…Betrag der Behörde bekannt gibt. Im Beschwerdefall ist strittig, ob die Zugabe von in gebranntem Ethylalkohol aufgelösten Aromen zu Wein das fertige Erzeugnis zu einem Zwischenerzeugnis werden lässt oder nicht. Dass das Zollamt St. Pölten Krems Wiener Neustadt die Zwischenerzeugnissteuer für den Monat Februar 2013…
…unterschiedlich und subjektiv wahrgenommen worden. Der Charakter des gegenständlichen Eistee-Zitrone werde durch die Summe der Aromen bestimmt, die für die Geschmackserlebnisse der Endverbraucher sorgt. Der Geschmack und Geruch von Grüntee werde durch natürliche Aromen und nicht durch den Grünteeextrakt herbeigeführt. Ohne Tee würde die…
…oder aus synthetischen Versionen von solchen Substanzen bestehen und als Ergänzung zur normalen Ernährung dienen. Dazu gehören solche Produkte, unabhängig davon, ob sie Süßstoffe, Farben, Aromen, Riechstoffe, Trägerstoffe, Füllstoffe, Stabilisatoren oder andere technische Hilfsmittel enthalten oder nicht. Auf den Packungen dieser Zubereitungen ist häufig angegeben…
…Stabilität zu erzeugen, die eine sensorisch überragende Qualitätsanmutung vermitteln, ohne auf üblicherweise verwendete Zusatzstoffe bzw. synthetische Aromen zurückzugreifen und dennoch die etablierten Anforderungen an Qualität und Haltbarkeit bei dieser Produktgruppe sicherstellen? Da hierfür keine Lösungen offensichtlich sind, ergibt sich eine klare Unsicherheit. 2. Schöpferische Tätigkeit…
…ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht und gegebenenfalls, worin ein solcher besteht. Beim verfahrensgegenständlichen Erzeugnis, das lediglich einen Anteil von 0,2% Tee-Extrakt aufweist…
…ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht und gegebenenfalls, worin ein solcher besteht. Beim verfahrensgegenständlichen Erzeugnis, das lediglich einen Anteil von 0,2% Tee-Extrakt aufweist…
…ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht und gegebenenfalls, worin ein solcher besteht. Beim verfahrensgegenständlichen Erzeugnis, das lediglich einen Anteil von 0,2% Tee-Extrakt aufweist…
…ebenfalls als Zucker mit Zusatz von Aromastoffen in die Position 1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht und gegebenenfalls, worin ein solcher besteht. Beim verfahrensgegenständlichen Erzeugnis, das lediglich einen Anteil von 0,2% Tee-Extrakt aufweist…
…1701 einzureihen ist. Es bedurfte daher keiner Erwägungen, ob zwischen Aromen und Extrakten ein Unterschied besteht und gegebenenfalls, worin ein solcher besteht. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat sich mit der gleichen Problematik der Abgrenzung einer Ware als Zucker oder Tee ausführlich im Erkenntnis Zl. 2011/16…