…Wertzuwachs durch Aufwertung erfasst, erfolgte ein kontinuierlicher Gewinnausweis, der jedoch - weil noch kein Verkauf dieser Güter erfolgt ist - das Realisationsprinzip durchbricht. Wird vom Aufwertungswahlrecht kein Gebrauch gemacht, kommt es erst bei der Veräußerung der Wirtschaftsgüter mit dem gesamten, durch natürliches Wachstum eingetretenen, Wertzuwachs zur Gewinnrealisation…
…Gerade dem Umstand der angestrebten Firmenwertabschreibung sei es nämlich geschuldet gewesen, dass im Zuge der Einbringung vom bestehenden Aufwertungswahlrecht Gebrauch gemacht worden sei, obwohl dies auf Ebene des deutschen Einbringenden aufgrund der entsprechend höheren Bewertung der Gegenleistungsanteile einen Realisationstatbestand verwirklicht habe. Mit Bescheid vom 22…
…Buchwerte zwingend fortzuführen (= Buchwertfortführung). Damit kommt es weder zu einer Besteuerung eines Veräußerungs- oder Aufwertungsgewinnes noch zu einer (steuerpflichtigen) Aufwertung des Vermögens. Dies gilt unabhängig davon, ob unternehmensrechtlich vom Aufwertungswahlrecht nach § 202 UGB Gebrauch gemacht worden ist (vgl. Doralt/Ruppe, Steuerrecht I11 (2013) Grundsätze…
…wurde in den Folgebilanzen als "Verbindlichkeit gegenüber Gesellschaftern" ausgewiesen. Weiters ist unternehmensrechtlich vom Aufwertungswahlrecht (§ 202 Abs 1 UGB) Gebrauch gemacht und eine ungebundene Kapitalrücklage in Höhe von 4.020.517,60 in die Einbringungsbilanz eingestellt worden (entspricht der Differenz zwischen Firmenwert laut Gutachten und der…