Die Aufhebung nach § 278 Abs 1 BAO stellt eine Ermessensentscheidung dar, welche nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit und Billigkeit zu treffen ist (§ 20 BAO). Zweckmäßig ist die Zurückverweisung im gegenständlichen Fall jedenfalls aus dem Grund, weil zur Klärung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes noch umfangreiche Ermittlungen notwendig…
…Gegen die Verfahrensergänzung durch die Berufungsbehörde der zweiten Stufe spricht zudem der Umstand, dass im Hinblick auf das kontradiktorische Rechtsmittelverfahren alle Beweisergebnisse erst der Amtspartei zur allfälligen Stellungnahme wiederum vorgehalten werden müssten, weshalb auch prozessökonomische Gründe für die Aufhebung unter Zurückverweisung an die Vorinstanz sprechen…
…Gegen die Verfahrensergänzung durch die Berufungsbehörde der zweiten Stufe spricht zudem der Umstand, dass im Hinblick auf das kontradiktorische Rechtsmittelverfahren alle Beweisergebnisse erst der Amtspartei zur allfälligen Stellungnahme wiederum vorgehalten werden müssten, weshalb auch prozessökonomische Gründe für die Aufhebung unter Zurückverweisung an die Vorinstanz sprechen…
…sondern auch die effizienteste Möglichkeit zur vollständigen Ermittlung des entscheidungsrelevanten Sachverhalts darstellt. Da somit zentrale und entscheidungswesentliche Ermittlungen bislang unterblieben sind und deren Nachholung eine umfassende behördliche Sachverhaltsermittlung voraussetzt, erweist sich die Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die belangte Behörde als…
…zu entscheiden ist, nach Durchführung der etwa noch erforderlichen Ermittlungen ohne unnötigen Aufschub dem Verwaltungsgericht vorzulegen hat. Gemäß § 278 Abs. 1 BAO kann das BFG eine Beschwerde mit Beschluss durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen im…
…hat die Behörde den Sachverhalt darzustellen, die Beweismittel zu nennen und eine Stellungnahme anzuführen. Gemäß § 274 Abs. 3 Z 3 BAO kann von einer beantragten mündlichen Verhandlung abgesehen werden, wenn eine Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde gemäß § 278 BAO erfolgt. Nach der…
…kann im Falle der Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde von einer beantragten mündlichen Verhandlung abgesehen werden. Das Absehen von der beantragten mündlichen Verhandlung liegt im Ermessen und ist im gegenständlichen Verfahrens ökonomisch zweckmäßig. Eine Unbilligkeit des Absehens von der mündlichen Verhandlung ist…
…nachgeholt werden. Gegen die Verfahrensergänzung durch das BFG spricht zudem der Umstand, dass im Hinblick auf das kontradiktorische Rechtsmittelverfahren alle Beweisergebnisse erst der Amtspartei zur allfälligen Stellungnahme wiederum vorgehalten werden müssten, weshalb auch prozessökonomische Gründe für die Aufhebung unter Zurückverweisung an die Vorinstanz sprechen. Einer…
…Bundesfinanzgericht ist zu bedenken, dass Ermittlungsergebnisse und die hierzu abgegebenen Stellungnahmen der jeweils anderen Partei zur Kenntnis gebracht werden müssten, was zu einem deutlich aufwendigeren Verfahren führte. Die Aufhebung des Bescheides unter Zurückverweisung an die Abgabenbehörde erweist sich daher als zweckmäßig. Dagegen sprechende Billigkeitsgründe liegen…
…Art. 7 B-VG) entspricht. IV. Rechtliche Beurteilung Gemäß § 278 Abs. 1 BAO kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren…
…Der angefochtene Bescheid gehört daher nicht mehr dem Rechtsbestand an. Wird gegen einen Bescheid Beschwerde erhoben und in weiterer Folge der Bescheid gemäß § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache aufgehoben, wurde die Beschwerde mit dem Zurückverweisungsbescheid erledigt. Eine Beschwerdevorentscheidung über eine bereits entschiedene…
…sinngemäß auch für die Zurechnung der Umsätze. Insbesondere ist auch hier festzustellen, wer nach dem Gesamtbild der Verhältnisse nach Außen als leistender Unternehmer aufgetreten ist. Ermessensübung zur Aufhebung und Zurückverweisung Wie oben ausgeführt, bedarf es - in beachtlichem Umfang - noch ergänzender Ermittlungen unter Wahrung des…
…Verwaltungsgericht die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Eine solche Aufhebung…
…Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Eine solche Aufhebung…
…Abs. 3 BAO im Ermessen des Senates. Die Ermessensentscheidung, mit der dem Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung nicht Rechnung getragen wird, ist zu begründen (VwGH 17.10.2018, Ra 2017/13/0087). Eine Aufhebung unter Zurückverweisung nach § 278 BAO zeichnet sich gerade dadurch aus…
…a. dann davon abgesehen werden, wenn die Beschwerde als gegenstandslos zu erklären ist (Z 2) oder gemäß § 278 Abs. 1 BAO eine Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erfolgt (Z 3). Das Absehen von der Verhandlung liegt in den Fällen des § 274 Abs…
…die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Die Wiederaufnahme sei unter Abwägung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsgründen (§ 20 BAO) verfügt worden. Im vorliegenden Fall überwiege das Interesse der Behörde an der…
…Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2001 vom 16. Juni 2004 gem. § 295 Abs. 4 BAO sowie der dort jeweils unter Punkt 2) angeführten Anträge auf Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 2001 gem. 303 BAO zu Recht erkannt: Die bekämpften Bescheide werden hinsichtlich des Jahres 2001 aufgehoben. Eine Revision an…
…Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1) unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Eine solche Aufhebung…
…sind hier nicht erfüllt. - Entsprechend dem oben Gesagten steht der maßgebliche Sachverhalt (ungeklärte Wertverhältnisse; vgl. Punkt 2. letzter Absatz) nicht fest. 3.2.2 Sehr wohl erfüllt sind hier hingegen die Voraussetzungen für eine Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde iSd § 278 Abs…