…dass nach ständiger Rspr des VwGH Bürgschaftszahlungen eines Ges-Gf grundsätzlich als durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst gelten und sich daher dem Abzug als Betriebsausgaben (Werbungskosten) bei den Geschäftsführereinkünften entziehen. Die Sicherung allfälliger Geschäftsführerbezüge ist erst eine weitere Folge des Fortbestandes der Gesellschaft und tritt daher…
…replizierte, dass Bürgschaftszahlungen eines Ges-Gf grundsätzlich der Gesellschafterebene zugerechnet werden. Dies stehe in Einklang mit dem Beschwerdevorbringen, wonach die Zahlungen erfolgt seien, um die Liquidität der GmbH herzustellen. Zur rechtlichen Beurteilung von Bürgschaftszahlungen verweise er auf das VwGH-Erkenntnis vom 3.8.2004, 99…
…ausgewiesen hat, eine Haftungsübernahme von € 35.000,00 auf diese Schulden wäre wohl ohne wesentlichen Einfluss für oder gegen den Fortbestand der GmbH gewesen. Weiters hatte die X-GmbH in Summe vier Gesellschafter, nur zwei davon waren mit einer GF-Befugnis ausgestattet. Die oben…
…angefochten Bescheide dahingehend, als der Gewinnfreibetrag berücksichtigt wurde. Mit Schriftsatz vom 16.7.15 (Vorlageantrag) beantragt der Bf. die Vorlage des Rechtsmittels und die Teilnahme an einer allenfalls stattfindenden mündlichen Verhandlung. Mit Schreiben vom 12.1.15 (Vorhalt) wurde dem Bf. mitgeteilt, dass keine mündliche…
…im Beisein der Schriftführerin E., abgehaltenen mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das Verfahren begann vor dem…
…der abgabenbehördlichen Ermittlungen kam dieser Sachverhalt hervor. Der Bf. erhob mit Schreiben vom 26.11.2015 gegen den ESt-Bescheid 2014 Bescheidbeschwerde und beantragte eine „erklärungsgemäße“ Veranlagung unter Berücksichtigung der Bürgschaftszahlungen als Betriebsausgaben oder Werbungskosten. Zur Begründung wurde auf die bereits anhängige Beschwerde gegen die…
…die beim Gerichtshof der Europäischen Union anhängigen Rechtssachen.” Fraglich ist, ob es im Hinblick auf die Rechtsprechung des EGMR und des EuGH im vorliegenden Fall der unentgeltlichen Beigabe eines Rechtsanwalts im Rahmen der Verfahrenshilfe bedurfte oder ob - iSd Urteils des EGMR vom 9. Oktober 1979…
…dass der Verwaltungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung hierzu ausführt, dass Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführer grundsätzlich durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind. Sie (die Bürgschaftszahlungen) erwachsen nicht zwangsläufig, wenn sie sich als Folge eines vom Steuerpflichtigen übernommenen Unternehmerwagnisses darstellen. Genau dieser Sachverhalt liegt im gegenständlichen Fall vor und…
…1.482 Euro. Das Einkommen 2021 beträgt 121.460,66 Euro; die Einkommensteuer nach Anrechnung von Lohnsteuer und Rundung 36.601 Euro. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe…
…September 2023 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Sachverhalt und Verfahrensgang Mit Bürgschaftserklärung vom 27…
…7 GebG zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird - ersatzlos - aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittige Punkte …
…Der Bf. wurde mit Bescheid vom 27.03.2023 zur Einkommensteuer für das Jahr 2021 veranlagt und berücksichtigte das Finanzamt die beantragten Aufwendungen betreffend Bürgschaftszahlungen nicht als Betriebsausgaben bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit. In einer gesonderten Bescheidbegründung verwies die belangte Behörde darauf, aus welchen…
…07). Im Ergebnis kommt es entscheidend darauf an, aus welchen Motiven die Bürgschaftsverpflichtung eingegangen worden ist. Die Klärung der beruflichen Veranlassung von Bürgschaftszahlungen ist somit eine Frage der Beweiswürdigung. Das bestimmten Handlungen zugrunde liegende subjektive Element bzw. die mit bestimmten Handlungen verfolgte Absicht kann nur…
…Die Bürgschaftszahlungen seien daher nicht als Werbungskosten abziehbar. Der Bf beantragte die Vorlage der Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2013 an das Bundesfinanzgericht. Er verwies auf die Ausführungen der Beschwerde und wendete sich gegen die Annahme des Finanzamtes bezüglich der mittelbaren Beteiligung des Bf. Einer Privatstiftung…
…begründet ist. Den Ausführungen des Finanzamtes zum (Nicht-) Vorliegen einer Liebhabereitätigkeit schließt sich das BFG an. Im nunmehr fortgesetzten Verfahren wurden einerseits die negativen Einkünfte aus Gewerbebetrieb berücksichtigt, andererseits den Bürgschaftszahlungen die steuerliche Anerkennung versagt und die Zahlungen der Sozialabgaben in Deutschland mangels zeitlichen Zusammenhanges…
…Johann Tamsweg Zell am See vom 28.08.2015, betreffend die Anerkennung von Bürgschaftszahlungen des Jahres 2013 als außergewöhnliche Belastung zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird - ersatzlos - aufgehoben. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Schreiben vom…
…Geschäftsführerbezüge ist erst eine weitere Folge des Fortbestandes der Gesellschaft und tritt daher gegenüber dem primären Zweck der Einlage in den Hintergrund (VwGH 27.09.2007, 2005/15/0041, mwN zur Rechtsprechung des VwGH). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sind Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers…
…Gewinn- und Verlustrechnung zum 31.3.2012 wurde als "Erträge aus verbundenen Unternehmen" ein Betrag in Höhe von € 188.460,- erfasst. lm Zuge des Ermittlungsverfahrens wurde eine "ARGE Vereinbarung" vorgelegt mit dem Inhalt: "Vertragspartner: Bf und GS-GF. Es wird zwischen den Vertragspartnern vereinbart…
…wären die Zahlungen aufgrund der Inanspruchnahme aus der Bürgschaft nicht absetzbar. Bürgschaftszahlungen eines Gesellschafter-Geschäftsführers sind nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes und auch nach herrschender Lehre in erster Linie durch dessen Gesellschaftsverhältnis veranlasst und entziehen sich damit einem Abzug als Werbungskosten (Betriebsausgaben) bei den Geschäftsführereinkünften…