…der Bf.) oder ob die Aufwendungen für das auswärtige Studium nur mit dem Pauschbetrag von 110 Euro monatlich berücksichtigt werden können (Ansicht des Finanzamts). Rechtsgrundlagen: Gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung…
…Verfassungsbestimmung) Unterhaltsleistungen an volljährige Kinder, für die keine Familienbeihilfe ausbezahlt wird, sind außer in den Fällen und im Ausmaß der Z 4 weder im Wege eines Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrages noch einer außergewöhnlichen Belastung zu berücksichtigen. (8) Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes…
…die geltend gemachten Aufwendungen für die auswärtigen Berufsausbildungen der beiden Kinder, da es im Einzugsgebiet des Wohnortes eine entsprechende Möglichkeit zur Ausbildung gäbe. Die Abgabenbehörde erkannte zudem als nachgewiesene Kosten aus der eigenen Behinderung lediglich einen Betrag von 829,85 € als außergewöhnliche Belastung an…
…Außergewöhnliche Belastung Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung § 34 Abs. 8 EStG 1988 lautet: „Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110…
…auf Erstattung der Schulkosten. Insoweit ist auch das Tatbestandsmerkmal der „Aufwendungen für die Berufsausbildung eines Kindes“ letztlich nicht erfüllt. Die Prüfung der Frage, ob die Mitgliedsbeiträge an den Elternverein (als mögliche Ausbildungskosten im engeren Sinn) als außergewöhnliche Belastung nach den allgemeinen Bestimmungen des § 34 EStG…
…1988 (Einkommensteuergesetz 1988) gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Diese außergewöhnliche Belastung wird durch Abzug eines Pauschbetrages von 110 Euro pro Monat der Berufsausbildung berücksichtigt. Der Verwaltungsgerichtshof hat…
…Nach dieser Bestimmung gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine „entsprechende Ausbildungsmöglichkeit“ besteht. Dabei sind bei Universitäten nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die „Kernbereiche“ der Studien maßgebend (Wanke in Wiesner/Grabner/Knechtl…
…Sohn besuchten Wahlfächer an der JKU Linz nicht angeboten werden. Für die Atom-, Kern- und Teilchenphysik bietet damit allein die TU-Wien ein entsprechendes Studienangebot. III. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 gelten Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des…
…gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 für auswärtige Berufsausbildung des Sohnes des Beschwerdeführers Nach § 34 Abs. 8 EStG 1988 sieht vor, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes dann als außergewöhnliche Belastung gelten, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht…
…dass eine Ausbildung im Inland kein gleichwertiges Studium bei gleichen Bildungschancen und gleichen Berufsaussichten im Vergleich zu einer ausländischen Universität (hier: London) biete. Das Bundesfinanzgericht hat über die Beschwerde erwogen: § 34 Abs. 8 EStG 1988 lautet: "Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes…
…HO Aufwendungen geltend gemacht werden könnten, die mit dem Homeoffice in Zusammenhang stehen. Auch seine Kinder seien vom Homeoffice betroffen gewesen. In einem ergänzenden Schriftsatz vom 08.06.2021 wurde der Vorlageantrag hinsichtlich der Nichtanerkennung des Pauschbetrages der auswärtigen Berufsausbildung für seine beiden Kinder an…
…IBDP) an der ***1*** in Israel teilnimmt und ein angefangener Monat voll zählt, ist der Pauschbetrag von 110 Euro für fünf Monate (August bis Dezember 2018), also im Gesamtbetrag von 550 € zu berücksichtigen. Im Hinblick darauf, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb…
…3 der VO des BMF zur Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes (BGBI. Nr. 624/1995 idgF) vor. Es könne keinen Unterschied machen, dass das Kind an einem weiter entfernten Ort studiert hat, wenn die Voraussetzungen bereits bei der nächstgelegenen Universität zu bejahen seien. -1…
…Einkommensteuerbescheid 2016 erkannte das Finanzamt die geltend gemachten Pauschbeträge nicht an. Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes würden nicht als außergewöhnliche Belastung gelten, wenn auch im Einzugsgebiet des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit bestehe. Eine solche Möglichkeit sei im gegenständlichen Fall gegeben. In…
…eine Zusatzqualifikation durch ein Wahlfach an einer Universität für die spätere Laufbahn von Vorteil sein könnte, führe ein solcher Unterschied alleine noch nicht zu einer Zwangsläufigkeit der damit verbundenen Aufwendungen. Die zu § 34 Abs 8 EStG 1988 ergangene Verordnung BGBl 624/1995 idgF (Berufsausbildung - Kinder…
…Haviva International School erworbener Ausbildungsabschluss einer Qualifikation für ein Studium an einer Universität entspreche, darzulegen in welchem Zusammenhang die beiden an "**** - Education and Culture Institutions of ****" bezahlten Beträge in Höhe von 1.792.25 $ (Anlage 3) mit den geltend gemachten Aufwendungen für auswärtige Berufsausbildung…
…Freibetrages für auswärtige Berufsausbildung für den Schulbesuch seiner Tochter L an der HLW Braunau. Mit Einkommensteuerbescheid 2010 vom 10. Oktober 2011 wurde die Einkommensteuer für das Jahr 2010 abweichend von der eingereichten Erklärung festgesetzt. Begründend wurde ausgeführt, dass Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb…
…Berufsausbildung für 2013 und 2014 nicht. 3. Beweiswürdigung: Der Sachverhalt ergibt sich aus dem vom Finanzamt dem Bundesfinanzgericht übermittelten Akt und dem Vorhalt vom 20.3.2018 und ist unstrittig. 4. Rechtsgrundlagen: a) § 34 Abs. 8 EStG 1988 lautet: Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes…
…Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km vom Wohnort gelten als innerhalb des Einzugsbereiches des Wohnortes gelegen. Da das Studium Rechtswissenschaften auch an der Kepler Universität in Linz, somit im Einzugsgebiet des Wohnortes angeboten wird, konnten die geltend gemachten Aufwendungen für auswärtige Berufsausbildung nicht berücksichtigt…
…statt, in dem es den Kinderfreibetrag für die Tochter ***A*** iHv € 132,00 nachträglich berücksichtigte. Die Aufwendungen für die auswärtige Berufsausbildung wurde nicht anerkannt, da an der Universität Klagenfurt das Bachelorstudium Romanistik angeboten werde, welches mit jenem an der Universität Graz vergleichbar sei. Bei…