…A mit Bescheid vom 15. April 2016 ab. Zur Begründung wurde auf Art. 59 der VO (EG) Nr. 987/2009 sowie auf die Durchführungsverordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit verwiesen. Demnach hat der Mitgliedstaat, der die Familienleistungen zu…
…Der Artikel 59 der DVO 987/2009 regle ja nur die vorrangige Zuständigkeit eines Mitgliedsstaates und schließe ja nicht die grundsätzliche Anwendbarkeit der Verordnung 883/2004 aus. Aufgrund der Bestimmungen des Art. 68 der VO 884/2004 löse die Beschäftigung in Österreich generell einen Anspruch…
…beschäftigt gewesen war. Der Artikel 59 der DVO 987/2009 regelt ja nur die vorrangige Zuständigkeit eines Mitgliedsstaates und schließt ja nicht die grundsätzliche Anwendbarkeit der Verordnung 883/2004 aus. Aufgrund der Bestimmungen des Art. 68 der VO 884/2004 löst die Beschäftigung in Österreich…
…kein anderer Anwendungsfall von Art. 11 Abs. 3 Buchst. a bis d VO 883/2004 vorliegt und daher die Rechtsvorschriften des Wohnmitgliedstaates, im Beschwerdezeitraum somit von Österreich, anzuwenden sind. Nach Unterbuchstabe ii des Art. 68 Buchstabe b VO 883/2004 ist bei Rentenbezügen grundsätzlich der…
…288 Abs 2 AEUV, der Art 4 Abs 3 EUV, der Art 67, 68 VO 883/2004 und des Art 60 VO 987/2009 sowie die Gültigkeit der Art 4, 7 VO 883/2004. Im Vordergrund stehen nach Ansicht des Vorlagegerichts die Wirkung der unmittelbaren…
…hier der Fall, ist dies diesem Erkenntnis zufolge ein Anwendungsfall des Art. 68 VO 883/2004 und keiner des Art. 59 VO 987/2009. Dieses Erkenntnis bestätigt somit eindeutig meine Rechtsmeinung die ich in der Beschwerde vom 28.04.2015 vertreten habe. Gemäß § 279 Abs…
…gleichende Vorverfahren - mit Bescheid vom 20.07.2015 ab. Begründend wurde auf die Art. 68 der VO (EG) 883/2004 und 59 der DVO (EG) 987/2009 verwiesen. Im Schriftsatz vom 27.07.2015 erhob der Bf. Beschwerde gegen den Abweisungsbescheid vom 20.07.2015…
…ist zu prüfen, ob die Prioritätsreglen des Art. 68 der VO 883/2004 zur Anwendung kommen. Grundsätzlich ist folgendes auszuführen: Die VO 883/2004 und die Durchführungsverordnung 987/2009 traten am 1.5.2010 in Kraft, sind daher für den gegenständlichen Fall anwendbar. Die Bf…
…erzielen würden. Nach Art. 67 VO 883/2004 hat eine Person auch für Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedstaats, als ob die Familienangehörigen in diesem Mitgliedstaat wohnen würden. Art. 68 VO 883/2004 lautet: Prioritätsregeln…
… Stellungnahme: Lt. EU VO 883/2004 Art.68 Abs.1 lit. b ist Ungarn daher ab September 2016 für die Auszahlung der Familienbeihilfe zuständig und war diese daher in Österreich zurückzufordern. Aufgrund des Corona-bedingten temporären Rückforderungsstopps erfolgte diese daher erst am 15.07.2021…
Die Beschwerde ist daher hinsichtlich der Monate 01/2010 bis 12/2011 als unbegründet abzuweisen. 4 Revision: Gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes ist nach § 133 Abs. 4 erster Satz B-VG die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung…
…sämtlichen Umständen ergebende Wille der betreffenden Person. Ändern sich zwischen den Mitgliedstaaten während eines Kalendermonats die Rechtsvorschriften und/oder die Zuständigkeiten für die Gewährung der die Familienleistungen, so setzt gemäß Art. 59 DVO 987/2009 der Träger, der die Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften gezahlt hat…
…987/2009 regelt die Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit, und wird als "Durchführungsverordnung" (DVO) bezeichnet (Art. 1 Zif. 1 lit. b dieser VO). Kapitel VI dieser Verordnung normiert Durchführungsbestimmungen betreffend Familienleistungen. Art. 59…
…erzielen würden. Nach Art. 67 VO 883/2004 hat eine Person auch für Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedstaats, als ob die Familienangehörigen in diesem Mitgliedstaat wohnen würden. Art. 68 VO 883/2004 lautet: Prioritätsregeln…
…stellenden Frage, ob bei Abweisung eines Antrags eines Familienangehörigen auf Familienleistungen anstelle eines Abweisungsbescheides ein Feststellungsbescheid zu erlassen ist, wenn dieser Antrag nach Art. 60 Abs. 1 dritter Satz VO 987/2009 als Antrag eines anderen Familienangehörigen, der bisher nicht am Verfahren beteiligt war, zu…
…59 der VO Nr. 987/2009 erfolgt. Vielmehr wäre im Monat Jänner 2014 weiterhin die Slowakei primär für die Gewährung der Familienleistungen zuständig gewesen. Jedoch bestünde durch die Aufnahme der Beschäftigung durch die Ehefrau des Mitbeteiligten nach Art. 68 Abs. 2 der VO Nr. 883…
…16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit Die Verordnung enthält Durchführungsbestimmungen zur VO 883/2004. Art. 59 VO 987/2009 lautet: Artikel 59 Regelungen für den Fall, in…
…883/2004 in der ab 1. Mai 2010 gültigen Fassung regelt, welcher Mitgliedstaat für ein und denselben Zeitraum für ein und denselben Familienangehörigen vorrangig zur Gewährung der im jeweiligen Hoheitsgebiet vorgesehenen Familienleistungen verpflichtet ist. Art. 68 VO 883/2004 lautet: Artikel 68 Prioritätsregeln bei Zusammentreffen…
…Zur Begründung wurde auf Artikel 59 der in der Folge kurz „Durchführungsverordnung“ genannten „Verordnung (EG) Nr. 987/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der…
…16. September 2009 zur Festlegung der Modalitäten für die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 über die Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit Die Verordnung enthält Durchführungsbestimmungen zur VO 883/2004. Art. 59 VO 987/2009 lautet: Artikel 59 Regelungen für den Fall, in…