…der Gesamtbetrachtung und aus wirtschaftlicher Sicht liegen im gegenständlichen Fall somit Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vor. 3.1.3. Ermittlung der Einkünfte des Beschwerdeführers Im gegenständlichen Fall hat der Beschwerdeführer auf der Grundlage der Aufforstungsverträge Zahlungen für Anpflanzung, Bewirtschaftung sowie Verwaltung und Vertrieb geleistet…
…das heißt, dass der jeweilige Landwirt für Schlägerungen, Aufforstungen und auch für den Verbissschutz in seinem Nutzungsstreifen selbst aufkommen muss, er aber auch allein die Holzerlöse bekommt. Die Mitglieder dürfen auch nur die jeweiligen auf ihrem Nutzungsstreifen verlaufenden Forstwege benutzen. Die Agrargemeinschaft erhält von der…
…erworben hat, befinden sich jeweils auf Estanzias, die von der ***Gesellschaft 2*** verwaltet werden. Die ***Gesellschaft 1*** (Dienstleister) erbringt (durch ihren Subauftragnehmer ***Gesellschaft 2***) insbesondere folgende Leistungen an den Beschwerdeführer (Auftraggeber): Vorbereitung der Grundstücke für die Aufforstung, insbesondere durch Infrastrukturmaßnahmen (zB Anlegen von Wirtschaftswegen, Errichtung…
…forstwirtschaftl. Tätigkeit saisonal (im Frühjahr überwiegende Forsttätigkeit aufgrund der natürl. Gebebenheiten Aufforstung/Schlägerung usw) Vor Ort (im Wald) bin ich schätzungsweise 10 bis 20%." Frage: Wer ist für die Führung der Forstgeschäfte/den Holzverkauf zuständig? "***C*** erledigt nur das operative Tagesgeschäft (kleine Holzverkäufe). Letztverantwortlich sind…
…und sei nicht nachvollziehbar. Die belangte Behörde könne bei der Schätzung nur vom allgemeinen Forstarbeiter ausgegangen sein, der im Rahmen seiner Tätigkeit auch Aufforstungen sowie Maßnahmen im Wald gegen Wildverbiss und zur Wegeverbesserung durchführe, die nicht zwangsläufig zu einer Verschmutzung führten. Es seien in casu…
…weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass andere denkmögliche künftige Nutzungsarten (z.B. Obstbaumbestände mit tiefgehender Durchwurzelung, Bauvorhaben, Aufforstungen, noch nicht vorhersehbare bzw. erforschte Auswirkungen auf das Pflanzenwachstum, Produktqualität und Lebensmitteltauglichkeit,...) durch den Leitungsbau nicht mehr unbeschränkt möglich sind. Das Grundstück ist daher für mehrere…
…weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass andere denkmögliche künftige Nutzungsarten (z.B. Obstbaumbestände mit tiefgehender Durchwurzelung, Bauvorhaben, Aufforstungen, noch nicht vorhersehbare bzw. erforschte Auswirkungen auf das Pflanzenwachstum, Produktqualität und Lebensmitteltauglichkeit,...) durch den Leitungsbau nicht mehr unbeschränkt möglich sind. Das Grundstück ist daher für mehrere…
…Beschwerdeführerin] verwirklicht den Zweck innerhalb mehrerer Bereichen. lm Bereich der Landschaftspflege werden Tätigkeiten wie Grasschnitt, Baumschnitt, Setzen verschiedenster Sträucher, Bäume und Pflanzen, Mithilfe bei Holzarbeiten und Aufforstungen, Errichtung von Zäunen, das Räumen diverser Baulichkeiten, Abtragungsarbeiten, Streichen von Säulen und Masten, Anfertigen diverser Schilder für Wander-…
…sei dem Jahre 1931 jeder Anteilseigentümer über die ihm zugeteilte Fläche (Nutzungslose) allein verfügen habe können. Wie er seine Waldfläche bearbeite und nutze sei ausschließlich ihm überlassen und dies bereits seit Generationen. Schlägerungen oder Aufforstungen hätten nicht der Zustimmung der übrigen Anteilseigentümer bedurft; welche Mengen…
…auf die Bekämpfung des Borkenkäfers, die rasche Entfernung von Schadholz und Dürrtlingen sowie gelegentliche Aufforstungen.Die von der Betriebsprüfung gemachte Annahme der Verkaufes des gesamten Zuwachses führt zu dem Ergebnis einer Zuschätzung von bis zum neunfachen des Jahresumsatzes aus Holzverkäufen. Dies stellt keinen Gefahrdungszuschlag dar…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Zwischen den Streitteilen ist die Frage der Zulässigkeit des Vorsteuerabzuges für diverse Aufforstungskosten an Waldflächen, die wiederum im selben Veranlagungszeitraum (umsatz-)steuerfrei veräußert wurden, strittig. Mit Bescheid der…
Ebenso ist der Aufschlag für Stadtnähe nicht nachvollziehbar. Das Gutachten Kudjelka vermittelt den Eindruck, dass die Lage gleich zweimal mit einem Aufschlag berücksichtigt wird. Es gibt keinen Anhaltspunkt dafür, warum auf Seite 14 genau ein 50% Aufschlag für Stadtnähe erfolgt, während auf Seite 12 der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ilse Rauhofer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 9. Oktober 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 13. September 2017 betreffend Einheitswert des land- u. forstwirtschaftlichen Betriebes zum 01…