jedenfalls dann anzunehmen, wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 80 Kilometer entfernt ist und die Fahrzeit mehr als eine…
…wenn sich der Familienwohnsitz soweit vom Beschäftigungsort entfernt befindet, dass eine tägliche Rückreise unzumutbar ist. Die Verwaltungsübung nimmt eine solche Unzumutbarkeit unter Hinweis auf VwGH 31.7.2013, 2009/13/0132 an, wenn der Familienwohnsitz (Primärwohnsitz) vom Beschäftigungsort mehr als 80 km entfernt ist und…
…zu. Werden Fahrtkosten als Familienheimfahrten berücksichtigt, steht kein Pendlerpauschale für die Wegstrecke vom Familienwohnsitz (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. e) zur Arbeitsstätte zu. - Fährt der Arbeitnehmer an mindestens vier Tagen, aber an nicht mehr als sieben Tagen im Kalendermonat von der Wohnung zur Arbeitsstätte…
…nicht mehr beantwortet zu werden. Aufwendungen für Familienheimfahrten von dem am Arbeitsort gelegenen Wohnsitz zum Familienwohnsitz sind unter den Voraussetzungen Werbungskosten, unter denen eine doppelte Haushaltsführung als beruflich veranlasst gilt. Mangels Vorliegens der Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung konnten auch die beantragten Familienheimfahrten nicht als…
…wenn der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort mehr als 120 km entfernt ist. In begründeten Fällen kann auch bei kürzeren Entfernungen Unzumutbarkeit anzunehmen sein, wie z.B. bei schwierigen Straßenverhältnissen (nicht ausgebauten Berg- und Passstraßen), was im gegenständlichen Fall nicht vorliegt. Im Berufungsschreiben wird vom steuerlichen Vertreter…
…täglich an den Familienwohnsitz in Adresse1 zurückzukehren. Er selbst habe in Wien seit 01. Juni 1999 eine Wohnung angemietet, die beruflich veranlasst sei und er führe dort auch einen eigenen Hausstand. Die Entfernung vom Familienwohnsitz in Adresse1 betrage mehr als 120 km und sei daher…
…sind die Aufwendungen für den zweiten Wohnsitz als Betriebsausgabe abzugsfähig, wenn der zweite Wohnsitz (Doppelwohnsitz) beruflich bedingt ist (VwGH 29.1.1998, 96/15/0171). Liegt der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, dann können die (Mehr-)Aufwendungen für eine „doppelte Haushaltsführung…
…sei. Der Familienwohnsitz in ***2*** liege vom Beschäftigungsort 358 km beziehungsweise 343 km entfernt, sodass eine tägliche Rückkehr nicht möglich sei. Außerdem sei er täglich zwischen seinem Quartier in seinem Einsatzort (***8***) gefahren. Die Entfernung dazu betrage 27 km, beziehungsweise 16 km. Vom 8. bis…
…vom 4.09.2008, RV/0463-F/07, UFS vom 16.01.2012, RV/3545-W/11, UFS vom 17.10.2012, RV/0386-K/10, UFS vom 29.01.2013, RV/3374-W/10, BFG vom 17.02.2016, RV/7106075/2015, BFG vom…
…der Begründung der Entscheidung vom 31.7.2013, 2009/13/0132 lässt sich ableiten, dass der VwGH nunmehr bei einer Entfernung von über 80 km oder bei einer Fahrzeit (unter Benützung der günstigsten öffentlichen Verkehrsmittel bzw gegebenenfalls eines Pkw) von mehr als einer Stunde die…
…06 Euro) wird auch vom Finanzamt nicht bestritten. Die Kosten können daher in voller Höhe in Abzug gebracht werden. 2.4. Alleinverdienerabsetzbetrag Alleinverdienende iSd § 33 Abs 4 EStG 1988 sind Steuerpflichtige mit mindestens einem Kind (§ 106 Abs. 1), die mehr als sechs Monate im Kalenderjahr…
…würden. Eine dieser Voraussetzungen bestehe darin, dass der Familienwohnsitz vom Beschäftigungsort so weit entfernt liege, dass eine tägliche Rückkehr nicht zumutbar sei. Dies sei ab einer Entfernung von 80 km und einer Fahrzeit von mehr als einer Stunde. Diese Mindesterfordernisse seien gegenständlich nicht erreicht. Es…
…konnte. Vorgelegt wird VwGH vom 4.9.2014, Zl. 2011/15/0133; die Entscheidung wird zum Akt genommen. Als die Wohnung in Österreich übernommen wurde, wusste der Bf. nicht, dass er einen Job in der Schweiz bekommen wird. Er wollte nicht mehr nach Österreich zurückkommen…
…Bundesgesetzblatt um keine für den Verwaltungsgerichtshof beachtliche Rechtsquelle handelt. Bestätigt wird dies durch das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofs vom 25.Oktober 2000, 99/13/0016. Aufgrund der Aktenlage ist dadurch, dass der Bf.-Hauptwohnsitz als Familienwohnsitz geeignet ist, der Schulbesuch der Bf-Kinder an öffentlichen Schulen…
…auch seinen bisherigen Wohnsitz außerhalb der üblichen Entfernung vom neuen Familienwohnsitz beibehalten muss, die durch die Beibehaltung der erwachsenden Mehraufwendungen Werbungskosten darstellen. Hierzu ist zunächst festzustellen, dass die Lohnsteuerrichtlinien als bloße Verwaltungsanweisungen für die Abgabenbehörden keine über die gesetzlichen Anordnungen hinausgehenden Rechte und Pflichten zu…
…werden. Doppelte Haushaltsführung Kosten der doppelten Haushaltsführung und der in diesem Rahmen anfallenden Familienheimfahrten sind unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten anzuerkennen. Liegt der Familienwohnsitz (oder auch primäre Wohnsitz) des Steuerpflichtigen außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, dann können die (Mehr)Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung bzw…
…c bei mehr als 60 km 3.672,00 € jährlich (306,00 € monatlich), wenn dem Arbeitnehmer die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Entfernung nicht zumutbar ist. Unterhält der Steuerpflichtige neben seinem primären Wohnsitz (Familienwohnsitz) einen zweiten Wohnsitz…
…Familienwohnsitz mehr hatte. Dies hat allerdings zur Folge, dass die Arbeitsstätte an der AG4 in Salzburg so weit von seinem Familienwohnsitz entfernt ist, dass ihm die tägliche Rückkehr nach St. Pölten nicht zugemutet werden kann und die Beibehaltung des Familienwohnsitzes außerhalb des Beschäftigungsortes noch als…
…bei mehr als 20 km bis 40 km 1 476 Euro jährlich bei mehr als 40 km bis 60 km 2 568 Euro jährlich bei mehr als 60 km 3 672 Euro jährlich. § 4 Pendlerverordnung idF. BGBl. II Nr. 276/2013 lautet: (1) Ein Familienwohnsitz…