… 5 Abs. 1 der Sachbezugswerteverordnung vor, dass die Höhe des Sachbezugs für das verbilligte Arbeitgeberdarlehen aus der Differenz zwischen dem tatsächlich bezahlten Zinssatz zum um 0,75 % erhöhten Zwölfmonatseuribor für den Zeitraum vom 1. Oktober Vorjahres bis zum 30. September des laufenden Jahres ermittelt wird…
…Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Laut Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (BGBl. II 2008/468 ab 17.12.2008) zu § 15 Abs. 2 EStG 1988 ist die Zinsersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen mit 3,5 % anzusetzen (§ 5 Abs. 1, BGBl…
…§ 15 Abs. 2 EStG 1988 den wahren wirtschaftlichen Gehalt des Mitarbeiterkredites zu berücksichtigen und im Zweifel sei der Vorteil nach Köpfen verhältnismäßig zuzuordnen. Typisches Element eines Arbeitgeberdarlehens sei die Gewährung des Darlehens vom Dienstgeber an den Dienstnehmer. Dies sei nicht der Fall, wenn das Darlehen…
…2*** ihren Mitarbeitern Arbeitgeberkredite zu Konditionen an, die gegenüber jenen für Kunden zur Anwendung kommenden Konditionen als begünstigt anzusehen sind. Diese Arbeitgeberkredite fallen daher unter den Begriff der zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen wie in § 3 Abs 1 Z 20 EStG und § 5 SachbezugswerteVO. Der Beschwerdeführer hat von…
…Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) war bzw. ist Arbeitnehmer der ***1***, ***2***, welche ihm zwei zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen gewährte. Mit Bescheid vom 17. Mai 2021 veranlagte das Finanzamt den Bf. zur Einkommensteuer für das Jahr 2020; dabei hat es in Anwendung der Sachbezugsverordnung und auf…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) war bzw. ist Arbeitnehmer der AB Bank AG, welche ihm zwei zinsverbilligte Arbeitgeberdarlehen gewährte. Mit Bescheid vom 2. Juni 2022 veranlagte das Finanzamt den Bf. zur Einkommensteuer für das Jahr 2021…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (in der Folge kurz: Bf.) war bzw. ist Arbeitnehmer der AB Bank AG, welche ihm ein zinsverbilligtes Arbeitgeberdarlehen gewährte. Mit Bescheid vom 2. Juni 2022 veranlagte das Finanzamt den Bf. zur Einkommensteuer für das Jahr 2021…
…2*** ihren Mitarbeitern Arbeitgeberkredite zu Konditionen an, die gegenüber jenen für Kunden zur Anwendung kommenden Konditionen als begünstigt anzusehen sind. Diese Arbeitgeberkredite fallen daher unter den Begriff der zinsverbilligten Arbeitgeberdarlehen wie in § 3 Abs 1 Z 20 EStG und § 5 SachbezugswerteVO. Der Beschwerdeführer hat von…
…Denn wenn der Arbeitgeber für die spätere DBA-rechtlich gebotene Steueranrechnung nur "in Vorlage" tritt, liegt darin - überspitzt - eine Gewährung eines Arbeitgeberdarlehens. Ist die vom Arbeitgeber übernommene ausländische Steuer höher als die österreichische und kann wegen des Anrechnungshöchstbetrages nur ein Teil der ausländischen Steuer in…
…2013 nach § 67 Abs. 10 EStG 1988 zu versteuern sei. (2) Schenkung (= Verzicht auf die Rückzahlung des Arbeitgeberdarlehens) In dem in der RdW 1991, 159 (Heft 5 vom 01.05.1991) erschienen Fachartikel habe Prof. Doralt bei Zuwendungen unter Lebenden der Einstufung als einkommensteuerpflichtige…
…in dem sie dem Steuerpflichtigen zugeflossen sind. III. Erwägungen Strittig ist die steuerliche Qualifizierung eines Darlehens der Bf an Y als Arbeitgeberdarlehen oder Gesellschafterdarlehen und damit die Hinzurechnung des Zinsvorteiles bei der Bemessungsgrundlage zur Lohnsteuer, zum Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag. Die Bf vertritt dabei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Josef Zwilling in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch wertvoll Steuerberatung GmbH & Co KG, Zeller Straße 2, 5730 Mittersill, über die Beschwerde vom 9. Juni 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Johann…
…Vorteile mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen. Laut Verordnung über die Bewertung bestimmter Sachbezüge (BGBl. II 2008/468 ab 17.12.2008) zu § 15 Abs. 2 EStG 1988 ist die Zinsersparnis bei unverzinslichen Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen mit 3,5 % anzusetzen (§ 5 Abs. 1, BGBl…
…10 des Einkommensteuergesetzes 1988, BGBl. Nr. 400. Übersteigen Gehaltsvorschüsse und Arbeitgeberdarlehen insgesamt den gemäß § 3 Abs. 1 Z 20 Einkommensteuergesetz 1988 steuerfreien Betrag von 7 300 Euro, ist ein Sachbezug nur vom übersteigenden Betrag zu ermitteln." Im gegenständlichen Fall ist unstrittig, dass die Berechnung des…
Mit Amendment Nr. 1 vom 6. Mai 2011 (s. Beschwerde, Anlage 6) wurde der Darlehensbetrag von EUR 11.920.000 auf EUR 50.000.000 erhöht, eine Verzinsung von EURIBOR + 2,0533% und eine Fälligkeit bis 15. Dezember 2015 vereinbart. Dieses Amendment Nr. 1 vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A, vertreten durch Streuerberater_A Anschrift_B, über die Beschwerde vom 8. Februar 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. Februar 2023 betreffend Einkommensteuer für das Jahr…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch V.; Beschwerde vom 31. August 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes X. vom 28. Februar 2011 betreffend Haftung des Arbeitgebers für die Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer gemäß § 82 EStG 1988…
…beantwortet worden ist oder wenn das Verwaltungsgericht in seinem Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht. Zu der gegenständlichen Frage, ob der aus der Zinsersparnis von Arbeitgeberdarlehen resultierende geldwerte Vorteil als laufender oder als sonstiger Bezug zu versteuern ist, gibt es eine Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache B., X., Y. N., vertreten durch KPMG Niederösterreich GmbH. Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Bahnhofplatz 1A/Stiege 1/3. Stock, 2340 Mödling…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch Gattringer Steuerberatung GmbH, Sonnensteinstraße 12, 4040 Linz, über die Beschwerde vom 16. November 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 17. Oktober 2024 betreffend Einkommensteuer…