…Zahl: 610/000/7/1997, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…Zahl: 610/0000/7/1997, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…Zahl: 610/00000/7/1996, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…Zahl: 610/00000/7/1996, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…Zahl: 610/0000/7/1997, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…Zahl: 610/00000/7/1997, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…Zahl: 610/00000/7/1996, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…des ZA Salzburg/Erstattungen vom 13.02.2002, Zahl: 610/00000/7/1996, betreffend die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…24. April 2002, Zahl: 610/0000/8/1996, betreffend Rückforderung einer an den Zessionar gezahlten Ausfuhrerstattung nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 22. August 2014 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…Zahl: 610/00000/7/1996, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…Zahl: 610/00000/7/1996, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…Bescheid des ZA Salzburg/Erstattungen vom 15.05.2002, Zahl: 610/00000/7/1996, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Bescheid des ZA Salzburg/Erstattungen vom 24.05.2002, Zahl: 610/00000/7/1997, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Zahl: 610/00000/7/1996, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Mit…
…18.04.2002, Zahl: 610/00000/6/1999, betreffend die Rückforderung einer zu Unrecht gezahlten Ausfuhrerstattung vom Übernehmer sowie die Festsetzung von Zinsen zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…des ZA Salzburg/Erstattungen vom 16.04.2002, Zahl: 610/00000/7/1998, betreffend die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Bescheid des ZA Salzburg/Erstattungen vom 16.04.2002, Zahl: 610/00000/7/1998, betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…des ZA Salzburg/Erstattungen vom 13.02.2002, Zahl: 610/00000/7/1996, betreffend die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…des ZA Salzburg/Erstattungen vom 13.02.2002, Zahl: 610/0000/7/1996, betreffend die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…Bescheid des ZA Salzburg/Erstattungen vom 14.02.2002, Zahl: 610/00000/7/1997 , betreffend Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Ausfuhrerstattung vom Zessionar zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…