…der Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft (VwGH 31.3.03, 98/14/0164), dem Antritt einer Erbschaft bzw aus Übergabs- und/oder (gemischten) Schenkungsverträgen (s auch Rz 41) oder aus der Haltung eines Haustiers (VwGH 30.1.14, 2010/15/0191 Tierarztkosten). Eine Ausnahme bilden Verpflichtungen…
…Antritt einer Erbschaft) vorliegen. Dagegen richtet sich die Bescheidbeschwerde vom 17. Mai 2019. Darin führte die beschwerdeführende Partei unter anderem aus: "Die von mir beantragten außergewöhnlichen Belastungen wurden abgelehnt obwohl rechtliche und sittliche Zwangsläufigkeit zweifellos vorliegt. Die Situation: nach dem Tode meiner Mutter erhob eine…
…Schuldübernahme muss (die Bf.) unmittelbar betreffen. Beides scheint bei Schuldübernahme der Kindesmutter zur Rettung des Wohnsitzes für die Kinder gegeben. Belastungen aus dem Antritt einer Erbschaft sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Da die Belastete Kindesmutter selbst keine Erbschaft angetreten hat, wird die Abzugsfähigkeit möglich. Die Schulden…
…Zwangsläufigkeit von Belastungen auf Grund der Zugehörigkeit zu einer Glaubensgemeinschaft (VwGH 31.3.03, 98/14/0164), dem Antritt einer Erbschaft bzw aus Übergabs- und/oder (gemischten) Schenkungsverträgen oder aus der Haltung eines Haustiers (VwGH 30.1.14, 2010/15/0191 Tierarztkosten). - Bei einer Belastung…
…nach der VwGH-Judikatur etwa der Antritt einer Erbschaft, aus der eine Zahlungsverpflichtung - wie die Verpflichtung zur Zahlung von im Pflegeregress rückgeforderten Pflegekosten- resultiert (VwGH 21.10.2015, Ro 2014/13/0038; VwGH 7.7.2011, 2008/15/0142). Eine wesentliche Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit…
…da der Antritt einer Erbschaft aus freien Stücken erfolgt. Im konkreten Fall ist allerdings zu berücksichtigen, dass das in Rede stehende Haus als Familienwohnsitz nach wie vor der Deckung des Wohnbedürfnisses der Bf und ihres Sohnes dient. Die Annahme der Erbschaft erfolgte daher durch die…
…Deckung herangezogen werden kann, besteht – soweit ersichtlich - nicht. Rechtliche Würdigung Im Sinne der angeführten Rechtsprechung sind Nachlassverbindlichkeiten in der Regel nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig, da der Antritt einer Erbschaft aus freien Stücken erfolgt. Im konkreten Fall ist allerdings zu berücksichtigen, dass das in Rede…
…Rechtsmittel bekämpften Bescheiden die Anerkennung der von mir getätigten Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen je mit der Begründung, dass Belastungen, die aus dem Antritt einer Erbschaft oder beispielsweise aus der Erfüllung von Übergabe- oder Schenkungsverträgen erwachsen, nicht die Kriterien der Zwangsläufigkeit im Sinne des § 34 Abs…
… 26 Abs. 1 Z 1 WHSG besteht auch eine Verpflichtung zum Kostenersatz, wenn der Empfänger der Hilfe über ein ausreichendes Einkommen oder Vermögen verfügt. Im konkreten Fall hat der Abgabepflichtige während der Hilfeleistung auf den Antritt der Erbschaft verzichtet, woraus sich die Verpflichtung des Kostenersatzes…
…als Familienwohnsitz zur Deckung des Wohnbedürfnisses diente. Der VwGH hielt fest, dass eine außergewöhnliche Belastung nicht vorgelegen ist, da keine Verpflichtung der Witwe zum Antritt der Erbschaft bestand. Da der Erbschaftsantritt freiwillig erfolgte, fehlte das Merkmal der Zwangsläufigkeit. Zudem kann die Zwangsläufigkeit auch nicht darauf…
…als Familienwohnsitz zur Deckung des Wohnbedürfnisses diente. Der VwGH hielt fest, dass eine außergewöhnliche Belastung nicht vorgelegen ist, da keine Verpflichtung der Witwe zum Antritt der Erbschaft bestand. Da der Erbschaftsantritt freiwillig erfolgte, fehlte das Merkmal der Zwangsläufigkeit. Zudem kann die Zwangsläufigkeit auch nicht darauf…
…der Verlassenschaft besteht schon bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 810 Abs. 1 ABGB, nämlich der Antritt der Erbschaft (Abgabe einer Erbantrittserklärung), ausreichender Ausweisung des Erbrechts und Nichtvorliegen einer anderen Verfügung des Verlassenschaftsgerichtes, ohne dass es einer konstitutiven Überlassung durch das Gericht bedarf (vgl. Schwimann, ABGB³, …
…dass der BF über einen durchgehend gemeldeten Hauptwohnsitz in seinem Elternhaus verfügte. Dem vorgelegten Schreiben seiner Eltern ist zu entnehmen, dass der BF ab Antritt seines Studiums im Jahr 2002 sowohl in Wien als auch im Elternhaus gewohnt habe und ab dem Beginn seiner Berufstätigkeit…
…Erbanfall dann erfüllt ist, wenn der berufene Erbe eine Erb(antritts)erklärung abgibt, vermag der Hinweis auf den fehlenden rechtskräftigen Einantwortungsbeschluss des Gerichtes den implizit vertretenen Standpunkt des Bf., die Erbschaftssteuervorschreibung möge bis zum Vorliegen des Einantwortungsbeschlusses auf unbestimmte Zeit aufgeschoben werden, nicht zu stützen…
…im zitierten Erkenntnis im Wesentlichen aus, dass sich die Verpflichtung zur Zahlung der Pflegekosten auf den geerbten Liegenschaftsanteil gründe. Der Antritt der Erbschaft sei aber eine freiwillige Entscheidung der Bf. Die Zwangsläufigkeit könne auch nicht auf den Umstand gestützt werden, dass das Haus zur Deckung…
…0038) sprach der Verwaltungsgerichtshof im Wesentlichen aus, dass sich die Verpflichtung zur Zahlung der Pflegekosten auf den geerbten Liegenschaftsanteil gründe. Der Antritt der Erbschaft sei aber eine freiwillige Entscheidung. Die Zwangsläufigkeit könne auch nicht auf den Umstand gestützt werden, dass das Haus zur Deckung des…
…nach dem Antritt der Erbschaft in Umsetzung ihrer Pläne die Liegenschaft an Fr. C.G. verschenkt. Auf Befragung durch die Vorsitzende, ob Fr. C.G. lt. Schenkungsvertrag wohnhaft in Bukarest bei der Mutter des Bf. als Pflegerin gearbeitet habe: Bf.: Nein, sie war eine Bekannte…
…Einhebung. Begründend wurde ausgeführt, dass es sich um eine land- und forstwirtschaflich genutzte Liegenschaft handle und der Antritt und die Annahme der Erbschaft an die Auszahlung von ***33***% des Grundstückswertes gebunden gewesen ist. In der ergänzenden Stellungnahme vom 02.02.2016 brachte der Bf. vor…
…Erträgnisaufstellung ein Informationsblatt beigelegt worden, in dem einerseits auf die lokalen Steuerbestimmungen und andererseits auf die Prüfung durch einen Steuerberater und die Besonderheiten des Wohnsitzstaates hingewiesen worden sei. Spätestens mit Antritt der Erbschaft und der Zurechnung der österreichischen Bank- und Wertpapierwerte, hätten die ausländischen Konten…
…sich der Erbe vor Antritt seiner Erbschaft über deren rechtliche und steuerliche Auswirkungen im Detail informiert hat oder nicht (VwGH 3.10.1990, 89/13/0010). Allerdings wird dadurch auch zum Ausdruck gebracht, dass nur im Falle des Übersteigens des Reinnachlasses eine Unbilligkeit vorliegen kann…