…Folge, weshalb der Abgabepflichtige mit Eingabe vom 2. Mai 2011 einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz einbrachte. Das Finanzamt hat es sodannn verabsäumt, die Berufung dem UFS bzw. in weiterer Folge dem Verwaltungsgericht vorzulegen. Mit Eingabe vom 9. April…
…für die rechtzeitige Tilgung der Umsatzsteuernachforderung für Dezember 2010 kein Guthaben mehr zur Verfügung gestanden sei. Die Vorschreibung des Säumniszuschlages sei daher zu Recht erfolgt. Mit Eingabe vom 6. Mai 2011 stellte der Bf einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter…
…Anspruch auf die Familienbeihilfe und erhöhte Familienbeihilfe. Der Vorlageantrag vom 14.6.2013 wird wie folgt begründet: "In der Berufungsvorentscheidung vorn 15.05.2013 stelle ich als Sachwalter des betroffenen Bf1 den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Die Begründung…
…Namen und Auftrag der Beschwerdeführerin der Antrag auf mündliche Verhandlung und der Antrag auf Entscheidung durch den Senat zurückgezogen. 7. Gemäß § 323 Abs. 38 BAO sind die am 31. Dezember 2013 beim Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im…
…1 BAO sei die Haftungsinanspruchnahme zu Recht erfolgt. Die Berufung habe als unbegründet abgewiesen werden müssen. Mit Eingabe vom 5. Juni 2013 wurde der Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt. Über die Beschwerde wurde erwogen: Übergangsregelung und Rechtslage: Gemäß…
…vertreten durch U-WPgmbH, Berufung (nunmehr: Bescheidbeschwerde) vom 1. September 2013 gegen den Einkommensteuerbescheid 2012 des Finanzamtes V vom 26. August 2013, Vorlageantrag (Antrag auf Entscheidung über die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2012 durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz) vom 31. Dezember 2013, gegen die Berufungsvorentscheidung…
…werden kann.“ f.) Vorlageantrag vom 23.5.2012 Mit Anbringen vom 23.05.2012 stellte die steuerliche Vertretung des Bf. den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Die Berufung wurde am 3.7.2012 dem UFS zur Entscheidung vorgelegt. B…
…verlängert. Die Festsetzung der Körperschaftsteuer 2004 mit Bescheid vom 22.10.2004 (Anmerkung des BFG: gemeint offenbar 22.12.2010) erfolgte daher fristgerecht innerhalb der verlängerten Verjährungsfrist." Gegen die Berufungsvorentscheidung stellte die Bf. den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz…
…Daraufhin stellte die Bf mit Anbringen vom 26. August 2013 den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Bezugnehmend auf die Ausführungen der Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes (auf deren Inhalt verwiesen wird), sei bei der Entscheidung über eine Nachsicht stets die Sachlage…
…seien, könnten die beantragten Beteiligungsverluste nicht berücksichtigt werden. Die Bf stellte einen Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Sie erhebe Einspruch gegen die Berufungsvorentscheidung. Gegen den Geschäftsführer der Beteiligungsgesellschaft, bei der auch die Bf ihr gesamtes Kapital verloren habe, laufe…
…sei. Am 6.9.2007 wurde der Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde II. Instanz eingebracht. Die Bestätigung weise die firmenmäßige Zeichnung der Schuldner GmbH mit ihrem allein zeichnungsberechtigten Geschäftsführer Y auf. Die weitere Unterschrift des Y sei jedoch nicht in der…
…31. März 2011 stellte die Bf. daraufhin den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Der Bf führte unter Hinweis auf das Erk des Verwaltungsgerichtshofes vom 26.9.2006, Zl. 2006/16/0047 aus: „Die Einschreiter waren Legatare nach der Erblasserin…
…stellte der Bf. daraufhin den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Der Bf führte unter Hinweis auf das Erk des Verwaltungsgerichtshofes vom 26.9.2006, Zl. 2006/16/0047 aus: „Die Einschreiter waren Legatare nach der Erblasserin. Sie hätten eine…
…der Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde durch den Senat gem. § 272 Abs. 2 Z 1 lit. a BAO und auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung iSd § 274 Abs. 1 Z 1 lit a BAO nicht in der Beschwerde vom 16.8.2012, sondern im die…
…abgewiesen. Im Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde im Wesentlichen wiederum vorgebracht, dass der Berufungsführer bis zur Betriebsaufgabe eine Erwerbstätigkeit im Sinne des § 37 Abs. 5 EStG 1988 ausgeübt und auch sonst alle Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der begünstigten…
…der Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt werden (Vorlageantrag). Zur Einbringung eines solchen Antrages ist der Berufungswerber und ferner jeder befugt, dem gegenüber die Berufungsvorentscheidung wirkt. (3) Wird ein Vorlageantrag rechtzeitig eingebracht, so gilt ungeachtet des Umstandes, dass die…
…anrechenbarer Überschuss ergeben. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Der Wertansatz Hausrat war antragsgemäss abzuändern." Mit Schriftsatz vom 29. März 2011 stellte die Bf. daraufhin den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Nun war die gegenständliche Berufung am 31…
…die tatsächlichen Verhältnisse zugrunde zu legen. Auf die Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches sei nicht abzustellen. Mit Schreiben vom 19. Dezember 2011 hat der Bf. den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz gestellt. Ergänzend zum Berufungsvorbringen wird darauf hingewiesen, dass auf die…
…aber für den Fall, dass unsere Berufung von Amts wegen an die Abgabenbehörde zweiter Instanz vorgelegt werden sollte, in eventu gemäß § 282 Abs. 1 Z 1 BAO den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch den gesamten Berufungssenat und stellen in eventu gemäß § 284 Abs…
…aber für den Fall, dass unsere Berufung von Amts wegen an die Abgabenbehörde zweiter Instanz vorgelegt werden sollte, in eventu gemäß § 282 Abs. 1 Z 1 BAO den Antrag auf Entscheidung über die Berufung durch den gesamten Berufungssenat und stellen in eventu gemäß § 284 Abs…