…7 BAO dann entgegen, wenn dem Abgabepflichtigen selbst dabei ein grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten sei. Da im Rahmen der allgemeinen Dienstaufsicht eine Kontrolle von Mitarbeitern grundsätzlich vorausgesetzt sei und eine entsprechende Wahrnehmung dieser Aufsichtsperson nicht habe nachgewiesen werden können, liege ein der Anwendung des…
…insbesondere Auswahl- und Kontrollverschulden, anzulasten sei. Zum fehlenden Auswahlverschulden sei darauf hinzuweisen, dass die betreffende Sachbearbeiterin über eine fundierte steuerliche Vorbildung sowie Berufserfahrung in einer Steuerberatungskanzlei verfüge. Dem Unternehmen könne daher kein Auswahlverschulden angelastet werden. Zum fehlenden Kontroll- und Überwachungsverschulden sei auf folgende Abläufe bzw…
…dem Parteienvertreter ein grobes Verschulden anzulasten ist. Auch seien Auswahl- und Kontrollverschulden wie auch grobe Fehler in der Büroorganisation in der Kanzlei des Parteienvertreters für die Inanspruchnahme der Begünstigung des § 217 Abs 7 BAO schädlich. Diesen Ausführungen ist durchwegs zuzustimmen - die Abweisung der Aufhebung des…
…dem Verschulden des Vertretenen gleichzuhalten. Grobes Verschulden eines Arbeitnehmers der Partei ist dagegen ebenso wenig schädlich wie grobes Verschulden von Kanzleiangestellten berufsmäßiger Parteienvertreter. Entscheidend ist diesfalls, ob der Partei bzw. dem Parteienvertreter selbst grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- und Kontrollverschulden, anzulasten ist (vgl. Ritz, BAO5, …
…ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden, anzulasten ist (Stoll, BAO, 2985 ff). Dies gilt auch bei Verschulden des Boten (vgl RAE, Rz 974). Auch diese beiden Kommentatoren verweisen auf die erhöhten Behauptungs- und Beweislast des Antragstellers (Hinweis auch auf Fischerlehner, ecolex 2004…
…7 BAO dann entgegen, wenn dem Abgabepflichtigen selbst dabei ein grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten sei. Da im Rahmen der allgemeinen Dienstaufsicht eine Kontrolle von Mitarbeitern grundsätzlich vorausgesetzt sei und eine entsprechende Wahrnehmung dieser Aufsichtsperson nicht habe nachgewiesen werden können, liege ein der Anwendung des…
…7 BAO dann entgegen, wenn dem Abgabepflichtigen selbst dabei ein grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten sei. Da im Rahmen der allgemeinen Dienstaufsicht eine Kontrolle von Mitarbeitern grundsätzlich vorausgesetzt sei und eine entsprechende Wahrnehmung dieser Aufsichtsperson nicht habe nachgewiesen werden können, liege ein der Anwendung des…
…7 BAO dann entgegen, wenn dem Abgabepflichtigen selbst dabei ein grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten sei. Da im Rahmen der allgemeinen Dienstaufsicht eine Kontrolle von Mitarbeitern grundsätzlich vorausgesetzt sei und eine entsprechende Wahrnehmung dieser Aufsichtsperson nicht habe nachgewiesen werden können, liege ein der Anwendung des…
…7 BAO entgegenstehendes grobes Verschulden vor. Da keine entsprechenden Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen der mit der Abgabenentrichtung beauftragten Mitarbeiter getroffen worden seien, sei ein die Anwendung des § 217 Abs. 7 BAO ausschließendes grobes Auswahl- und Kontrollverschulden vorzuwerfen. In der fristgerecht erhobenen, als Beschwerde zu qualifizierenden Berufung…
…nicht schädlich. Entscheidend sei diesfalls, ob der Partei selbst (bzw. ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere Auswahl- und Kontrollverschulden anzulasten sei. Für die Büroorganisation seien solche Regeln aufzustellen, die sicherstellen würden, dass Unzulänglichkeiten zufolge menschlichen Versagens voraussichtlich auszuschließen seien. Die Berufung enthalte keine Angaben darüber, wer…
…nicht schädlich. Entscheidend sei diesfalls, ob der Partei selbst (bzw. ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere Auswahl- und Kontrollverschulden anzulasten sei. Für die Büroorganisation seien solche Regeln aufzustellen, die sicherstellen würden, dass Unzulänglichkeiten zufolge menschlichen Versagens voraussichtlich auszuschließen seien. Die Berufung enthalte keine Angaben darüber, wer…
…nicht schädlich. Entscheidend sei diesfalls, ob der Partei selbst (bzw. ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere Auswahl- und Kontrollverschulden anzulasten sei. Für die Büroorganisation seien solche Regeln aufzustellen, die sicherstellen würden, dass Unzulänglichkeiten zufolge menschlichen Versagens voraussichtlich auszuschließen seien. Die Berufung enthalte keine Angaben darüber, wer…
…nicht schädlich. Entscheidend sei diesfalls, ob der Partei selbst (bzw. ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere Auswahl- und Kontrollverschulden anzulasten sei. Für die Büroorganisation seien solche Regeln aufzustellen, die sicherstellen würden, dass Unzulänglichkeiten zufolge menschlichen Versagens voraussichtlich auszuschließen seien. Die Berufung enthalte keine Angaben darüber, wer…
…2011, RV/0708-L/10). Grobes Verschulden eines Arbeitnehmers der Partei ist dagegen ebenso wenig schädlich wie grobes Verschulden von Kanzleiangestellten berufsmäßiger Parteienvertreter. Entscheidend ist diesfalls, ob der Partei bzw. dem Parteienvertreter selbst grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- und Kontrollverschulden, anzulasten ist (vgl. Ritz, BAO5, …
…selbst grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- und Kontrollverschulden, anzulasten ist. Das Verschulden eines Kanzleibediensteten bzw. Arbeitnehmers ist dann als grobes Verschulden zu qualifizieren, wenn der Vertreter bzw. die Partei der ihm (ihr) zumutbaren und nach der Sachlage gebotenen Überwachungspflicht gegenüber dem Kanzleibediensteten bzw. Arbeitnehmer nicht…
…seit Jahren ordnungsgemäß führe, was durch zwei abgabenbehördliche Prüfungen in der Vergangenheit unter Beweis gestellt werde. Mangels eines Auswahl- und Kontrollverschuldens seien die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Nichtfestsetzung der Säumniszuschläge gegeben. 1.5. Mit Berufungsvorentscheidung gab das Finanzamt der Berufung keine Folge. Die Begründung lautet…
…Zusätze „soweit es in seiner Macht gestanden wäre“ und „soweit er die Unterlagen rechtzeitig erhalten hätte“. Auch das Vorbringen des Bf., dass er seinem „Geschäftspartner“ vertraut hätte, vermag ihn nicht zu exkulpieren, da auch diesfalls ein Auswahl- und Kontrollverschulden vorliegt. Ein für die Haftung eines…
…neues Vorbringen erstattet, sondern die bisherige Position bekräftigt, dass dem berufsberechtigten Steuerberater kein Überwachungs- und Kontrollverschulden anzulasten sei. 1.10. Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht Mit Vorlagebericht vom 31.01.2025 wurde die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorlegt. 1.11. Ergänzende Stellungnahme zum…
…ist dem Vertretenen zuzurechnen, wobei es beim Vertreter nur darauf ankommt, ob ihm ein etwaiges Auswahl oder Kontrollverschulden vorzuwerfen sei. Auf das Verschuldend des Mitarbeiters des Vertreters komme es dabei nicht an. Wie oben im Sachverhalt beschrieben handele es sich bei dem Buchhalter um einen…
…insbesondere Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (vgl VwGH 26.01.2017, Ra 2014/15/0007). Die Herabsetzung von Säumniszuschlägen ist ein antragsbedürftiger, begünstigender Verwaltungsakt. Ungeachtet der auch hierfür geltenden grundsätzlichen Pflicht der Abgabenbehörden, die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und…