…der land— und forstwirtschaftlichen Grundstücke | 222.500,00 € | Wert der übrigen Grundstücke | 25.000,00 € | steuerpflichtiger Gesamterwerb | 247.500,00 € Begründung: Der gemeine Wert laut Vorhalt beträgt € 570.000,— ein Abzug von Ausgedingrechte ergibt den Verkehrswert…
…der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke | 260.000,00 € | Wert der übrigen Grundstücke | 25.000,00 € | steuerpflichtiger Gesamterwerb | 285.000,00 € Begründung: Der gemeine Wert laut Vorhalt beträgt € 570.000,— ein Abzug von Ausgedingrechte ergibt den Verkehrswert…
…Das Gutachten verweist diesbezüglich auf die auftragsgemäße zusätzliche (zum im Grundbuch eingetragenen Wohnungs- und Ausgedingsrecht für D aufgrund des Übergabsvertrages vom 21.10.2013) Berücksichtigung eines außerbücherlichen Wohnungsgebrauchsrechts im Erdgeschoss des Wohnhauses und einer Reallast des Ausgedinges zugunsten „Frau B“. Aufgrund eines weiteren Ergänzungsersuchens vom…
…auf der anderen Seite abgeschlossen. Damit wurde die Landwirtschaft an die Bf. und deren Ehegatten übertragen. Als Gegenleistung wurden die in Punkt „Viertens“ auf Lebensdauer der Übergeber bedungenen, unentgeltlichen Wohn- und Ausgedingsrechte (samt freie Beheizung, Mitbenützung des Telefons, Haushaltsführung, Pflege im Krankheitsfall, Bezahlung der Arztkosten)…
…auf der anderen Seite abgeschlossen. Damit wurde die Landwirtschaft an den Bf. und seine Ehegattin übertragen. Als Gegenleistung wurden die in Punkt „Viertens“ auf Lebensdauer der Übergeber bedungenen, unentgeltlichen Wohn- und Ausgedingsrechte (samt freie Beheizung, Mitbenützung des Telefons, Haushaltsführung, Pflege im Krankheitsfall, Bezahlung der Arztkosten)…
…m2 und einen Einheitswert von ATS ***12***. Die Übernehmer verpflichteten sich zur Leistung eines Übergabspreises von ATS ***13*** und zur Duldung und Leistung im Übergabsvertrag genannter Wohnungs- und Ausgedingsrechte zugunsten der Übergeber auf deren beider Lebensdauer. In Punkt Viertens des Übergabsvertrages wird unter der lit…
…Ausmaß von rund 8 ha. Als Gegenleistung verpflichtete sich die Übernehmerin/Beschwerdeführerin unter anderem dazu, die Reallast der Ausgedingsrechte einzuräumen (Übergabsvertrag vom 18.10.2002). Im gerichtlichen Vergleich vom 5. November 2018 vereinbarten die Vertragsparteien unter anderem Folgendes: a) Die Beschwerdeführerin verpflichtet sich zur Bezahlung…
…DRITTENS Anlässlich der Übergabe der vorstehenden Vertragswirtschaft werden die folgenden Entgelte vereinbart und zwar: l.) Die übergebende Partei bedingt sich hiemit zum teilweisen Entgelte für die Übergabe der Vertragswirtschaft zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes auf ihrer beider ganze Lebenszeit die folgenden unentgeltlichen Dienstbarkeits- und Ausgedingsrechte aus…
…im Fall des Vorablebens eines Übergebers stehen diese dem überlebenden Übergeber ungeteilt und allein zu. Der Übernehmer verpflichtet sich für sich und seine Rechtsnachfolger im Besitz des genannten Vertragsgegenstandes die vorstehenden Wohnungsgebrauchsrechte und Ausgedingsrechte der Übergeber nach Inhalt und Umfang dieses Vertragspunktes vollinhaltlich zu dulden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Bernhard Renner in der Beschwerdesache XY_Mitbes gegen den Bescheid des Finanzamts Braunau Ried Schärding vom 18.4.2012, vertreten durch FA_Vertr betreffend Feststellung von Einkünften für 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter M in der Beschwerdesache Bf. , gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 12.05.2014, xxx betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 2. Februar 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 1. Dezember 2014 (St.Nr.: xxx), betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid…
Bahnhofplatz 7 4020 Linz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache JEjun Adr, vertreten durch Ornezeder & Partner Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung, Hauptstraße 91, 4890 Frankenmarkt, gegen den Bescheid des FA Freistadt Rohrbach Urfahr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Azd in der Beschwerdesache des Herrn Dietmar Bf , EH , vertreten durch Frau Mag. Ingrid Huber, Wirtschaftsprüferin in Wernberg , gegen den Einkommensteuerbescheid 2010 des Finanzamtes FA vom 30.11.2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Jud.Ex hinsichtlich der Beschwerde des Bf., vertreten durch Notar, vom 14. April 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 8. April 2011 betreffend Rechts(geschäfts)gebühr gemäß § 33…
Dr.-Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter 1zel Ri über die Beschwerde des Bf. vom 14. Mai 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin RR in der Beschwerdesache BF, Adr1, vertreten durch STB, Adr2, über die Beschwerde vom 08.09.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 27.08.2014, Steuernummer, betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf Straße, Ort, vertreten durch die Stb, gegen die Bescheide des FA vom 25. November 2009, betreffend Einkommensteuer für die Jahren…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senat im Beisein der Schriftführerin Sf in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch RA, über die Beschwerde vom 23.03.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See vom 24.03…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. Dezember 2016 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 6. Dezember 2016 und vom 10. April 2017 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren betreffend Einkommensteuer für…