…2025, II. auf Aufhebung des Beschlusses vom 21. August 2025 gemäß § 289 Abs. 1 BAO, mit dem festgestellt wurde, dass der Antrag auf Gewährung der Verfahrenshilfe vom 7. Mai 2025 als zurückgenommen gilt, III. auf Gewährung der Verfahrenshilfe gemäß § 292 BAO jeweils vom 2. September…
…GP zu sprechen - "im Wesentlichen" dem bisherigen § 289 Abs. 1 erster Satz BAO in der Fassung vor dem FVwGG 2012 "entspricht", nimmt § 278 Abs. 1 zweiter Satz BAO (wonach eine solche Aufhebung unzulässig ist, wenn die Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes durch das Verwaltungsgericht selbst im…
…und 263 BAO (Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung), c) §§ 278 Abs. 3 und 279 Abs. 3 BAO (Bindung an die für den aufhebenden Beschluss bzw. für das Erkenntnis maßgebliche Rechtsanschauung) Gemäß § 289 Abs. 1 BAO - mit der Überschrift "Klaglosstellung" - kann das Verwaltungsgericht Erkenntnisse und Beschlüsse nur aufheben…
…ausgeführt: „Gemäß § 299 Abs 1 BAO idF BGBl. I Nr 124/2003 kann die Abgabenbehörde erster Instanz einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Nach § 289 Abs…
…Abgabenbehörden an die für die Aufhebung maßgebliche, im aufhebenden Beschluss dargelegte Rechtsanschauung gebunden. Dies gilt auch dann, wenn der Beschluss einen kürzeren Zeitraum als der spätere Bescheid umfasst. Die Regelung der Aufhebung unter Zurückverweisung entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 289 Abs. 1 BAO (Ritz, BAO5…
…hingegen erst am 17.12.2020 gestellt wurde, war die Jahresfrist zu diesem Zeitpunkt bereits verstrichen und das Finanzamt konnte den Bescheid nicht mehr abändern. Gemäß § 289 Abs. 1 BAO kann das Verwaltungsgericht Erkenntnisse und Beschlüsse nur aufheben, wenn sie beim Verwaltungsgerichtshof mit Revision oder…
…dass dass das BFG zwar berechtigt ist, gemäß § 279 Abs 1 BAO den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern oder aufzuheben. Die Änderungsbefugnis ist aber durch die Sache begrenzt. Sache ist die Angelegenheit, die den Inhalt des Spruches der ersten Instanz gebildet hat (Ritz, BAO, …
…Abgabenbehörden an die für die Aufhebung maßgebliche, im aufhebenden Beschluss dargelegte Rechtsanschauung gebunden. Dies gilt auch dann, wenn der Beschluss einen kürzeren Zeitraum als der spätere Bescheid umfasst. Die Regelung der Aufhebung unter Zurückverweisung entspricht im Wesentlichen dem bisherigen § 289 Abs. 1 BAO (Ritz, BAO5…
…Amts wegen die gemäß §305 Abs. 1 leg. cit. zuständige Behörde. o Bei einer Berufung gegen eine Wiederaufnahme von Amts wegen durch das gemäß § 305 Abs. 1 BAO zuständige Finanzamt sei Sache, über welche die Abgabenbehörde zweiter Instanz gemäß § 289 Abs. 2 BAO zu entscheiden…
…Aufhebung gemäß § 299 BAO (der für die Jahre 2005 und 2006 ergangenen Feststellungsbescheide) bzw. nach Wiederaufnahme der Feststellungsverfahren (betreffend die Zeiträume 2007 bis 2011) erließ das für die GesnbR zuständige Finanzamt ab dem Jahr 2005 im Hinblick darauf, dass § 188 Abs. 1 lit. d BAO…
…gilt auch dann, wenn der frühere Bescheid einen kürzeren Zeitraum als der ihn ersetzende Bescheid umfasst. Ein Beispiel für die Anwendung des § 253 BAO ist ein neuer Sachbescheid, der bei Aufhebung gemäß § 299 Abs. 1 BAO durch die Abgabenbehörde ergeht. (Ritz BAO 5 , § 253 Tz…
…RV/7103799/2009, wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts gemäß § 289 Abs. 1 BAO idF FVwGG 2012 wegen Rechtswidrigkeit des Inhalts aufgehoben. Begründend wurde ausgeführt, die Aufhebung sei lediglich ein Beschluss kassatorischer Art und sei nicht rechtswidrig, wenn er sich in einem der herangezogenen Aufhebungsgründe als berechtigt…
…3a Abs. 9 UStG 1994 idF ab 1.1.2010 in Österreich steuerbar und steuerpflichtig." Das Finanzamt_A folgte den Feststellungen des Betriebsprüfers und erließ - nach Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303 BAO betreffend die Jahre 2007 und 2008 bzw. nach Aufhebung gemäß § 299 BAO der…
…wenn alle Parteien, die einen Vorlageantrag gestellt haben, zustimmten und die Antragsfrist für alle Antragsberechtigten abgelaufen war. Gemäß § 289 Abs. 2 BAO in der für den Zeitpunkt der in Rede stehenden zweiten Berufungsvorentscheidung vom 17. September 2012 maßgeblichen Fassung des Abgaben-Rechtsmittel-Reformgesetzes (AbgRmRefG), BGBl…
…Finanzamt vor Erlassung des Aufhebungsbescheides übermittelt hat, ist daher unstrittig. Der festgestellte Sachverhalt ist folgendermaßen rechtlich zu würdigen: Gemäß § 299 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich…
…zieht. Innerhalb dieser Grenzen sind Ermessensentscheidungen nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit unter Berücksichtigung aller in Betracht kommenden Umstände zu treffen. Die Aufhebung und Zurückverweisung gemäß § 278 Abs. 1 BAO steht somit im Ermessen des Gerichtes (vgl. etwa - zur Rechtslage nach § 278 Abs. 1 BAO i. d…
…Durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides tritt das Verfahren in die Lage zurück, in der es sich vor Erlassung dieses Bescheides befunden hat. Die Aufhebung und Zurückverweisung gemäß § 278 Abs. 1 BAO steht im Ermessen des Gerichtes. Gemäß § 20 BAO sind Ermessensentscheidungen nach den Grundsätzen…
… 9 Abs. 1 BAO haftungspflichtigen Bf. Gemäß § 248 1. Satz BAO könne der nach den Abgabenvorschriften Haftungspflichtige unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen seine Heranziehung zur Haftung innerhalb der für die Einbringung der Berufung gegen den Haftungsbescheid offenstehenden Frist auch gegen den Bescheid über den…
…die Aufhebung der Bescheide DB und DZ 2001 bis 2003 vom 31. März 2007 verfügte wurde nicht bekämpt und erwuchs daher in Rechtskraft. Diese Feststellungen konnten aus dem vorgelegten Akteninhalt getroffen werden und sind überdies unstrittig. Gemäß § 289 Abs. 2 BAO idF vor 1.1…
…nach Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Beachtung der im Aufhebungsbeschluss dargelegten Rechtsansicht des Gerichts neuerlich entscheiden kann (vgl. BFG 6.3.2016, RV/7103019/2015). Aus diesen Gründen war der angefochtene Bescheid unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde gemäß § 278 Abs. 1 BAO aufzuheben…