…§ 17 GebG Rz 2). Im § 17 Abs. 5 GebG 1957 ist angeordnet, dass die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht aufhebt (vgl. VwGH vom 06.12.1973, 512/73, und vom 04.07.1990, 89/15/0140). Die entstandene…
…Vertragsdauer mit dem Dreifachen des Jahreswertes zu bewerten. Werden die Leistungen, so wie hier, mit dem Monatsbetrag angegeben, so sind diese mit dem 36-fachen Monatsbetrag anzusetzen. Nach § 17 Abs. 5 GebG heben die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner…
…heben die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Gemäß § 23 Abs. 4 BAO ist die Anfechtbarkeit eines Rechtsgeschäftes für die Erhebung von Abgaben insoweit und so lange ohne Bedeutung, als nicht die Anfechtung mit…
…§ 57 ff GSpG (Pfau, Das Bundesfinanzgericht als Antragsteller im Normenprüfungsverfahren, ÖStZ 2014/566, 349). 8. Schlussfolgerungen Die Aufhebung des Wortes „Poker“ in § 1 Abs. 2 GSpG durch VfGH 27.6.2013, G 26/2013 ua. hat NICHT die Auswirkung, daß keine Glücksspielabgaben zu erheben sind…
…ob die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäftes von einer Bedingung oder von der Genehmigung eines der Beteiligten abhängt. Nach § 17 Abs. 5 GebG heben weder die Vernichtung der Urkunde noch die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld wieder auf. 2.) Option: Bei…
…beantragte die ersatzlose Aufhebung des bekämpften Bescheides, im Wesentlichen mit nachstehender Begründung: Laut Feststellungsurteil des Landesgerichtes P vom 06.12.2013, sei- gestützt auf ein ärztliches Gutachten- festgestellt worden, dass B mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit schon im Herbst 2010 geschäftsunfähig gewesen ist. Rechtsgeschäfte von von…
…der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung heben die entstandene Gebührenschuld nicht auf." Nach § 33 TP 21 Abs. 1 GebG unterliegen "Zessionen oder Abtretungen von Schuldforderungen oder anderen Rechten" einer (Rechtsgeschäfts)Gebühr im Ausmaß von 0,8 % vom Entgelt. 2. Rechtslage…
…Die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäftes oder das Unterbleiben seiner Ausführung heben die entstandene Gebührenschuld nicht auf(§ 17 Abs. 5 GebG). Die Frage des gültigen Zustandekommens eines Rechtsgeschäftes ist ausschließlich zivilrechtlich und nicht in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu lösen. Für das Zustandekommen eines Vertrages…
…behaupteten Anfechtung des Vertrages wegen eines Willensmangels verwies die belangte Behörde nochmals auf § 17 Abs. 5 GebG 1957, wonach weder die Aufhebung des Rechtsgeschäftes noch das Unterbleiben seiner Ausführung die entstandene Gebührenschuld aufheben. Es komme für die Rechtsgebühren nur auf das beurkundete Rechtsgeschäft und nicht…
…dass der actus contrarius grunderwerbsteuerfrei bleibt. Somit sind im gegenständlichen Fall die Voraussetzungen für die Aufhebung der mit dem bekämpften Bescheid vorgeschriebenen Grunderwerbsteuer gegeben. 3.) Insgesamt Auf Grund des im gegenständlichen Fall vorliegenden Sachverhaltes und der gesetzlichen Bestimmungen war über die Beschwerden wie im Spruch…
…dass der actus contrarius grunderwerbsteuerfrei bleibt. Somit sind im gegenständlichen Fall die Voraussetzungen für die Aufhebung der mit dem bekämpften Bescheid vorgeschriebenen Grunderwerbsteuer gegeben. 3.) Insgesamt Auf Grund des im gegenständlichen Fall vorliegenden Sachverhaltes und der gesetzlichen Bestimmungen war über die Beschwerden wie im Spruch…
…dass der actus contrarius grunderwerbsteuerfrei bleibt. Somit sind im gegenständlichen Fall die Voraussetzungen für die Aufhebung der mit dem bekämpften Bescheid vorgeschriebenen Grunderwerbsteuer gegeben. 3.) Insgesamt Auf Grund des im gegenständlichen Fall vorliegenden Sachverhaltes und der gesetzlichen Bestimmungen war über die Beschwerden wie im Spruch…
…Rechtsgeschäft entrichtete Grunderwerbsteuer rücküberwiesen wird. Mit dem beschwerdegegenständlichen Bescheid vom 25. Oktober 2016 wurde vom Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuer und Glücksspiel dieser Antrag gemäß § 17 GrEStG betreffend Herabsetzung der Grunderwerbsteuer abgewiesen im Wesentlichen mit der Begründung, die Verkäuferin habe durch die formelle teilweise Aufhebung des…
…Willen des Beschenkten erfolgt, zu unterscheiden. Damit kam es also auch nach bereinigter Gesetzeslage nicht zur Erstattung, wenn die Schenkung einvernehmlich rückgängig gemacht wird. Das ErbStG kannte somit - anders als § 17 Abs. 1 Z 1 GrEStG - keinen Tatbestand, wonach die einvernehmliche Aufhebung des Rechtsgeschäftes zur…
…der Urkunde und nicht mit Beginn des vereinbarten Vertragsverhältnisses entstehe. Andererseits sei unter "Aufhebung" i.S.d. § 17 Abs. 5 GebG 1957 auch eine erfolgreiche Anfechtung wegen Irrtums zu verstehen, wobei es keinen Unterschied mache, ob die Aufhebung des Rechtsgeschäftes mit Wirkung ex nunc oder…
…Z 1 GebG von der Bemessungsgrundlage iHv 259.739,04 Euro mit 2.597,39 Euro fest. Am 28.6.2021 wurde von der steuerlichen Vertreterin der Beschwerdeführerin gegen den vorgenannten Bescheid das Rechtmittel der Beschwerde erhoben und die ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheides beantragt…
…ohne Bedeutung, als nicht die Anfechtung mit Erfolg durchgeführt ist. Die Vernichtung der Urkunde, die Aufhebung des Rechtsgeschäfts oder das Unterbleiben der Ausführung heben die entstandene Gebührenschuld nicht auf. Aus dem Antrag ist eindeutig zu entnehmen, dass das Rechtsgeschäft nicht angefochten wurde, sondern, dass das…
…berechneten Grunderwerbsteuer gerichtet und ist eine solche nur in zwei Fällen möglich: 1) § 17 GrEStG Antrag auf Abänderung der Steuer - Die vom Gesetz geforderten Voraussetzungen (einvernehmliche Rückgängigmachung des Vertrages, Nichterfüllung der Vertragsbestimmungen, Ungültigkeit des Rechtsgeschäftes bzw. Herausgabepflicht eines geschenkten/geerbten Grundstückes) liegen nicht vor. 2) …
…Juni 2019, mit dem die Rechtsgeschäftsgebühr vorläufig festgesetzt wurde, für endgültig erklärt und damit einen Bescheid erlassen, der an die Stelle dieses ursprünglichen Bescheides getreten ist. Die Endgültigerklärung stellt daher eine Aufhebung bzw. Abänderung des vorläufigen Bescheides iSd § 300 BAO dar. Es war jedoch nicht…
…rechtlichen Sinne sie das von ihr angenommene "außerbücherliche Eigentum" verstanden wissen will. In dieser Hinsicht liegt daher sowohl ein Verfahrensmangel in tatsächlicher als auch ein Begründungsmangel in rechtlicher Hinsicht vor, der bereits aus diesem Grunde zur Aufhebung des angefochtenen Bescheides gemäß § 42 Abs. 2 Z…