…in freier Beweiswürdigung als erwiesen angenommen werden, dann ist die Aufhebung des diese Aufwendungen berücksichtigenden Bescheides nach § 299 Abs. 1 BAO zulässig." Im gegenständlichen Fall ist die belangte Behörde jedoch zu Unrecht davon ausgegangen, dass ihr eine Überprüfung der geltend gemachten Werbungskosten anhand geeigneter Unterlagen…
…eine Aufhebungsgrund iSd § 289 Abs 1 BAO“ . Wirkungen des Aufhebungsbeschlusses Die Aufhebung wirkt ex tunc (ebenso wie zB die Aufhebung nach § 299, vgl zB Stoll, BAO, 2895). Durch die Aufhebung nach § 278 Abs 1 tritt das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich…
… eine Verwaltungsübung ist eben keine Rechtsquelle (Stoll, BAO, Kommentar, 1305 und die dort zitierte Judikatur des VwGH). 3) Ermessensübung Die Aufhebung nach § 299 Abs. 1 BAO liegt im Ermessen der Abgabenbehörde. Bei der Ermessensübung kommt dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung eine zentrale Bedeutung zu…
…welche die Aufhebung der Bescheide DB und DZ 2001 bis 2003 vom 31. März 2007 verfügte wurde nicht bekämpft und erwuchs daher in Rechtskraft. Gemäß § 289 Abs. 2 BAO idF vor 1.1.2014 ist die Abgabenbehörde zweiter Instanz berechtigt, den angefochtenen Bescheid nach jeder…
…ist (§ 28 Abs. 4 BFGG). Sinngemäßes gilt, wenn eine Erledigung des Unabhängigen Finanzsenates vom Verwaltungsgerichtshof oder vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde und die Rechtsangelegenheit im fortgesetzten Verfahren wieder dem Bundesfinanzgericht vorgelegt wird oder der UFS gemäß § 289 Abs. 1 BAO in der Fassung vor dem BGBl…
…angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Berufung als unbegründet abzuweisen. Bei einer Berufung gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen durch das gemäß § 305 Abs. 1 BAO zuständige Finanzamt ist Sache, über welche die Abgabenbehörde zweiter Instanz gemäß § 289 Abs. 2 BAO zu…
…94/14/0124) berechtigt die Bestimmung des § 289 Abs 1 BAO [nunmehr: § 279 Abs 1 BAO] die Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht dazu, den vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmegrund durch einen anderen - ihrer Meinung nach zutreffenden - zu ersetzen. Liegt der vom Finanzamt angenommene Wiederaufnahmegrund nicht vor (oder…
…zitiert in Ritz, BAO5, Kommentar, Tz. 5 zu § 278 BAO). Die Aufhebung nach § 278 Abs. 1 BAO stellt eine Ermessensentscheidung dar, welche gemäß § 20 BAO nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit und Billigkeit zu treffen ist. Zweckmäßig ist die Zurückverweisung im gegenständlichen Fall deshalb, weil zur…
…zitiert in Ritz, BAO5, Kommentar, Tz. 5 zu § 278 BAO). Die Aufhebung nach § 278 Abs. 1 BAO stellt eine Ermessensentscheidung dar, welche gemäß § 20 BAO nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit und Billigkeit zu treffen ist. Zweckmäßig ist die Zurückverweisung im gegenständlichen Fall deshalb, weil zur…
…zitiert in Ritz, BAO5, Kommentar, Tz. 5 zu § 278 BAO). Die Aufhebung nach § 278 Abs. 1 BAO stellt eine Ermessensentscheidung dar, welche gemäß § 20 BAO nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit und Billigkeit zu treffen ist. Zweckmäßig ist die Zurückverweisung im gegenständlichen Fall deshalb, weil zur…
…zitiert in Ritz, BAO5 , Kommentar, Tz. 5 zu § 278 BAO). Die Aufhebung nach § 278 Abs. 1 BAO stellt eine Ermessensentscheidung dar, welche gemäß § 20 BAO nach den Grundsätzen der Zweckmäßigkeit und Billigkeit zu treffen ist. Zweckmäßig ist die Zurückverweisung im gegenständlichen Fall deshalb, weil zur…
…von Selbstberechnungsabgaben liegt grundsätzlich im Ermessen der Abgabenbehörde. Ebenso wie etwa für Maßnahmen nach § 299 Abs. BAO 1 (Aufhebung) oder nach § 303 BAO (Wiederaufnahme) wird primär der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung bei der Ermessensübung zu berücksichtigen sein. Geringfügig sich auswirkende Feststellungen werden idR zu…
…Nach der stRsp des VwGH (Hinweis E 20.7.1999, 97/13/0131; E 30.11.1999, 94/14/0124) berechtige die Bestimmung des § 289 Abs 1 BAO die Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht dazu, den vom Finanzamt herangezogenen Wiederaufnahmsgrund durch einen anderen - ihrer Meinung nach…
…3a Abs. 9 UStG 1994 idF ab 1.1.2010 in Österreich steuerbar und steuerpflichtig." Das Finanzamt_A folgte den Feststellungen des Betriebsprüfers und erließ - nach Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 BAO betreffend die Jahre 2007 und 2008 bzw. nach Aufhebung gemäß § 299 BAO der…
…Aufhebungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde (entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 289 Abs. 1 BAO) sowie meritorische Beschwerdeerledigungen. Entscheidungen in der Sache selbst haben nach § 279 Abs. 1 BAO zu erfolgen. Die diesbezügliche Entscheidungsbefugnis entspricht jener im bisherigen § 289 Abs. 2 BAO (für…
…neu hervorgekommen sind, schuldig. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Hinweis E 20.7.1999, 97/13/0131; E 30.11.1999, 94/14/0124) berechtigt die Bestimmung des § 289 Abs 1 BAO [nunmehr: § 279 Abs 1 BAO] die Abgabenbehörde zweiter Instanz nicht dazu, den vom…
…Fremdüblichkeitsprüfung anzustellen und nach dem Gesamtbild zu beurteilen, ob der Bf die Wohnung zur nachhaltigen Erzielung von Einnahmen oder aus privaten Gründen angeschafft hat. Gem. § 278 Abs. 1 BAO idF BGBl. I 2013/14 kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen…
…ErfNr. 1/2007 betreffend Gesellschaftsteuer zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben und der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin…
…der Änderung oder Aufhebung des abgeleiteten Bescheides kann gewartet werden, bis die Abänderung oder Aufhebung des Feststellungsbescheides oder der nachträglich erlassene Feststellungsbescheid rechtskräftig geworden ist.“ Diese Bestimmung ist dahingehend uneinheitlich formuliert, als der auf § 295 Abs. 1 BAO gestützt erlassene Bescheid nach dem Wortlaut des…
…299 Abs 1 BAO idF BGBl. I Nr 124/2003 kann die Abgabenbehörde erster Instanz einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Nach § 289 Abs 2 BAO…