…vorgebracht, Art. 239 Abs. 2 ZK sehe eine Fristverlängerung in jedem begründeten Ausnahmefall und nicht nur bei höherer Gewalt oder einem unvorhersehbaren Ereignis vor. Die vom Zollamt zitierte EuGH Entscheidung sei zur dreimal so langen Frist des Art. 236 ZK ergangen und daher nicht einschlägig…
…sich aus Umständen, die nicht auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind. Gemäß Art. 899 Abs.1 erster Anstrich ZK-DVO erlässt die Entscheidungsbehörde, bei der eine Erstattung oder ein Erlass nach Artikel 239 Absatz 2 ZK beantragt worden ist, die betreffenden…
…532,95 wurde damit rechtskräftig. Erstattungsverfahren: Mit Schreiben vom 20. Juni 2012 beantragte die Bf gemäß Art 239 ZK die Verlängerung der Antragsfrist von einem Jahr nach Art 239 Abs 2 ZK und die Erstattung der mit Bescheid vom 14. Juni 2011 (Zl ***1***) vorgeschriebenen…
…2011 betreffend die Bescheide vom 5. Oktober 2009 (Zl ***1***) und 8. April 2010 (Zl ***2***) wurde als verspätet zurückgewiesen, ein diesbezüglicher Antrag auf Verlängerung der Antragsfrist nach Art 239 Abs 2 ZK zugleich abgewiesen; der Antrag betreffend die Bescheide vom 21. Mai 2010 (Zl …
…und eindeutigen Wortlaut der Bestimmung des Art. 239 Abs. 2 ZK, dass unabhängig von der Rechtskraft des betreffenden Abgabenbescheides allein die Mitteilung der Abgabenschuld (Art. 221 ZK) für den Beginn des Fristenlaufes maßgeblich ist. Die Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. Gemäß Art. 133 Abs…
…und eindeutigen Wortlaut der Bestimmung des Art. 239 Abs. 2 ZK, dass unabhängig von der Rechtskraft des betreffenden Abgabenbescheides allein die Mitteilung der Abgabenschuld (Art. 221 ZK) für den Beginn des Fristenlaufes maßgeblich ist. Die Beschwerde war daher als unbegründet abzuweisen. Gemäß Art. 133 Abs…
…Art. 239 Abs.2 ZK beantragt worden ist, die betreffenden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben, wenn sie feststellt, dass die für diesen Antrag vorgebrachten Grunde einen der in den Artikeln 900 bis 903 beschriebenen Tatbestände erfüllen und keine betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten vorliegt. Gemäß…
…Antragsfrist von drei Jahren gilt, wenn die Zollschuld vor dem 1.5.2016 (Art. 288 Abs. 2) entstanden ist (Hübschmann/Hepp/Spitaler, AO/FGO, Deimel, Artikel 121 UZK, Rz. 3). Auf den vorliegenden Erstattungsfall sind daher die materiellrechtlichen Bestimmungen des Art. 239 ZK anzuwenden. Art…
…vom 11.10.1993, (im Folgenden: Zollkodex-Durchführungsverordnung - ZK-DVO) übermittelt der entscheidungsbefugte Mitgliedstaat den Fall der Kommission zur Entscheidung, wenn ein Antrag auf Erstattung oder Erlass gemäß Art. 239 Abs. 2 ZK in seiner Begründung auf einen besonderen Fall schließen lässt, der sich aus…
…der Vorgängervorschriften des Art 239 ZK, der VO (EWG) Nr. 1430/79 zum 1.7.1980 und den zu ihr gegangen Durchführungsvorschriften in zahlreichen Entscheidungen über das Vorliegen besonderer Umstände entschieden, sodass dieser Begriff auch unter Berücksichtigung der Definition in Abs. 2 hinreichend genaue Konturen…
…wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der Spruch des angefochtenen Bescheides wird dahingehend abgeändert, dass der Erlass der mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 27. April 2016, Zl. 100000/65022/2016-1, vorgeschriebenen Abgaben gemäß Art. 236 ZK iVm § 2 Abs.1 ZollR-DG…
…Bf. beantragt hat. In Art. 117 UZK wurden die Erlass- und Erstattungsvorschriften der Art. 236 und 239 ZK ohne grundsätzliche Änderungen übernommen. Soweit diese Vorschriften über die Erstattung von Einfuhrabgaben auch Verfahrensvorschriften (zB. Antragsfrist) beinhalten, kommen die Bestimmungen des UZK zur Anwendung. Art. 121 Abs…
…sei Ausfluss der geltenden Rechtslage. Im Rahmen eines Antrages nach Art. 239 ZK iVm Art. 899 Abs. 2 ZK-DVO seien finanzielle Schwierigkeiten in Bezug auf die Abgabe Zoll nicht zu prüfen. Im Zusammenhang mit der erhobenen Einfuhrumsatzsteuer hätte der Antragsteller gemäß § 83 ZollR-DG…
…sie diese Zollschuld nicht mehr schulden würde. Gemäß Art. 236 ZK werden Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben insoweit erstattet, als nachgewiesen wird, dass der Betrag im Zeitpunkt der Bezahlung nicht gesetzlich geschuldet war oder der Betrag entgegen Artikel 220 Absatz 2 buchmäßig erfasst worden ist. Mit der…
…Erstattungsverordnung) festgestellt, dass nicht jeder - unvollständige - Antrag zur Wahrung der Antragsfrist gemäß § 3 geeignet ist. Im Erkenntnis vom 25.04.2002, 2000/15/0032, hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass ein Antrag, der die für die Durchführung eines Vorsteuererstattungsverfahrens notwendigen Angaben - insbesondere über Art bzw. Höhe…
…2022 in Anwesenheit der Schriftführerin ***S*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Mit Schreiben vom…
…bis Februar 2012 zurückgefordert wird, Gesamtbetrag Euro 2.686,80, Sozialversicherungsnummer X, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. II. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz …
…der Rechtssache begehrt wird, 2. den Sachverhalt, 3. das Begehren, dem Verwaltungsgericht für die Entscheidung eine Frist zu setzen, 4. die Angaben, die erforderlich sind, um glaubhaft zu machen, dass die Antragsfrist gemäß Abs. 1 abgelaufen ist. “ § 38 Abs 1 VwGG verlangt nicht die Bezeichnung…
…Beweiswürdigung vorgenommene Feststellung des maßgeblichen Sachverhaltes (Einhaltung einer Antragsfrist) war, liegen die Voraussetzungen für eine Revisionszulassung nach Art 133 Abs 4 B-VG nicht vor (vgl VwGH 25.2.2016, Ra 2016/16/0006). Es war daher gemäß § 25a Abs 1 VwGG spruchgemäß zu entscheiden. …
…2001 bis 2003 in Widerspruch mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen oder mit dem Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union stünden. Nur in diesem Falle wäre die verlängerte Antragsfrist des § 302 Abs. 2 lit. c BAO anwendbar gewesen. Diese Frage sei bereits im Bescheid vom 31.5.2007 zuungunsten…