…ist. Das Gleiche gilt, wenn der Schuldner die Gegenforderung zwar vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworben hat, jedoch zur Zeit des Erwerbs von der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners Kenntnis hatte oder Kenntnis haben musste. Diese Aufrechnungsbeschränkung nach § 20 Abs. 1 IO gilt jedoch ausschließlich im Konkurs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. K. in der Beschwerdesache des Rechtsanwaltes Dr. K.G als Masseverwalter der B.H GmbH im Konkurs, B, gegen den Bescheid des Finanzamtes L vom 25.06.2013, betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages zu Recht…
Bei den Voranmeldungen handelt es sich um vorläufige Abgabenerklärungen, die mit dem Ergehen des Veranlagungsbescheides außer Kraft treten und im Nachhinein auch nicht mehr berichtigt werden können vgl. § 21 (3) UStG. Erst durch die Veranlagungsbescheide ergibt sich die endgültige Jahressteuerschuld bzw. Jahressteuergutschrift. In dem zusammen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Pamperl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Februar 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 8. Jänner 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 Steuernummer…
…Zu beachten ist aber, dass den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes der Vorrangs vor den Verrechnungsregeln der BAO zukommt (VwGH 29.01.2004, 2000/15/0046). Die Aufrechnungsbeschränkung nach § 20 Abs. 1 IO gilt jedoch wiederum nur im Konkurs. Auf eine Aufrechnung nach Aufhebung des Konkurses findet…
…wenn die Forderung gegen den Gemeinschuldner erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworben worden ist. Dieser insolvenzrechtlichen Aufrechnungsbeschränkung kommt nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu (vgl zB VwGH 19.3.1997, 96/16/0052). Abgabenrückforderungsansprüche (Guthaben) sind "negative Abgabenansprüche…
…des Abschöpfungsverfahrens aufgehoben, so ist die auf § 215 Abs. 1 BAO gestützte Verrechnung eines später entstandenen Einkommensteuerguthabens mit einer Konkursforderung zulässig, weil die Aufrechnungsbeschränkung des § 20 Abs. 1 erster Satz IO nur während der Dauer des Konkursverfahrens gilt. Einer solchen Aufrechnung steht auch nicht § 206…
…verrechnet werden könne, übersieht aber, dass diese Einschränkung der Aufrechnung nur während der Dauer des Sanierungsverfahrens gilt. Nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens kann sich der frühere Gemeinschuldner nicht mehr auf die konkursrechtliche Aufrechnungsbeschränkung berufen (vgl. Fischerlehner in SWK 2002, S 840, mit dem Hinweis auf…
…findet (vgl. zu § 20 KO VwGH 18.12.2008, 2006/150155) Der Verwaltungsgerichthof vertritt in ständiger Rechtsprechung, dass Einkommensteuergutschriften nicht der Aufrechnungsbeschränkung des § 206 Abs. 3 IO unterliegen (zB VwGH 18.12.2008, 2006/15/0155): "Die Einkommensteuer setzt das Vorliegen von Einkünften, hier aus…
…199 IO nicht anzuwenden. Mit Vorlagebericht vom 24.11.2021 wurde die gegenständliche Beschwerde vom Finanzamt unter Hinweis auf den bisherigen Akteninhalt vorgelegt. Ergänzend wurde weiters ausgeführt, im gegenständlichen Fall sei die Aufrechnungsbeschränkung des § 206 Abs. 3 IO in der geltenden Fassung (noch) nicht anwendbar…
…gegen den Schuldner, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworben worden ist. Dieser insolvenzrechtlichen Aufrechnungsbeschränkung kommt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu (VwGH 29.01.2004, 2000/15/0046). Dieser Vorrang gilt…
…betrifft, so ist in diesem Zusammenhang festzuhalten: Verrechnungen von Abgabenkonkursforderungen mit Gutschriften, die aus Abgabenansprüchen entstanden sind, sind grundsätzlich zulässig. Nach der Aufhebung des Konkurses kann sich der frühere Gemeinschuldner nicht mehr auf die konkursrechtliche Aufrechnungsbeschränkung berufen (vgl. Fischerlehner in SWK 2002, S 840, mit…
…Die Bestimmung des § 206 Abs. 3 IO sehe zwar für Forderungen auf Bezüge, die von der Abtretungserklärung erfasst seien, eine Aufrechnungsbeschränkung vor, doch sei diese Bestimmung nur auf jene Forderungen des Schuldners anzuwenden, die von der Abtretungserklärung erfasst seien. Die vom Bf. im Schuldenregulierungsverfahren abgegebene…
…gegen den Schuldner, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde, erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworben worden ist. Dieser insolvenzrechtlichen Aufrechnungsbeschränkung kommt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu (VwGH 29.01.2004, 2000/15/0046). Dieser Vorrang gilt…
…den Gemeinschuldner erst nach der Konkurseröffnung erworben worden ist. Dieser insolvenzrechtlichen Aufrechnungsbeschränkung kommt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu (VwGH 29.1.2004, 2000/15/0046 ). Abgabenrückforderungsansprüche (Gutschriften) sind "negative Abgabenansprüche", die wie Abgabenansprüche im engeren Sinn kraft Gesetzes…
…unzulässig, wenn ein Insolvenzgläubiger erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens Schuldner der Insolvenzmasse geworden ist. Der Beschwerdeführer übersieht dabei, dass nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens sich der frühere Gemeinschuldner nicht mehr auf diese insolvenzrechtliche Aufrechnungsbeschränkung berufen kann (vgl. VwGH 18.12.2008, 2006/15/0155…
…16. Juli 2015 wies das Finanzamt die Beschwerde ab und führte begründend aus, dass das Abgabenkonto kein rückzahlbares Guthaben ausgewiesen habe, da die Verrechnung nach den Bestimmungen des Insolvenzrechtes erfolgt sei und die Aufrechnungsbeschränkung des § 206 Abs. 3 IO nicht zur Anwendung komme. ********** Der Bf…
…verrechnen. Die Bestimmung des § 206 Abs.3 IO sieht zwar für Forderung auf Bezüge, die von der Abtretungserkärung erfasst werden, eine Aufrechnungsbeschränkung vor, doch ist diese Bestimmung nur auf jene Forderungen des Schuldners anzuwenden, die von der Abtretungserklärung erfasst sind. Die von Ihnen im Schuldenregulierungsverfahren…
…gegen den Schuldner erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworben worden ist (§ 20 Abs. 1 IO). Dieser insolvenzrechtlichen Aufrechnungsbeschränkung kommt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu (Ritz, a.a.O., § 214 Tz 9 mit Judikaturnachweisen). Die korrekte Abgrenzung zwischen…
…oder die Forderung gegen den Gemeinschuldner erst nach der Konkurseröffnung erworben worden ist. Dieser insolvenzrechtlichen Aufrechnungsbeschränkung kommt nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes Vorrang vor den Verrechnungsregeln der Bundesabgabenordnung zu. Abgabenrückforderungsansprüche sind "negative Abgabenansprüche", die wie Abgabenansprüche im engeren Sinn kraft Gesetzes jeweils zu dem Zeitpunkt…