… 217 Abs. 7 BAO dann entgegen, wenn dem Abgabepflichtigen selbst dabei ein grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten sei. Da im Rahmen der allgemeinen Dienstaufsicht eine Kontrolle von Mitarbeitern grundsätzlich vorausgesetzt sei und eine entsprechende Wahrnehmung dieser Aufsichtsperson nicht habe nachgewiesen werden können, liege ein der…
…im engsten Familienkreis sei ihr der Fehler unterlaufen. Es liege daher weder grobes Verschulden im Sinne des § 217 Abs. 7 BAO noch ein Auswahl- oder Kontrollverschulden der Bf. vor. An den vom Finanzamt angeführten verspäteten Zahlungen innerhalb der Respirofrist von fünf Tagen gemäß § 217 Abs…
…aber vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt. (Grobes) Verschulden von Arbeitnehmern der Partei (oder des Parteienvertreters) ist nicht schädlich. Entscheidend ist diesfalls, ob der Partei selbst (bzw. ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (vgl. etwa VwGH vom 20. Mai 2010…
…Kommentar5, § 217 Tz 45). Grobes Verschulden von Arbeitnehmern der Partei ist nicht schädlich. Entscheidend ist diesfalls, ob der Partei selbst (bzw. ihrem Vertreter) grobes Verschulden , insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (vgl. auch hiezu Ritz, aaO, § 217 Tz. 46; VwGH 31.5.2011, 2007…
…ob der Partei selbst (bzw. ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere ein grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist. Das (Kontroll-)Verschulden eines von der Partei mit der Durchführung von Entrichtungshandlungen beauftragten Dritten (Arbeitnehmer, Angestellter) ist dann als grobe Fahrlässigkeit zu qualifizieren, wenn die Partei der ihr…
…dass die Übermittlung über FinanzOnline nicht korrekt erfolgt ist, nicht schädlich ist, Hinweise, ob der Partei selbst (bzw. ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere ein grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden, anzulasten ist, nicht zu ersehen sind, liegt ein grobes Verschulden der Bf. im Sinne des § 217 Abs…
…aber vor, wenn jemand auffallend sorglos handelt. (Grobes) Verschulden von Arbeitnehmern der Partei (oder des Parteienvertreters) ist nicht schädlich. Entscheidend ist diesfalls, ob der Partei selbst (bzw. ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (vgl. etwa VwGH 20.5.2010, 2008…
…handelt. (Grobes) Verschulden von Arbeitnehmern der Partei ist nicht schädlich. Entscheidend ist diesfalls, ob der Partei selbst (bzw ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insb grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (vgl VwGH 31. 5. 2011, 2007/15/0169). Die einmalige Versäumung einer Frist lässt für sich…
… 217 Abs. 7 BAO dann entgegen, wenn dem Abgabepflichtigen selbst dabei ein grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten sei. Da im Rahmen der allgemeinen Dienstaufsicht eine Kontrolle von Mitarbeitern grundsätzlich vorausgesetzt sei und eine entsprechende Wahrnehmung dieser Aufsichtsperson nicht habe nachgewiesen werden können, liege ein der…
…wenn ein Fehler unterlaufe, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begehe. Grobes Verschulden von Arbeitnehmern der Partei (oder des Parteienvertreters) sei nicht schädlich. Entscheidend sei diesfalls, ob der Partei selbst (bzw. ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere Auswahl- oder Kontrollverschulden, anzulasten sei. Da im Kalenderjahr 2015…
… 217 Abs. 7 BAO dann entgegen, wenn dem Abgabepflichtigen selbst dabei ein grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten sei. Da im Rahmen der allgemeinen Dienstaufsicht eine Kontrolle von Mitarbeitern grundsätzlich vorausgesetzt sei und eine entsprechende Wahrnehmung dieser Aufsichtsperson nicht habe nachgewiesen werden können, liege ein der…
… 217 Abs. 7 BAO dann entgegen, wenn dem Abgabepflichtigen selbst dabei ein grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten sei. Da im Rahmen der allgemeinen Dienstaufsicht eine Kontrolle von Mitarbeitern grundsätzlich vorausgesetzt sei und eine entsprechende Wahrnehmung dieser Aufsichtsperson nicht habe nachgewiesen werden können, liege ein der…
… 217 Abs. 7 BAO ausschließendes grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden vorzuwerfen. Die selbst zu berechneten Gebühren für den Zeitraum 12/2013 war mit 17.02.2014 fällig. Wird die Abgabe nicht spätestens bis zum Fälligkeitstag entrichtet, so entsteht mit Ablauf dieses Tages die Verpflichtung zur Entrichtung…
…ist grobes Verschulden von Arbeitnehmern der Partei oder des Parteienvertreters nicht schädlich. Entscheidend ist diesfalls, ob der Partei selbst bzw. ihrem Vertreter grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden, anzulasten ist. Nimmt ein zur Selbstberechnung verpflichteter Eigenschuldner oder Abfuhrverpflichteter die Selbstberechnung vor und entrichtet er…
…Unsere Kanzlei verwaltet rund 400 Klienten - ein einmaliges Versehen aufgrund eines urlaubsbedingten Wechsels im Sekretariat begründet uE. kein grobes Verschulden. Auch ein Auswahl- oder Kontrollverschulden liegt nicht vor, da das Personal im Sekretariat über eine entsprechende Ausbildung sowie langjährige Erfahrung verfügt. Ebenso ist eine ständige…
…ob ihm ein etwaiges Auswahl oder Kontrollverschulden vorzuwerfen sei. Auf das Verschuldend des Mitarbeiters des Vertreters komme es dabei nicht an. Wie oben im Sachverhalt beschrieben handele es sich bei dem Buchhalter um einen grundsätzlich verlässlichen Mitarbeiter. Eine erhöhte Kontroll – oder Überwachungstätigkeit sei für den…
…mitzuteilen. Den steuerlichen Verteter trifft daher kein grobes Verschulden. Es bleibt daher zu überprüfen, ob dem Beschwerdeführer selbst grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist. Es ist evident, dass sich der Beschwerdeführer für die Erstellung der Umsatzsteuervoranmeldungen eines steuerlichen Vertreters bedient hat, wobei…
…engagiert worden sei. Der Sachbearbeiter sei als Urlaubsvertretung ausnahmsweise mit der Durchführung der Zahlungen beauftragt worden. Deshalb könne weder der Bf. noch ihrer steuerlichen Vertretung grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden angelastet werden. Der VwGH führe in seinem Erkenntnis vom 20.5.2010, 2008/15/0305, an…
…10.1990, 90/15/0134). Hingegen ist (grobes) Verschulden von Arbeitnehmern der Partei (oder des Parteienvertreters) nicht schädlich. Entscheidend ist diesfalls (ebenso wie bei der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand), ob der Partei selbst (bzw. ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden, anzulasten…
…VwGH 20.5.2010, 2008/15/0305 mwN). Entscheidend ist in diesem Fall, ob der Partei selbst (bzw. ihrem Vertreter) grobes Verschulden, insbesondere grobes Auswahl- oder Kontrollverschulden anzulasten ist (vgl. Ritz/Koran, BAO8, § 217 Rz 46). War die Versäumung voraussehbar und hätte sie durch ein…