…das Arbeitszimmer notwendig sei. Eine einkunftsquellenbezogene Beurteilung erfordere eine Prüfung, ob mehrere Tätigkeiten insgesamt als eine (einzige) Einkunftsquelle oder aber jeweils als eigenständige Einkunftsquellen anzusehen seien. Diese Beurteilung habe nach dem Maßstab der Verkehrsauffassung zu erfolgen. Bei der nichtselbständig ausgeübten Tätigkeit als Ärztin sowie bei…
…ausüben. Bei diesen Tätigkeiten handle es sich zum Beispiel um die Überprüfung der fristgerechten Bezahlung des Mietzinses, die Durchführung des Mahnwesens, das Führen der Buchhaltung und die Abwicklung der Fremdleistungen für die Mietobjekte, wie Versorgungsleistungen (Strom, Wasser, Müllentsorgung und so weiter). Dafür sei ein Arbeitszimmer…
…Archivierung dazu) einen solchen Raum auch unbedingt erforderlich macht. Da ich wie bekannt seit Jahren in Pension bin und keinerlei Zugang zu anderen Büroräumlichkeiten habe (bei aktivem Büroarbeitsprozess war es auch nie Thema), ist mein Arbeitszimmer zentraler Mittelpunkt für die Ausübung meiner Tätigkeit und daher…
…2004/15/0148). Zu beachten ist, dass nach Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes - abweichend von oben beschriebener Grundregel - nur bei Tätigkeiten mit nicht eindeutig festlegbaren materiellem Schwerpunkt im Zweifel auf eine überwiegende zeitliche Nutzung des Arbeitszimmers abzustellen ist (vgl. auch hierzu das oben erwähnte Erkenntnis vom 19…
…der Werbetätigkeit bzw. Bürotätigkeit, die jede selbständige Betätigung mit sich bringt Pkt. 6-7,11 umfassen nur die Lagerung von Kostümen, Perücken und Schminksachen und eventuelle Reinigungsarbeiten Der Mittelpunkt der Tätigkeit eines Vortragenden liegt vom materiellen Gehalt her nach der Verkehrsauffassung nicht im häuslichen Arbeitszimmer…
…dem Tätigkeitsmittelpunkt Arbeitszimmer zuzurechnen sei. Aus der eigenen Abhaltung der Seminare sei nur der geringste Teil der Erlöse erzielt worden. Damit erfolge seitens der Bf. der untaugliche Versuch einer Trennung der pauschal an die Kursteilnehmer zur Verrechnung gebrachten Kursgebühren in Erlöse aus der Seminarabhaltung bzw…
…Nichtabzugsfähigkeit der Aufwendungen für einen Arbeitsraum bei vermögensverwaltender Tätigkeit (Vermietungstätigkeit) ausgeführt: Bereits die Betriebsprüfung führte dazu aus, dass die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers im Rahmen der Vermögensverwaltung durch Vermietung und Verpachtung nach geltender Rechtsprechung (siehe dazu VwGH vom 30.9.1999, 98/15/0211 bzw…
…von Gesellschaften, bei denen die Gesellschafter als Mitunternehmer anzusehen sind, sind gemäß § 23 Z 2 EStG 1988 Einkünfte aus Gewerbetrieb. Ausnahmen von diesem Grundsatz sieht zB § 21 Abs 2 Z 2 EStG 1988 vor, wenn ausschließlich eine land- und forstwirtschaftliche Tätigkeit entfaltet wird. Kommt die…
…stellt eine vermögensverwaltende Tätigkeit dar (VwGH 30.9.1999, 97/15/0027). Laut Außenprüfung werden im Internet die im Erdgeschoss gelegenen Appartements (circa 30m2 und 35m2) wie folgt angeboten: Belegung 1-7 Personen möglich (4 Personen in Leopold, 3 in Josefine), bei sehr kleinen Personen…
…der Tätigkeit bei Hochschullehrern regelmäßig außerhalb des Arbeitszimmers (vgl. zB das von der Abgabenbehörde zitierte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 19.04.2006, 2002/13/0202). Der Abgabenbehörde ist somit beizupflichten, wenn sie einen Abzug der geltend gemachten Aufwendungen als Werbungskosten iZm der nichtselbständigen Tätigkeit der…
…2 ertragsteuerlich zur Annahme von Liebhaberei führt. Bei Betätigungen im Sinn des § 1 Abs 2 deckt sich hingegen die ertragsteuerliche und die umsatzsteuerliche Beurteilung, nur hier kann Liebhaberei im umsatzsteuerlichen Sinn vorliegen. Da im gegenständlichen Fall eine Tätigkeit gemäß § 1 Abs 2 Liebhabereiverordnung vorliegt und…
…im Arbeitszimmer zu Hause ) wäre, wurde vom Bf. nicht behauptet. Im übrigen würde dieses Vorbringen auch im Widerspruch zur Aktenlage (überwiegend Außendiensttätigkeit/vgl. Fahrtenaufstellungen) stehen. Entscheidungswesentlich ist , dass – wie ausgeführt- der Mittelpunkt der Tätigkeit nach der von der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes bei einem Immobilienmakler außerhalb…
…Typische Arbeitsmittel, die keine Einrichtungsgegenstände darstellen (wie zB ein Computer oder Kopiergerät) sind dagegen vom generellen Abzugsverbot nicht erfasst. Liegt somit der Mittelpunkt einer Tätigkeit außerhalb des Arbeitszimmers, ändert der Umstand, dass dieses bzw. dessen Einrichtungsgegenstände ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich verwendet und berufliche Unterlagen…
…2006, 2002/13/0202). Dementsprechend stellt nach der Judikatur etwa bei einem Lehrer oder Vortragenden ein für Vorbereitungs- und Korrekturzwecke verwendetes häusliches Arbeitszimmer nicht den Tätigkeitsmittelpunkt dar: dieser liegt vielmehr dort, wo die Vermittlung von Wissen und Können selbst erfolgt (VwGH 20.1.1999, 98…
…für das Arbeitszimmer können daher nicht als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten berücksichtigt werden. Die vom Bf. ergänzend genannte Tätigkeit der Bearbeitung von Gesetzeskommentaren ist für die Beurteilung des Mittelpunkts der Tätigkeit im vorliegenden Fall nicht relevant, weil es sich bei dieser Tätigkeit nicht um einen gesonderten…
…dass die Beschwerdeführerin diesbezüglich Zahlungen vom Geschäftsführer erhalten hätte bzw. dass eine Forderung an den Geschäftsführer eingestellt worden wäre. Das Aussehen des Gebäudes lässt den klaren Schluss zu, dass es sich bei diesem Gebäude um die private Wohnmöglichkeit der Familie des Geschäftsführers der Beschwerdeführerin handelt…
…Finanzamt erließ darauf eine abändernde BVE, indem es die beschwerdegegenständlichen Kosten für das häusliche Arbeitszimmer und Einrichtung nicht als Werbungskosten qualifizierte und von den geltend gemachten Telefon- und Internetkosten einen Privatanteil von 40 % ausschied. Weiters beurteilte es die Einkünfte aus der schriftstellerischen Tätigkeit steuerlich nicht…
…mindestens bei einem Anteil von 40 % liege. Die beantragten Aufwendungen für Homeoffice-Tage hätten nicht berücksichtigt werden können, weil Kosten für ein Arbeitszimmer bzw. die "Abschreibung einer Liegenschaft" nur absetzbar seien, wenn das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit sei. Die Nutzung eines Raumes…
…Bedeutung des Arbeitszimmers in diesem Zusammenhang zu würdigen (vgl. VwGH 24.3.2009, 2006/13/0137). Nur wenn bei dieser Betrachtung der materielle Mittelpunkt einer Tätigkeit nicht zweifelsfrei festgestellt werden könne, sei in zeitlicher Hinsicht zu beurteilen, ob die Tätigkeit überwiegend im Arbeitszimmer ausgeübt werde…
…habe. Darüber hinaus bringe ihre Tätigkeit in zeitlicher Hinsicht überwiegend Büroarbeit mit sich. Diese müsse sie in ihrem "Arbeitszimmer" erbringen. Das Finanzamt erlies eine abweisende Beschwerdevorentscheidung. Begründend wurde ausgeführt, dass eine berufsbildbezogene Betrachtung vorzunehmen sei. Der materielle Schwerpunkt liege bei einer Immobilienmaklerin beim Kunden bzw…