…2023 erlassen. Dagegen brachte der Bf. am 01.12.2023 Beschwerde ein. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 18.03.2024 wurde über die Beschwerde abgesprochen. Mit Eingabe vom 17.04.2024 brachte die steuerliche Vertretung einen Vorlageantrag ein, darin wurde die Aufteilung der Beiträge zur Pensions-, Kranken…
…eine solche Aufteilung nach der Verhältnismethode, wobei der Sachwert des Bodens zum Sachwert des Gebäudes in Verhältnis zu setzen ist; vgl. etwa VwGH 21.9.2006, 2002/15/0113), ist nicht erkennbar. Insbesondere ist mit dem Hinweis auf das Ergebnis einer Berechnung nach der Grundwertverordnung…
…eine solche Aufteilung nach der Verhältnismethode, wobei der Sachwert des Bodens zum Sachwert des Gebäudes in Verhältnis zu setzen ist; vgl. etwa VwGH 21.9.2006, 2002/15/0113), ist nicht erkennbar. Insbesondere ist mit dem Hinweis auf das Ergebnis einer Berechnung nach der Grundwertverordnung…
…21.11.2018 gestellten Antrag die Verteilung des Gebäuderestwertes auf 15 Jahre. Beschwerdevorentscheidung: Mit Beschwerdevorentscheidungen vom 19.05.2023 wurde die Aufteilung des Restbuchwertes auf 15 Jahre verwehrt und in der Begründung ausgeführt, der ins Treffen geführte Antrag vom 21.11.2018 sei nicht aktenkundig…
…an alle Mitglieder der Personenvereinigung oder Personengemeinschaft als vollzogen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Zwischen den Parteien ist die Aufteilung der Anschaffungskosten auf Grund…
…ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B-VG ist nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang: Die Beschwerdeführer haben in der Einnahmen/Ausgabenrechnung für das Jahr 2009 einen Restbuchwert für ein im Jahr 1995 erworbenes Holzhaus iHv € 62.391,96 ausgebucht. Die Betriebsprüfung…
…wurde nicht behauptet, dass ein diesbezüglicher Nachweis überhaupt besteht. Damit war gegenständlich zu prüfen, ob auf Grund der GrundanteilV 2016 eine vom gesetzlichen 30/70-Aufteilungsverhältnis abweichende pauschale Aufteilung vorgenommen werden konnte. Gegenständlich steht unstrittig fest, dass zum maßgeblichen Zeitpunkt (§ 2 Abs. 4 GrundanteilV 2016…
…***2*** vom 18.02.2006 errechne sich der Bodenwert mit einem Anteil von 53,50 %. Ursprünglich sei ein Grundanteil von 25% ins Anlageverzeichnis aufgenommen worden. Die Afa werde entsprechend berichtigt. Die Aufteilung Grund und Boden sowie Gebäude stelle sich daher wie folgt dar: | Anschaffungskosten…
…In Wahrheit unterliegen aber auch die sonstigen Bezüge der Versicherungspflicht zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Die AN-Anteile zur gesetzlichen Sozialversicherung errechnen sich daher folgendermaßen: | AN-Anteil gesetzliche Rentenversicherung | 6.960,91 | AN-Anteil gesetzliche Krankenversicherung | 8.091,00 | AN…
…Aufteilung vorgenommen, sind die fortgeschriebenen Anschaffungskosten des Gebäudes und die Anschaffungskosten des Grund und Bodens mit Wirkung ab 1. Jänner 2016 entsprechend anzupassen (40% Grund und Boden; 60% Gebäude oder ein im Verordnungswege festgelegtes Aufteilungsverhältnis). Dafür sind die fortgeschriebenen Anschaffungskosten des Gebäudes im Verhältnis der…
…Hinblick auf diesen Sachverhalt sei eine prozentuelle Aufteilung der gesamten SV-Beiträge (Betrag_1 €) auf die BRD (Betrag_6 €) und auf Österreich (Betrag_7 €) vorzunehmen. Die hiergegen fristgerecht erhobene Beschwerde vom 26. April 2017 begründete der Beschwerdeführer unter Verweis auf das Vorbringen…
…Bundesfinanzgericht (BFG) hat über die Beschwerde erwogen: Wie im Verfahrensgang dargestellt, hat die Abgabenbehörde mit Beschwerdevorentscheidung vom 9. April 2019 der Beschwerde insofern Folge gegeben, als es die mit Beschwerdeschriftsatz vom 28. Jänner 2019 geltend gemachten Zahlungen an Versorgungsrenten iHv 1.292,22 € gemäß…
…Aufteilung vorgenommen, sind die fortgeschriebenen Anschaffungskosten des Gebäudes und die Anschaffungskosten des Grund und Bodens mit Wirkung ab 1. Jänner 2016 entsprechend anzupassen (40% Grund und Boden; 60% Gebäude oder ein im Verordnungswege festgelegtes Aufteilungsverhältnis). Dafür sind die fortgeschriebenen Anschaffungskosten des Gebäudes im Verhältnis der…
…ist der Pflichtige zu veranlagen, die auf Deutschland entfallenden Einkünfte sind zum Progressionsvorbehalt heranzuziehen (siehe Unterlagen Besteuerungsrecht). Es wird beantragt, die Einkünfte im Sinne des Vorlageantrages - somit zu 91,38% in Österreich und zu 8,62% in Deutschland - zu besteuern (siehe auch Aufteilung der Jahresarbeitszeit…
…87/15/0087; 16.12.1999, 96/15/0116). Alternativ dazu sieht § 12 Abs. 5 UStG eine Aufteilung nach dem prozentuellen Verhältnis der Ausschlussumsätze zu den anderen Umsätzen (Umsatzschlüsselverfahren, § 12 Abs. 5 Z 1) vor. Diese Methode kann entweder auf sämtliche Vorsteuern angewendet werden (Z…
…Aufteilung vorgenommen, sind die fortgeschriebenen Anschaffungskosten des Gebäudes und die Anschaffungskosten des Grund und Bodens mit Wirkung ab 1. Jänner 2016 entsprechend anzupassen (40% Grund und Boden, 60% Gebäude oder ein im Verordnungswege festgelegtes Aufteilungsverhältnis). Dafür sind die fortgeschriebenen Anschaffungskosten des Gebäudes im Verhältnis der…
…Die gewählte Aufteilung muss zu einem sachgerechten, wirtschaftlich zutreffenden Ergebnis führen. Es ist daher auch ohne Bedeutung, ob das Dach ohnehin saniert werden hätte müssen, ob ein Dach, welches nach der maßgeblichen ÖNORM ohne weiteres auch eine PV tragen können müsste und ob die PV…
…ist eine Aufteilung der Gegenleistung vorzunehmen, wobei die Grundstücke und die beweglichen Sachen mit dem Verkehrswert zu bewerten sind (vgl. Arnold, Kommentar zum GrEStG, Tzn. 53 und 60 zu § 5). Wird ein Unternehmen übertragen, ist zur Schaffung einer vergleichbaren Grundlage für die Aufteilung der Gegenleistung…
…Vorsteuerbeträge entsprechend dem Verhältnis der zum Ausschluß vom Vorsteuerabzug führenden Umsätze zu den übrigen Umsätzen korrigiert." ... Tz. 3 Wertpapierumsätze (nicht mehr strittig) Die nicht abzugsfähigen Vorsteuerbeträge wurden passiviert. Die Berufung wendet sich mit folgender Begründung gegen diese Prüfungsfeststellung: "Geänderte VSt-Aufteilung und damit die Nicht…
…2011 entfallen von der Entschädigung 2.809,50 € auf das Servitutsentgelt (0,50 €/m2 Servitutsfläche) und 26.465,49 € (4,71 €/m2 Servitutsfläche) auf Bodenwertminderung. Die Servitutsfläche ist mit insgesamt 5.619 m2 ausgewiesen. Abweichend von dieser Aufteilung hat das Finanzamt…