…replizierte, dass Bürgschaftszahlungen eines Ges-Gf grundsätzlich der Gesellschafterebene zugerechnet werden. Dies stehe in Einklang mit dem Beschwerdevorbringen, wonach die Zahlungen erfolgt seien, um die Liquidität der GmbH herzustellen. Zur rechtlichen Beurteilung von Bürgschaftszahlungen verweise er auf das VwGH-Erkenntnis vom 3.8.2004, 99…
…dass nach ständiger Rspr des VwGH Bürgschaftszahlungen eines Ges-Gf grundsätzlich als durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst gelten und sich daher dem Abzug als Betriebsausgaben (Werbungskosten) bei den Geschäftsführereinkünften entziehen. Die Sicherung allfälliger Geschäftsführerbezüge ist erst eine weitere Folge des Fortbestandes der Gesellschaft und tritt daher…
…vom 20.10.2010) und aus dem Firmenbuchauszug. In rechtlicher Hinsicht ist dieser Sachverhalt wie folgt zu beurteilen: Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich einem Abzug als Werbungskosten (Betriebsausgaben) bei den Geschäftsführereinkünften (vgl…
…des UFS sind Bürgschaftsleistungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers (ausgenommen solche für Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge, was aber nicht einmal behauptet wurde) keine Betriebsausgaben, weil solche Zahlungen als durch das Gesellschaftsverhältnis (und damit nicht durch die Geschäftsführertätigkeit) veranlasst zu sehen sind. Zulässigkeit einer Revision Eine ordentliche Revision ist…
…das Eingehen der Bürgschaft zeitlich betrachtet näher an der Übernahme der Gesellschaftsanteile an der ***Familienname3*** GmbH durch die ***Holding*** GmbH gelegen, als an der Bestellung zum Geschäftsführer; eine überwiegend berufliche Veranlassung der Übernahme der Bürgschaften liege daher nicht vor. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1…
…der abgabenbehördlichen Ermittlungen kam dieser Sachverhalt hervor. Der Bf. erhob mit Schreiben vom 26.11.2015 gegen den ESt-Bescheid 2014 Bescheidbeschwerde und beantragte eine „erklärungsgemäße“ Veranlagung unter Berücksichtigung der Bürgschaftszahlungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Zur Begründung wurde auf die bereits anhängige Beschwerde gegen die…
…Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich einem Abzug als Betriebsausgaben (Werbungskosten) bei den Geschäftsführereinkünften. In dieser Judikatur kommt der Gedanke zum Ausdruck, dass es in erster Linie Sache der Gesellschafter einer in ihrer Existenz gefährdeten…
…Bürgschaftszahlung gälten jedoch durch das Gesellschaftsverhältnis, nicht aber das Geschäftsführer- oder Angestelltenverhältnis, veranlasst. Folglich könne die Bürgschaftsverpflichtung auch nur der Gesellschaftereigenschaft des Bf. und nicht seiner Arbeitnehmer- oder Geschäftsführereigenschaft zugerechnet werden. Dementsprechend entzögen sich aber die Zahlungen aus der übernommenen Bürgschaft einem Abzug als Betriebsausgaben…
…als Betriebsausgaben (Werbungskosten) bei den Geschäftsführereinkünften (vgl. z.B. die hg. Erkenntnisse vom 28. Oktober 2010, 2007/15/0040, vom 24. Juli 2007, 2006/14/0052, und vom 3. August 2004, 99/13/0252, jeweils mit weiteren Nachweisen). Der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu Bürgschaftszahlungen eines…
…Bürgschaftszahlung zunächst als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht; eine entsprechende Anerkennung wurde vom Finanzamt im angefochtenen Bescheid versagt. Im Rahmen seiner Verpflichtung, den beschwerdegegenständlichen Sachverhalt umfassend rechtlich zu würdigen (siehe hiezu VwGH 22.5.2014, 2010/15/0211), hatte das Bundesfinanzgericht auch Erwägungen zur Qualifikation als…
…Sie seien weder Betriebsausgabe, noch Werbungskosten, noch Sonderausgaben. Die außergewöhnlichen Belastungen in Form von Zinsen und Rückzahlungen an die Bank würden aus Bürgschaften des früheren Generalunternehmens des Bf. und der Baufirma stammen, die zu einem Zeitpunkt übernommen worden seien, als die beiden Unternehmen gegründet bzw…
…scheitert auch ein Abzug der gegenständlichen Kreditrückzahlung als nachträgliche Werbungskosten aus der nichtselbständigen Tätigkeit des Beschwerdeführers. Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH sind Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich derart einem Abzug als Betriebsausgaben bzw Werbungskosten bei den Geschäftsführereinkünften (vgl…
…GmbH beteiligt gewesen. Zu Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers bezog sich das Finanzamt auf folgende Judikatur- und Literaturstellen: "Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und daher auf die Beteiligung zu aktivieren, sie entziehen sich einem Abzug als Betriebsausgaben (Werbungskosten) bei den Geschäftsführereinkünften…
…Im Sanierungsverfahren wurde eine Quote von 30 % an die Gläubiger ausbezahlt. ***Bf1*** gewährte der GmbH ein Darlehen in Höhe von 225.083,54 Euro. Aufgrund des Sanierungsverfahrens verlor er 157.558,47 Euro, die er als Werbungskosten geltend machen möchte. Im Jahr 2015 bezog der…
…im angefochtenen Bescheid ausführlich wiedergegebenen - Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sei dies zu verneinen, weil die Übernahme der Bürgschaften in einem Fall wie dem vorliegenden durch das Gesellschaftsverhältnis und nicht durch die Tätigkeit als Geschäftsführer veranlasst sei. Ausführungen dazu, dass und weshalb die im ersten Rechtsgang ermittelten…
…4 Abs. 4 EStG 1988 auch nur hinsichtlich dieses betrieblich veranlassten Anteils der Quotenzahlung eine Zahlung vor, welche als Betriebsausgabe anzuerkennen und bei der Ermittlung des laufenden Gewinnes/Verlustes des streitgegenständlichen Jahres entsprechend zu berücksichtigen ist. Im Zusammenhang mit den Steuerberatungskosten gab der Bf. selbst…
…vor dem Bilanzstichtag einen klagbaren Anspruch auf die Übernahme des unternehmensrechtlichen Jahresverlustes erwerbe. Überdies weist die Bf. auf das einschlägige EuGH Urteil in der RS Immobilien Linz GmbH & Co KG hin. Daher unterlägen die Zuschüsse für das Jahr 2012 nicht der GesSt. Als Beilage hat…
…die im Oktober 2018 von der bP aufgrund des OLG-Urteils vom 4.3.2016 an die Leasinggeberin bezahlten € 44.000,00 nachträgliche Betriebsausgaben gem § 32 Abs 1 Z 2 EStG 1988 darstellen. § 32 Abs 1 Z 2 EStG 1988 ist als eine die …
…lm Zuge des Ermittlungsverfahrens wurde eine "ARGE Vereinbarung" vorgelegt mit dem Inhalt: "Vertragspartner: Bf und GS-GF. Es wird zwischen den Vertragspartnern vereinbart, dass für die Zusammenarbeit ab April 2011 bis Dezember 2011 die Firma Bf als Gewinnbeteiligung an der ARGE 15 (in Worten: fünfzehn…
…12.2017 wurde die Beschwerde vom 06.10.2017 als unbegründet abgewiesen. Dabei wurde Folgendes ausgeführt: Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind nach übereinstimmender Auffassung von Lehre und Rechtsprechung grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich einem Abzug als Betriebsausgaben bei den Geschäftsführereinkünften (siehe Doralt…