…3.2005 Arbeitslosengeld in Höhe von € 1.377,18 (Meldung der bezugsauszahlenden Stelle Arbeitsmarktservice Österreich) bezogen hat. Demgegenüber liegt für die Tage vom 15.3.2005 bis zum 29.3.2005 nachweislich keine Arbeitslosmeldung vor und wurde Arbeitslosengeld auch nicht ausbezahlt. 2. Unbestritten ist…
…ebenso in ***Kanton2***. Nach der Arbeitslosmeldung beim Arbeitsmarktservice Österreich von 23.05.2017 bis 31.07.2017 leitete er interimistisch zwischen Juli und November 2017 das "***Arbeitgeber4***" und legte anschließend eine berufliche Pause ein. Von 06.05.2018 bis 31.03.2019 arbeitete er als…
…zwischen den Partnern vereinbart, dass der andere Partner an den Berufswohnsitz Wien nachfolgt und dass Wien der neue Familienwohnsitz werden solle, wobei diese Vereinbarung konkludent mit der Arbeitslosmeldung des Partners in Wien, was die Angabe des Wiener Wohnsitzes als Wohnsitz bedingte, im September 2000 nach…
…sind die Abgabenbehörden und das Amt für Betrugsbekämpfung berechtigt, die Arbeitslosmeldung und den Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung und von Überbrückungshilfen nach dem ÜHG für die letzten drei Monate durch Eingabe des Namens und der Sozialversicherungsnummer der überprüften Person automationsunterstützt abzufragen. Nach § 26 Abs…
…dass Lehrlinge grundsätzlich nur mit September eines Jahres aufgenommen werden, um Probleme mit der Berufsschule zu vermeiden (Blockunterricht). Eine Arbeitslosmeldung beim Arbeitsamt ist nicht erfolgt, da Aufgrund ihres Status als Schülerin bzw. ehemalige Schülerin keine finanzielle Hilfe zu erwarten war. Wegen der oben angeführten Begründung…
…der Prüfung der Einhaltung der Anzeigepflichten überprüfter Personen sind die Abgabenbehörden berechtigt, die Arbeitslosmeldung und den Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung und von Überbrückungshilfen nach dem ÜHG für die letzten drei Monate durch Eingabe des Namens und der Sozialversicherungsnummer der überprüften Person automationsunterstützt abzufragen. (...)" …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. XXX in der Beschwerdesache Vor-Zuname, Adresse gegen den Rückforderungsbescheid des FA Graz-Stadt vom 14.05.2013, betreffend Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Oktober 2010 bis August 2011 zu Recht erkannt: Die…