…Euro angesetzt. Zudem wurden die Kosten für auswärtige Berufsausbildung für 6 Monate und der Unterhaltsabsetzbetrag für 9 Monate zuerkannt. In der Begründung wurde ausgeführt, dass der Beschwerdeführer als Auslandsbeamter eine steuerfreie Auslandsverwendungszulage gem. § 21 Gehaltsgesetz in Höhe von 34.093,80 Euro beziehe, die Kosten…
…den Zeitraum 2007 bis 2011 Werbungskosten in Form von doppelter Haushaltsführung stets anerkannt. Zu den Familienheimfahrten in Form von Heimflügen wird in der Beschwerde vorgebracht, dass diese ebenfalls nicht Teil der Auslandsverwendungszulage sein können, da zwar der Dienstgeber bei einigen außereuropäischen Dienstorten die Heimflüge zahle…
…der Pendlereuro 135,63 Euro. Ich beantrage daher die Aufhebung des Einkommensteuerbescheides und die Berücksichtigung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros." Mit Schreiben vom 13.11.2023 bestätigte das BMeiA, dass die Bf. im Jahr 2022 "steuerfreie Bezüge" Auslandsverwendungszulage gem. § 21a und §21b GehG in Höhe…
…beruflich nutzt. An Frühstückskosten erwuchsen ihm im Zuge von Auslandseinsätzen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 210,80 €, der für September 2018 geltend gemachte Betrag in Höhe von 29,00 € ist durch die Auslandsverwendungszulage abgegolten. Für eine Rechtsschutzversicherung, die auch einen Berufsrechtsschutz beinhaltet, verausgabte…
…km und einem Kilometergeld von 0,42 ergäben sich daher lt. Fahrtenbuch 9.682,68 €. Die steuerfreien Bezüge stellten eine Auslandsverwendungszulage und die Kaufkraftsausgleichszulage für die Verwendung in H dar. Im Einkommensteuerbescheid 2011 vom 27. Juni 2012 wurden mit folgender Begründung aus dem Titel …
…habe er Anspruch auf Ersatz der besonderen Kosten gehabt, die ihm durch die Verwendung notwendigerweise entstanden seien. Es seien ihm daher eine Kaufkraftausgleichszulage und eine Auslandsverwendungszulage zugestanden; letztere habe die Kosten für die erforderliche Zivilkleidung für den Besuch gesellschaftlicher Anlässe, für die Repräsentationsbekleidung seiner Gattin…
…festgesetzt ist, eine Kaufkraftausgleichszulage im Ausmaß dieses Hundertsatzes seines Monatsbezuges, seiner Sonderzahlung und seiner Auslandsverwendungszulage. (2) Die Bundesministerin oder der Bundesminister für Europa, Integration und Äußeres hat im Einvernehmen mit der Bundesministerin oder dem Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport für Dienstorte im Ausland, an…
…gemäß § 39a Abs. 5 BDG 1979 den gleichen steuerlichen Bestimmungen unterliegen wie Leistungen nach § 21 GehG 1956. Leistungen nach § 21 GehG 1956, wie etwa Auslandsverwendungszulagen, Kaufpreiszulagen und Wohnkostenzuschüsse, seien steuerbefreit. Die steuerliche Behandlung der Leistungen nach § 21 GehG 1956 werde in § 3 Abs. 1 Z…
…5 BDG 1979 geregelt würden. Leistungen nach § 21 GG 1956, wie etwa Auslandsverwendungszulagen und Kaufpreiszulagen und Wohnkostenzuschüsse seien steuerbefreit. Die Zulagen und Zuschüsse gemäß § 21 GG 1956 würden als Aufwandsentschädigungen (§ 21g GG 1956) gelten und nicht wie vom Finanzamt und Dienstgeber fälschlicherweise angenommen als steuerpflichtiger…
Dr.-Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden VS und die weiteren Senatsmitglieder SM, LRA und LRB im Beisein der Schriftführerin SF in der Beschwerdesache Bf gegen die…
c) die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens über das dienende Grundstück gemäß Punkt II. dieses Vertrages über die braun markierte Teilfläche. III. WEITERE ERGÄNZUNGEN Die Parteien vereinbaren weiters folgende Anpassungen des vorgenannten Nutzungsvertrages an die derzeit vorliegende Sach- und Rechtslage. Aus diesem Grunde werden die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die RichterinI. in der Beschwerdesache Bf., Adresse Bf., über die Beschwerde vom 27. März 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 10. März 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016 (Steuernummer xxx ) zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., OrtBf1, StraßeBf1 , vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 1090 Wien, Porzellangasse 51, über die Beschwerde vom 05.05.2009, eingebracht am 06.05.2009, gegen den Bescheid…
5. Bezüge, Auslagenersätze und Ruhe-(Versorgungs-)Bezüge von Vortragenden, Lehrenden und Unterrichtenden, die diese Tätigkeit im Rahmen eines von der Bildungseinrichtung vorgegebenen Studien-, Lehr- oder Stundenplanes ausüben, und zwar auch dann, wenn mehrere Wochen- oder Monatsstunden zu Blockveranstaltungen zusammengefasst werden. (2) Bei den Einkünften im…
16c. Pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, die von begünstigten Rechtsträgern im Sinne der §§ 34 ff BAO, deren satzungsgemäßer Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist, an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (zB Trainer, Masseure) gewährt werden, in Höhe von bis zu 120 Euro pro Einsatztag, höchstens aber 720…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch seine Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde des Bf***, D-Bf-Adr*** vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungs GmbH, 1220 Wien, Wagramer Straße 19 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 betreffend…
Ermöglicht der Wohnort der Kinder bei Anwendung des Artikels 68 Absatz 1 Buchstabe b Ziffern i und ii der Grundverordnung keine Bestimmung der Rangfolge, so berechnet jeder betroffene Mitgliedstaat den Leistungsbetrag unter Einschluss der Kinder, die nicht in seinem Hoheitsgebiet wohnen. Im Falle der Anwendung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 22. Juni 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. März 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2019 Steuernummer zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke über die Beschwerde des A B, Adresse_neu, vom 25.11.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10, 1030 Wien, Marxergasse 4, vom 12.11.2014, wonach der Antrag vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…