…Theater* als Orchestermusikerin für Oboe und als Solo-Englischhornistin angestellt und machte für das Jahr 2019 bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Werbungskosten für ein Arbeitszimmer im Betrag von 611,85 EURO geltend. Das Finanzamt versagte diesem Begehren die Anerkennung im Wesentlichen mit der Begründung…
…2014 enthalten. Nur in der Saldenliste für 2014 wurden die Aufwendungen für die Miete Arbeitszimmer und die Energiekosten markiert und angemerkt "nicht Mittelpunkt der Tätigkeit". Wie der VwGH bereits in mehreren Erkenntnissen ausfgeührt hat erfordert die berufliche Tätigkeit eines hauptberuflichen Musikers ein musikalisches Niveau, welches…
…steht, erfolgt Teleworking auf freiwilliger Basis. Die Kosten für das Arbeitszimmer sind daher nicht unbedingt notwendig und daher nicht abzugsfähig. Die in der Beschwerde angesprochene wertende Gewichtung findet nur bezüglich der Beurteilung des Schwerpunktes eines Berufsbildes Anwendung (Musiker, Sachverständiger - vgl zB VwGH 2.9.2009…
…musikalischen Begleitung anderer Musiker, Sänger, Tänzer oder Schauspieler. Daran ändert sich nichts, wenn wie von der Bf. vorgebracht, eine Übungstätigkeit an den im häuslichen Arbeitszimmer stehenden Klavieren in dem angegebenen zeitlichen Ausmaß erforderlich ist. Der Mittelpunkt der Tätigkeit kann demnach nicht im Arbeitszimmer angesiedelt sein…
…rechtlichen Beurteilung der als Werbungskosten geltend gemachten Aufwendungen. Die betriebliche Nutzung der Instrumente läge aufgrund ihrer Tätigkeit beim Orchester und bei der Musikschule bei 100%. Ein Privatanteil sei nicht anzusetzen. Die Tätigkeit als Musikschullehrerin finde tatsächlich nicht im Arbeitszimmer statt, sondern erfolgt an jenem Ort…
…gemäß § 1 Abs. 1 LVO Betätigung mit Einkunftsquellenvermutung oder um eine gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 LVO Betätigung mit Liebhabereivermutung handelt. Das Finanzamt hat die Betätigung des Beschwerdeführers als Musiker als Betätigung im Sinne des gemäß § 1 Abs. 2 Z 2 LVO, somit als…
…Lehrers mit dem Üben der Fertigkeiten eines Musikers nicht vergleichbar seien. Aus all dem folgt, dass im gegenständlichen Verfahren nach der Verkehrsauffassung und ständigen Rechtsprechung der Mittelpunkt der Lehrtätigkeit des Bf. als Universitätsprofessor für Klavier nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt und demnach die in Streit…
…häusliche Büro, das in zwei vorangegangenen Außenprüfungen (über die Jahre 2008-2010 und 2011-2012, letztere durchgeführt im Jahr 2014) anerkannt worden war und nunmehr von der Finanzverwaltung zwar als Arbeitszimmer gesehen wurde, das aber nicht den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen Tätigkeit bilde. Daraus folgerte…
…gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung abzugsfähig. Lt. Jakom/Peyerl EStG 2018, § 20 Rz 52 ist eine Tätigkeit mit Mittelpunkt außerhalb eines Arbeitszimmers die eines Musikers und…
…Dies kann auch aus den beim Finanzamt befindlichen Werken ersehen und gehört werden. 2. Von der Pflichtigen wird das gesamte Werk einschließlich der Moderation im Arbeitszimmer ihres Hauses erstellt. Der im Rundfunk nicht einmal zu vorbestimmten Zeiten zur Verfügung stehende Wechselarbeitsplatz befindet sich nicht ein…
…2006, 2007 und 2008 in der unten in Tabellenform angeführten Höhe fest, wobei weder die Kosten für das Arbeitszimmer anerkannt wurden noch die Abschreibung für die Meistergeige. In den Jahren 2005, 2006 und 2008 erfolgte im Zuge der Veranlagung eine Anrechnung der auf die ausländischen…
…Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob Kosten für ein Arbeitszimmer im Beschwerdezeitraum steuerlich abzugsfähig sind. Der Beschwerdeführer (im Folgenden mit Bf. abgekürzt) war im Beschwerdezeitraum hauptberuflich als Immobilienmakler (Arbeitgeber H GmbH, Adresse), tätig. Daneben…
…im folgenden abgekürzt "der Bf.", machte in seiner Arbeitnehmerveranlagung 2011 Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer in der Gesamthöhe von EUR 2.958,04 geltend. Davon entfallen EUR 519,29 auf zwei Einrichtungsgegenstände (Sekretär und Vitrine) und EUR 2.438,75 auf die anteiligen Betriebskosten und…