…Grund habe für den Bf. eine sittliche Verpflichtung bestanden, die Konkurszahlungen seines Sohnes zu übernehmen. Über die Beschwerde wurde erwogen: Gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Abzug der Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muss…
…sei eine Belastung außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. Dies treffe auf den streitgegenständlichen Betrag in Höhe von 22.061,28 Euro zu. Gemäß § 34 Abs. 3 EStG 1988 erwachse die Belastung dem Steuerpflichtigen…
…die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen (Abs. 4 ). Die Belastung darf weder Betriebsausgaben, Werbungskosten noch Sonderausgaben sein. Gemäß § 34 Abs. 2 EStG 1988 ist die Belastung außergewöhnlich, soweit sie höher ist als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher Vermögensverhältnisse erwächst. Gemäß § 34 Abs…
…keine außergewöhnlichen Belastungen durch den Bf. geltend gemacht würden, sohin auch nicht mehr im Jahr 2012. Das beigelegte Schreiben von Notar Dr. D an den Bf. vom 12. Jänner 2016 lautet: "Wunschgemäß gebe ich im Nachhang zu obiger Rechnungsnummer 25/11 bekannt, dass diese für…
…Strittig ist, ob der Bf aus sittlichen Gründen zur Übernahme der Bürgschaft für seinen Bruder BB verpflichtet war, und die daraus resultierenden Zahlungen daher als außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG zu berücksichtigen sind. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt stützt sich auf die Angaben des Bf, auf…
…versagt. Im Rahmen seiner Verpflichtung, den beschwerdegegenständlichen Sachverhalt umfassend rechtlich zu würdigen (siehe hiezu VwGH 22.5.2014, 2010/15/0211), hatte das Bundesfinanzgericht auch Erwägungen zur Qualifikation als außergewöhnliche Belastung anzustellen. In diesem Zusammenhang ist Folgendes auszuführen: Gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 sind…
…Österreich bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen oder Vermögen der Person einbezogen werden. 2.1. Gemäß § 34 Abs. 1 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Abzug der Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muss außergewöhnlich sein…
…sichern, sondern als Gesellschafter, um den Fortbestand der Gesellschaft zu ermöglichen. Wie dargelegt wurde, stellen die Zahlungen im Ausmaß von 6.284,10 € keine Werbungskosten dar. Zu prüfen bleibt, ob eine außergewöhnliche Belastung im Sinne des § 34 EStG 1988 vorliegt. Gemäß § 34 Abs. 1…
…der Beschwerdeführerin für die Gesellschaft weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastung steuerliche Berücksichtigung finden kann. D) Revision: Gemäß § 25a VwGG hat das Verwaltungsgericht im Spruch seines Erkenntnisses auszusprechen, ob die Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG zulässig ist. Gemäß Art. 133 Abs…
…durch das Budgetbegleitgesetz 2011 auf den Beschwerdefall Anwendung finden würde, wäre daraus nichts für den Bf. zu gewinnen, weil gemäß § 27 Abs. 8 EStG Verluste aus Kapitalvermögen nicht mit anderen betrieblichen oder außerbetrieblichen Einkünften ausgeglichen werden können. 3.4. Zur außergewöhnlichen Belastungen Die Inanspruchnahme aus…
…Unterhaltsleistungen sind gemäß § 34 Abs 7 Z 4 leg.cit nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Behandlung von Bürgschaftszahlungen als außergewöhnliche Belastung Bürgschaftszahlungen zu Gunsten eines nahen Angehörigen stellen zwar keine…
…für den Unterhalt seines volljährigen, eine Eigenpension beziehenden Sohnes, nicht als außergewöhnliche Belastung in Abzug gebracht hat. Der Sohn des Bf. ist kein Kind im Sinne der §§ 34 Abs. 7 Z. 1 und § 35 Abs. 1 4. Fall, weil für diesen kein Familienbeihilfenanspruch besteht und…
…Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für Personen, für die gemäß § 8 Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 erhöhte Familienbeihilfe gewährt wird, soweit sie die Summe der pflegebedingten Geldleistungen (Pflegegeld, Pflegezulage, Blindengeld oder Blindenzulage) übersteigen. Bringt man daher von den im Streitfall für den behinderten Sohn aufgewendeten Beträgen in…
…ob die Beschwerdeführerin für ihren volljährigen Sohn Michael, geb. 1991, Unterhaltszahlungen als außergewöhnliche Belastung geltend machen kann. Gemäß § 34 Abs.1 EStG 1988 sind bei der Ermittlung des Einkommens eines unbeschränkt Steuerpflichtigen nach Abzug der Sonderausgaben außergewöhnliche Belastungen abzuziehen. Die Belastung muss folgende Voraussetzungen erfüllen…
…für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4, weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen (Verfassungsbestimmung). Nach § 34 Abs 7 Z 4 EStG 1988 sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie…
…Da die Kosten für den eigenen Unterhalt beim Sohn der Bf., hätte er diese Kosten zur Gänze selbst bestritten, keine außergewöhnliche Belastung gemäß § 34 EStG 1988 darstellten, können sie auch von der Mutter insoweit nicht mit Erfolg als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. § 34 Abs…
…als außergewöhnliche Belastung geltend gemachten Zahlung der für die stationäre Pflege ihres Ehegatten P angefallenen und von ihrem gemeinsamen Sohn S laut Bescheid vom 25.04.2017 zu ersetzenden Sozialhilfekosten in Höhe von 37.766,31 Euro strittig. Das Tatbestandselement der Zwangsläufigkeit verlangt gemäß § 34…
…des Scheidungsvergleiches als Bürgschaftsübernahme von Bf. übernommen worden. Über die Beschwerde wurde erwogen: Angenommener Sachverhalt: Der Bf. hat sich in einem im Zuge der Ehescheidung getroffenen Vergleich vom 10.4.2009 zur Übernahme sämtlicher aushaftender Schulden gegenüber der Fa. kk verpflichtet. Gemäß § 34 Abs 1…
…ist ihm insoweit zuzustimmen, als der öffentlichen Hand im Falle seines Nichteintretens für die in schwere, existentielle Bedrängnis geratene Tochter fraglos Belastungen entstanden wären, die über die angestrebte Steuerersparnis iSd § 34 EStG 1988 hinausgegangen wären. Die Zwangsläufigkeit gemäß § 34 Abs. 3 EStG 1988 liegt nach…
…berücksichtigen. Erwägungen: Fest steht, dass der Bf höhere Aufwendungen für seinen Sohn getragen hat, als der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse erwächst. Aufwendungen kommen aber nur dann als außergewöhnliche Belastung in Betracht, wenn diese auch zwangsläufig waren. Gemäß § 231 Abs. 1 ABGB idF KindNamRÄG 2013…