…Erlöshinzuschätzungen hinsichtlich der Begleitagentur C. könne nicht gefolgt werden. Die Erlöse seien ordnungsgemäß verbucht worden. Der vom Finanzamt vorgenommenen Aufwandsrechnung werde entgegen getreten. Weder zugunsten von A.B. noch zugunsten von C.D. würden verdeckte Gewinnausschüttungen vorliegen. Zum Verrechnungskonto des C.D. bei der Bf…
…Soweit wesentlich, ist der genannten Niederschrift zu entnehmen, dass sich "keine einzige der einvernommenen Personen" konkret an die Sub-Firmen, welche die strittigen Aufwandsrechnungen gestellt haben sollen, erinnern könne. Namen der Geldempfänger (Empfängernennung) hätten ebenfalls nicht genannt werden können. In freier Beweiswürdigung habe die Behörde…
…dass der Bf durch teilweise Nichterfassung von Honoraren und Aufwandsrechnungen für zahnärztliches Material aus ***B*** im buchhalterischen Rechenwerk in den Jahre 2013 bis 2014 eine Verkürzung der bescheidmäßig festzusetzenden Einkommensteuer bewirkt hat und für die Jahre 2015 und 2016 durch Abgabe unrichtiger Erklärungen Abgabenhinterziehungen versucht…
…Mustergebinde; Aufbaumuster; Werbematerial und Verarbeitungsgeräte, keine Kosten in Rechnung gestellt. … 11. Spesenvergütung Anfallende Spesen werden nach Aufwand vergütet. Für die Zahlungen von Aufwandsrechnungen wird dem Arbeitnehmer eine Firmenkreditkarte zur Verfügung gestellt (Mastercard), mit welcher vorwiegend die anfallenden Aufwendungen wie Treibstoff, Hotel, Bürobedarf, Kundenbewirtungen, KFZ…
…Bericht der Lohnsteuerprüfung zu entnehmen. In den dagegen erhobenen Beschwerden wird zur Feststellung des Prüfers, Überstundenabgeltungen und Sachzuwendungen seien nicht über das Lohnkonto abgerechnet worden, sondern über unrichtige Kilometergeldabrechnungen und fingierte Aufwandsrechnungen (Tankzettel) ausbezahlt worden und der in diesem Zusammenhang vom Prüfer durchgeführten Schätzung, eingewendet, …
Unter den Begriff Tourismus fallen nach Freyer, Walter 2006, Tourismus: Einführung in die Fremdenverkehrsökonomie, 8.Auflage, München, Oldenbourg, unterschiedliche Reisearten und -formen, die sich nach unterschiedlichen Kriterien z.B. nach Motivation (z.B. Kultur- oder Bildungstourismus, Sport- und/oder naturnaher Tourismus, etc.), Dauer, Organisationsform (Individual…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johannes Böck in der Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vom 22. Februar 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 8. Jänner 2020 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014, St.Nr. 12…
Aignerstraße 10 5026 Q-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. GSWVV über die Beschwerden der XX KG, YY, vom 16. März 2011 bzw. 29. März 2011, gegen die Bescheide des FA QQQ vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl in der Beschwerdesache a b, c 1, d e, vertreten durch Seeberger Steuerberatungs-GmbH, Am Postplatz 2, 6700 Bludenz , über die Beschwerde vom 17.01.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch…
Dieser Mitwirkungspflicht kann sich der Bf. auch nicht dadurch entziehen, indem er vorbringt, es sei „unwahrscheinlich, dass auf den besagten Baustellen lt. Liste keine finanzpolizeilichen oder arbeitsrechtlichen oder BUAK-Überprüfungen stattgefunden haben, aus welchen jedoch zu entnehmen wäre, welche Mitarbeiter dort tätig gewesen [sind] bzw…
Aber auch das Unionsrecht führt zu keinem anderen Ergebnis als zur Steuerpflicht der von der Bf an den SGV verrechneten und vereinnahmten Kostenersätze. Nach Art 9 Abs 1 MwStSystRL gilt als Steuerpflichtiger, wer eine wirtschaftliche Tätigkeit unabhängig von ihrem Ort, Zweck und Ergebnis selbstständig ausübt…
Mit Schreiben vom 28.3.2024 beantragte der Beschwerdeführer die Akten vollständig zur Einsicht vorzulegen und "durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Vollständigkeit jederzeit überprüft werden kann". Es wurde um neuerlichen Termin zur Akteneinsicht ersucht und ferner beantragt, die Erstbescheide betreffend Umsatz- und Einkommensteuer der…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.XY gegen den Bescheid des Finanzamtes Z. vom 09.10.2012, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2011…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter D in der Beschwerdesache NM, über die Beschwerde vom 15. 1.2012, gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Wien 8/16/17 vom 13.12.2011, betreffend Einkommensteuer 2009 zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch WRITZMANN & Partner GMBH, Wassergasse 22-26 Tür 1, 2500 Baden, über die Beschwerde vom 13. Februar 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter rr in der Beschwerdesache bf, adr, ort, nunmehr adr., gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf , betreffend Umsatz- und Einkommensteuer 2007 bis 2010 zu Recht erkannt: Die Beschwerden werden als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 13. März 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 7. März 2023 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache *Bf1*, *Bf1-Adr*, über die Beschwerde vom 28. Dezember 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 21. Dezember 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 zu Recht erkannt: I. Die…
Zu den Worten „weist der Steuerpflichtige nach, dass die Bewirtung der Werbung dient und die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, können derartige Aufwendungen oder Ausgaben zur Hälfte abgezogen werden." wies der Bf. auf die Unterschiedlichkeit der Werbung und journalistischer Recherche hin und bestritt die…
Von Seiten der belangten Behörde wurde ergänzend vorgebracht, dass Fr. A bereits seit 31.7.2005 bis 28.2.2006 mit Hauptwohnsitz Straße in H, gemeldet war. Zudem sei die Aufforderung des Leistungsnachweises des Hrn. A während der Prüfung und auch im Zuge der Schlussbesprechung…