IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Mag. Judith Daniela Herdin-Winter in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20. Jänner 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. Jänner 2017 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011, St.Nr. 04…
"Ich bin Kleinunternehmer und daher unecht Steuerbefreit lt. § 6 Abs 1 /27 UStG. Für alle Abgaben und Steuern komme ich selbst auf" Mit Unterfertigung dieser Rechnungen musste selbst einem rechtlich nicht versierten Arbeiter bewusst sein, dass die Aufnahme einer Tätigkeit unter diesen Vorgaben nicht zu…
Die ***2*** GmbH fungierte als Subunternehmer insbesondere im Fassadenbereich für große Baukonzerne, wie etwa die ***X*** und die ***Y***. Um für die ***2*** GmbH derartige Großaufträge im Fassadenbereich übernehmen zu können, war Herr ***Gf-Bf2*** immer auf der Suche nach geeigneten Subunternehmen, da derartige Großaufträge…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Ri in der Beschwerdesache Bf , über die Beschwerde vom 05.03.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes FFF vom 05.02.2014 betreffend Einkommensteuer für 2013 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Einkommensteuerbescheid…
Die Feststellung, dass „alle Unterlagen" zur Verfügung gestellt werden, ist zumindest missverständlich. Bei diesen Unterlagen handelt es sich nämlich nur um eine Preisliste, die tatsächlich von uns erstellt wird. Das ist Ausdruck einer organisatorischen Notwendigkeit, die für die Beurteilung der persönlichen Abhängigkeit der Fachberaterin unschädlich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin **** in der Beschwerdesache Bf, AdresseBf, vertreten durch Dkfm Erik Pencik, Argentinierstrasse 19, 1040 Wien, über die Beschwerde vom 02.07.2012 gegen die Bescheide der belangten Behörde FA Baden Mödling vom 15.06.2012…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf., vertreten durch SRT Wirtschaftstreuhand GmbH Steuerberatungsges. & Co KG, Breitenfelder Gasse 7, 1080 Wien, über die Beschwerde vom 08. Mai 2008 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B , über die Beschwerde vom 5.10.2015 gegen den Bescheid des Finanzamts Braunau Ried Schärding vom 17.09.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R über die Beschwerde des Bf., gegen den Bescheid des FA vom 23.09.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2012 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird…
…der entscheidungsrelevante Sachverhalt, sodass auf eine getrennte Darstellung verzichtet wird. Die Beschwerdeführerin (Bf.) beantragte in der ArbeitnehmerInnenerklärung für das Jahr 2018 vom 30.10.2019 als Werbungskosten geltend gemachte Aufwendungen in Höhe von insgesamt 3.509,62 € für Fachliteratur (1.053,98 €), Arbeitsmittel …
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist Telefonistin in einem Callcenter. Sie beantragte in der Arbeitnehmerinnenerklärung für das Jahr 2010 ua. Werbungskosten in Höhe von 3.500,17 € für Aufwendungen zur Fortbildung/Ausbildung/Umschulung. Nach einem Ergänzungsvorhalt des…
…von 3.301,56 € (Kennzahl 243, Übrige Abzüge) drei Bestandteile: 2.754,00 € Pendlerpauschale, 247,56 € Beträge zu Interessensvertretung und 300,00 € weitere sonstige Bezüge. Die Einkommensteuererklärung (Arbeitnehmerinnenerklärung) der Bf. für 2021 langte am 24. Juli 2023 elektronisch beim Finanzamt ein…
…Über die Beschwerde wurde erwogen: Folgender Sachverhalt wurde als erwiesen angenommen und der Entscheidung zu Grunde gelegt: Die Bf. ist Alleinerzieherin und beantragte in ihrer Arbeitnehmerinnenerklärung 2009 die Berücksichtigung des Alleinerzieherabsetzbetrages für ein Kind. Die Bf. erklärte weiters unter KZ 455 Sonderausgaben i.H.v…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf über die Beschwerde vom 24.06.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 27.05.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012, zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.Bf., vertreten durch Mag. Veronika Beatrice Weiß-Farahani, Judengasse 7/21+22, 1010 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 28. Mai 2015, betreffend Einkommensteuer…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 21.04.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt ABC vom 12.04.2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 zu Recht erkannt: I.) Die Beschwerde wird…
…den Fest-stellungen des FA, dem Einkommensteuerbescheid 2022 und dem Sozialversicherungsdaten-Auszug für 2022. Die Feststellungen zu 1.3. ergeben sich aus der Erklärung zur ArbeitnehmerInnenerklärung 2022, dem Einkommensteuerbescheid 2022 und dem Vorlagebericht. Die Feststellungen zu 1.4. ergeben sich aus dem Antrag auf Wiederaufnahme…
…ihren Gatten auf, indem sie in ihrer Beschwerde und im Vorlageantrag darum ersucht, EUR 4.085,36 bei ihrem Einkommen (in der ArbeitnehmerInnenerklärung waren es EUR 4.973,86) und EUR 4.941,76 bei dem Einkommen ihres Ehegatten zu berücksichtigen. Die Bf. stellte aber…
…oben genannten Aufwendungen hegt und der Akteninhalt gleiches nahelegt, ist davon auszugehen, dass die Beschwerdeführerin die genannten Aufwendungen im Jahr 2009 tatsächlich getragen hat. Wie aus der Arbeitnehmerinnenerklärung und dem Vorbringen des Finanzamtes hervorgeht, hat die Beschwerdeführerin den Pauschbetrag für Diätverpflegung gemäß der aufgrund der §…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerde des Bf., Adresse, PLZ-Ort, vom 27. Februar 2019 gegen den Bescheid der belangten Behörde, Finanzamt Wien 2/20/21/22, vom 22. Jänner 2019, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016, zu Recht…