…und Arbeitsmittel in reduzierter Höhe (ohne Büroeinrichtung, Bürosessel und Tischleuchte) von 335,60 Euro angesetzt. Zudem wurden die Kosten für auswärtige Berufsausbildung für 6 Monate und der Unterhaltsabsetzbetrag für 9 Monate zuerkannt. In der Begründung wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer als Auslandsbeamter eine steuerfreie Auslandsverwendungszulage…
…handle es sich jedoch seiner Meinung nach um die gewährte Pendlerpauschale von September bis Dezember 2012, die er für Fahrten von seinem Hauptwohnsitz zur Arbeitsstätte in Zeltweg monatlich zuerkannt bekommen habe. "Bei den getätigten und bestätigten Familienheimfahrten handelt es sich aber um Fahrten vom Auslandseinsatz…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinI. in der Beschwerdesache Bf., Adresse Bf., über die Beschwerde vom 27. März 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 10. März 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016 (Steuernummer xxx ) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache des Bf., gegen den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 9. April 2010, betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2004 , zu Recht erkannt: Die Berufung (jetzt: Beschwerde) wird als unbegründet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R der Beschwerdesache des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 10. November 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 2. November 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. November 2020 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 5. November 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der angefochtene…
Dr.-Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden VS und die weiteren Senatsmitglieder SM, LRA und LRB im Beisein der Schriftführerin SF in der Beschwerdesache Bf gegen die…
…Wohnung des Bf in den USA in Höhe von 4.000,00 USD von seinem Arbeitgeber übernommen. Diese Kosten waren auf dem österreichischen Lohnkonto unter dem Gehaltsbestandteil „Auslandszulage“ enthalten. Unter Hinweis auf die Lohnsteuerrichtlinien machte der Bf einen monatlichen Betrag von 2.200,00 €…
…entstehen oder entstanden sind. Diese befristete Auslandsverwendung in G , die keine Auslandseinsatz gem. Auslandszulagen- und -hilfeleistungsgesetz (AZHG) darstellt, endet voraussichtlich mit Ablauf 31.07.2014. Weiters verweise ich auf die Bestätigung (Datenschutz) über den Bezug der Auslandsverwendungszulage, ausgestellt durch BMLVS/PersB am 11.07.2012." …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde vom 10.12.2020 der L***R***, Steuernummer 99-123*** gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 13.11.2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019 zu Recht: Der Beschwerde wird…
Österreich hatte aufgrund der innerstaatlichen Bestimmung des § 1 Abs. 1 EStG 1988 in Verbindung mit dem Recht der hier anzuwendenden Doppelbesteuerungsabkommen als Ansässigkeitsstaat grundsätzlich das Recht, die nichtselbständigen Einkünfte des Bf's von seiner deutschen Arbeitgeberin bei der Erfassung des Welteinkommens zu berücksichtigen (zum Teil…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., über die Beschwerde vom 21. Juli 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 30. Juni 2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2014 zu…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin r in der Beschwerdesache Bf., S gegen den Bescheid des FA Wien 2/20/21/22 vom 22.05.2013 betreffend Abweisung des Antrages…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache NN, über die Beschwerde vom 8. Mai 2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom 21. April 2017, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2016 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch seine Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde der A***B*** gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 betreffend Einkommensteuer 2009 und 2010 zu Recht erkannt: Der Beschwerde betreffend Einkommensteuer 2009 wird teilweise Folge…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Adebiola Bayer in der Beschwerdesache Bf., Adresse, über die Beschwerde vom 27. August 2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 2/20/21/22 vom 22. August 2013 betreffend Festsetzung der Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 28. November 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 13.11.2013, betreffend Einkommensteuer 2012 (Arbeitnehmerveranlagung) zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben…
…nicht gestellt worden. 4.) Mit Eingabe vom 08.03.2021 wurde fristgerecht die Entscheidung über die Beschwerde durch das Verwaltungsgericht beantragt und ausgeführt, für die Zuerkennung des Familienbonus Plus müssten die Anspruchsvoraussetzungen nur dem Grunde nach bestehen. III.) Rechtslage und Erwägungen: 1.) Nach § 33 Abs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Gerhild Fellner in der Beschwerdesache des Adr, vertreten durch Steuerkanzlei Stb, betreffend den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 26.7.2013 über Einkommensteuer für 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben. Die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 27. Juni 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 13. Juni 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 zu Recht erkannt: I. Die…