…in Liechtenstein eine künstlerische Tätigkeit ausgeübt hat, die eigenschöpferisch war und ihre individuelle Gestaltungskraft erfordert hat. Im Team mit Regisseur und Bühnenbildner sei die Bf. für das optische Erscheinungsbild der Theaterproduktion in Liechtenstein verantwortlich gewesen, ihre Einkünfte seien sohin in einem unmittelbaren Zusammenhang mit einer…
…98 EStG der inländischen Besteuerung. Die Steuer sei hiebei gemäß § 99 Abs 1 Z 1 EStG im Abzugsweg zu erheben. Mit Änderung des DBA`s zwischen Österreich und Deutschland mit Wirksamkeit 01.01.2003 unterliegen Vergütungen an deutsche Bühnenbildner, Kostümbildner, Regisseure und Choreographen nicht der…
…in Österreich völlig steuerfrei bzw. steuerbegünstigt sein konnten" (VA, S 3). Der Bf verfügte über eine akademische Ausbildung (Doktor der Architektur) und mehrjährige Arbeitserfahrung im Ausland (Tätigkeit als Bühnenbildner), darunter in der Schweiz (Stellungnahme des Finanzamts vom 20. Februar 2020), weswegen er aus Sicht des…
…im Gegensatz zu dessen innerstaatlicher Definition viel enger auszulegen. Dies bewirkt, dass nur DARSTELLENDE Künstler unter Art. 17 DBA zu subsumieren sind. So sind bspw. die Tätigkeiten als Bühnenbildner, Regisseure, Kostümbildner, Light Designer oder Choreographen nicht als künstlerische Tätigkeiten nach Abkommensrecht anzusehen, (vgl . Loukota/Jirousek…
…auf Abhaltung einer mündlichen Verhandlung zurückgezogen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Der Bf war in den Beschwerdejahren als Kostüm- und Bühnenbildner sowie Ausstellungsgestalter tätig. In seinen Einkommensteuererklärungen wies der Bf für das Jahr 2003 einen Verlust und für die Jahre 2004 und 2005 kleine Gewinne…
…sowie über einen Pkw der Marke Mercedes 220, Baujahr 2007. Das Strafregister [Finanzstrafregister] weise keine Eintragung auf. Der Beschuldigte sei gelernter Bühnenbildner und Inhaber des Ateliers AA an der Anschrift XXX. Der Tätigkeitsbereich umfasse Ausstellungsgestaltungen und -planungen, Museumsplanungen, Raumgestaltung und Erlebnisarchitektur in Österreich und Deutschland…
…innerstaatlich nicht als Künstler angesehen würden wie Heurigenmusiker, DJ´s Zauberkünstler udgl. (Loukota/Jirousek Internationales Steuerrecht 30 , Art 17. Tz 6 bis 9 mwBsp) Andererseits fallen Bühnenbildner, Kostümbildner, Choreographen und Regisseure nicht unter den Künstlerbegriff des Art. 17 des OECD MA, da sie – unabhängig von der…