…Uhr - 13:50 Uhr Die Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln gerechnet vom Bahnhof Mürzzuschlag bis zur Arbeitsstättenadresse dauert ca. 2:20 Std. (Annahme Ankunft Gasse, 7:45 Uhr; siehe https://fahrplan.oebb.at) Dabei nicht berücksichtigt ist die Anfahrtszeit von der Strasse zum Bahnhof Mürzzuschlag. Bei…
…private Bedürfnisse (lierarischer Art und Informationen über das aktuelle Geschehen), interessierter Bevölkerungskreise zu befriedigen. Es wird argumentiert, dass die angeschafften Tageszeitungen sowie Literatur ausschließlich für berufliche Zwecke im Rahmen eines Schulprojektes mit der Bezeichnung "hak read me" verwendet wurden. Im Jahr 2014 waren die beiden…
…Beweiswürdigung: Der festgestellte Sachverhalt ergab sich aus der Aktenlage, dem Parteivorbringen sowie dem Routenplaner. Unstrittig ist im gegenständlichen Fall, dass die Benützung des Massenbeförderungsmittel auf Grund der Fahrzeit mit dem Massenbeförderungsmittel unzumutbar ist. Bestritten wurde jedoch von der Bf., die Berechnung der Route mittels Routenplanung…
…in der Beschwerde gegen den Einkommenbescheid 2014 angeführte Beilage (vom Dienstgeber übermittelter Zeitnachweis für das Jahr 2014, aus dem die jeweiligen Arbeitstage, Arbeitszeiten und dazugehörigen Schichtnummern ersichtlich sind). Weiters habe ich ein Blatt als Erklärung des Zeitnachweises angefügt. Ergänzend sei erwähnt, dass für die Berechnung…
…25.04. - 20.12.2016 bei der Fa. ***Arbeitgeber-GmbH*** beschäftigt. Für die Berechnung des Pendlerpauschales wurden folgende Daten herangezogen: 1. Wohnort ***Bf-Adr.***; 2. Dienstort ***Adresse-Werk-Arbeitgeber***. Die Benützung des Massenbeförderungsmittels (öffentliches Verkehrsmittel) ist aufgrund der Fahrzeit mit dem Massenbeförderungsmittel unzumutbar. Es steht…
…04.2013 wurde der Abgabepflichtige gebeten, "sämtliche Belege der steuerlich geltend gemachten Aufwendungen samt einer Aufstellung entsprechend der Eintragungen in den einzelnen Kennzahlen vorzulegen, aus der die Art der Ausgaben und die Berechnung ersichtlich ist sowie einen Beschluss über die Höhe der Alimentationsverpflichtung sowie Zahlungsbelege…
…wurde darauf hingewiesen, dass bei Berechnung der Fahrzeit Wartezeiten vor Beginn bzw. Beendigung des Unterrichts nicht zu berücksichtigen seien. Dies gehe unter anderem aus § 26 Abs. 3 StudFG 1992 hervor, wonach für bestimmte Orte die Zumutbarkeit der täglichen Hin- und Rückfahrt festgelegt werde. Die Zumutbarkeit…
…verbunden sind und es sich um die einzige Ausbildungsstätte dieser Art in Österreich handelt (UFS 16.12.2003, RV/0615-S/02). Besteht im Einzugsbereich keine Ausbildungsstätte, steht die Wahl des Ausbildungsorts grundsätzlich frei (DKMZ/Doralt § 34 Rz 70). Nach § 1 der zur Bestimmung des …
…vorgegebene Art der Ermittlung von Wegstrecken und Wegzeiten erfolgt mittels des Pendlerrechners des BMF. Der dort auf der Homepage des BMF abrufbare Pendlerrechner kommt dabei zu folgendem Ergebnis: Die Benützung des Massenbeförderungsmittels (öffentliches Verkehrsmittel) ist aufgrund der Fahrzeit mit dem Massenbeförderungsmittel unzumutbar. Es steht daher…
…Finanzen am 17.02.2015 ergibt sich für den Zeitraum von Jänner bis Juni 2013, dass die Benützung des Massenbeförderungsmittels (öffentliches Verkehrsmittel) aufgrund der Fahrzeit mit dem Massenbeförderungsmittel unzumutbar ist. Es steht daher ein großes Pendlerpauschale für eine Wegstrecke von mehr als 20 km bis…
…nämlich von der Wohnung zum Bahnhof Hollabrunn - die Fahrtzeit mit dem eigenen Auto berechnet wird, ist meines Erachtens nicht richtig, weil es sehr wohl bereits am Wohnort der Bw. eine öffentliche Verkehrsanbindung besteht. Bei der Berechnung der Fahrtdauer mit öffentlichen Verkehrsmittel auf der gesamten Wegstecke…
… | Arbeitszimmer | 0,00 | 0,00 | Insgesamt laut BFG in € | 7.014,33 | 7.368,69 Berechnung der Einkommensteuer: Einkommensteuer 2017 in €: Einkünfte aus nsA lt Bescheid vom 5.11.2019 stpfl Bezüge (KZ 245)…………
…nichtselbständiger Arbeit des Jahres 2004 betragen laut obigen Ausführungen demnach 2.007,84 €. Die Berechnung der Einkommensteuer für das Jahr 2004 ergibt sich aus dem angeschlossenen Berechnungsblatt, das als Teil des Spruches Bestandteil dieser Entscheidung ist. E.) Zulässigkeit einer Revision: Gemäß Art. 133 Abs…
…jeweils 18 Minuten und 48 Minuten nach der vollen Stunde. Fahrzeit bis A 81 bzw.83 Minuten. Letzte Zugverbindung um 23.18 Uhr. Die Benützung von Öffis ist daher bis zu einem Dienstende um 23.00 Uhr möglich. Berechnung der theoretisch längsten Wegzeit: Dienstende 21…
…die Bemessung der Höhe die durchschnittlichen Kosten- und Nutzungsverhältnisse in Österreich zu Grunde gelegt wurden. Auch aus einem anderen Blickwinkel betrachtet, führt die Frage nach Art und Umfang der im Kfz-Sachbezugswert erfassten Kosten zum selben Resultat: Ausgangspunkt der Berechnung des Sachbezugswertes in der geltenden…
…| | Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer ist bei den ÖBB beschäftigt und pendelte im strittigen Jahr täglich bei einer Arbeitszeit von 07:00…
…Die Berechnung der Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben ist dem als Anlage angeschlossenem Berechnungsblatt, das einen Bestandteil dieses Bescheidspruches bildet, zu entnehmen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensablauf: In der Erklärung…
…des von der beschwerdeführenden Partei am 23. September 1989 ausgefüllten Formulars L34, des von der beschwerdeführenden Partei am 18. September 2014 unterfertigten Formulars L34 EDV sowie der Berechnung der Abgabenbehörde betreffend die Fahrzeit getroffen. Den in der Vorhaltsbeantwortung vorgetragenen Einwendungen der beschwerdeführenden Partei betreffend fehlende…
…00 zu gewähren. Die Berechnung der Einkommensteuer und die festgesetzte Einkommensteuer ergeben sich aus dem beiliegenden Berechnungsblatt. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Unzulässigkeit der ordentlichen Revision: Gemäß § 25a VwGG hat das Verwaltungsgericht im Spruch seines Erkenntnisses auszusprechen, ob die Revision gemäß Art. 133 Abs…
…anzuwenden: Bei der Berechnung der Fahrzeit seien Wartezeiten vor Beginn des Unterrichts bzw. nach Beendigung des Unterrichts nicht zu berücksichtigen. Dies gehe u.a. aus § 26 Abs. 3 Studienförderungsgesetz 1992 idF BGBl I Nr. 50/2016 hervor, wonach für bestimmte Orte die Zumutbarkeit der täglichen…