…der Tätigkeit im Rahmen der konkreten Einkunftsquelle benutzt werde. Im gegenständlichen Fall sei davon auszugehen, dass der Mittelpunkt der Tätigkeit als Universitätsprofessor jedenfalls außerhalb seines Arbeitszimmers gelegen sei. Daran vermöchten auch die Ausführungen nichts zu ändern, dass das vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Büro mit…
…jede Religionsgesellschaft nach diesem Bundesgesetz ist ein eigener Zweig im Studium vorzusehen. (3) Als Lehrpersonal gemäß Abs. 1 kommen Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, Universitätsdozentinnen und Universitätsdozenten, Privatdozentinnen und Privatdozenten sowie assoziierte Professorinnen und Professoren im Sinne des Kollektivvertrages für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten gemäß § 108 Abs…