…von 60 % im Schenkungswege an diesen, sodass er ab diesem Zeitpunkt mit 70 % an der Gesellschaft beteiligt war: ***Ges-A*** 30 % ***Ges-Gf*** 70 % Aufgrund der Anteilsschenkung und der Erhöhung seiner Beteiligung auf 70 % wurde das Dienstverhältnis des Gesellschafter-Gf. mit 31.05.2014 abgerechnet…
…berufenen Personen ableiten lässt (subjektives Element). Ist dies der Fall, wussten die Geschäftsführer also von der bevorstehenden Anteilsschenkung und wurden dennoch keine rechtzeitigen Maßnahmen zur Rückführung der kreditierten Beträge ergriffen, ist hierin eine verdeckte Ausschüttung i.H.d. zu diesem Zeitpunkt aushaftenden und nicht bereits…
… 31 EStG dar. Vielmehr habe von Seiten des Steuerpflichtigen immer die Absicht bestanden, den betreffenden Veräußerungsgewinn aus der Anteilsschenkung zu erklären. Es sei lediglich durch ein Kanzleiversehen am 14.4.2010 auf elektronischem Wege eine unfertige Einkommensteuererklärung 2008 übermittelt worden, in der die betreffenden Einkünfte…
…Beschwerdeführer mit Bescheiden vom 10. Oktober 2011, StNr._1, a) als Geschenkgeber und Gesamtschuldner die aus obiger Anteilsschenkung resultierende Schenkungssteuer im Betrag von 101.355,98 €, zumal die Geschenknehmerin verstorben und das Verlassenschaftsverfahren nach Ehegattin_A mit Einantwortung vom 4. Mai 2009 bereits beendet…
- Das Anbot war von der Zuwendenden ohne Bedingung der Unterlassung des Weiterverkaufes gestellt worden- -auch im Falle einer, in Folge der Annahme des Anbotes, zu Tage getretenen Veräusserungsabsicht seines Sohnes wäre es dem Bf., zur Vermeidung eines künftigen betrieblichen Unruheherdes, möglich gewesen, alleiniger Gesellschafter der…
Für Aktien, für Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung und für Genussscheine ist, soweit sie im Inland keinen Kurswert haben, der gemeine Wert (§10) maßgebend. Lässt sich der gemeine Wert aus Verkäufen nicht ableiten, so ist er unter Berücksichtigung des Gesamtvermögens und der Ertragsaussichten der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterinnen xyz als Vorsitzende und Berichterstatterin und xxx, als Beisitzerin, und die weiteren Senatsmitglieder yyy und zzz in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch TPA Horwath Wirtschaftstreuhand und Steuerberatung GmbH, Praterstraße 62-64, 1020 Wien , in der…
***Z*** hat sich dabei auf Ebene der ***H Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des BF, ADR, vertreten durch HÜBNER & HÜBNER GmbH & Co KG, Schönnbrunnerstr. 222/7, 1120 Wien, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 28.03.2012, ErfNr.*** - Team…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Erich Schwaiger über die Beschwerde vom 14. März 2013 der Beschwerdeführerin PS , Anschrift, vertreten durch die mit Zustellvollmacht ausgewiesene Höllermeier Schaller & Partner Steuerberatung Salzburg GmbH & Co KG, 5020 Salzburg, Karl-Emminger-Straße 23 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Bf, gegen den Bescheid des FA für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien vom 7. Mai 2009, betreffend Schenkungssteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
Die Steuerschuld entsteht nach § 12 Abs. 1 Z 2 ErbStG 1955 bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der Zuwendung. Steuerschuldner ist auf Grund des § 13 Abs. 1 ErbStG 1955 der Erwerber, bei einer Schenkung auch der Geschenkgeber und bei einer Zweckzuwendung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., AdresseBf., über die Beschwerde vom 4. März 2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde, Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs, vom 30. Jänner 2014, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2012 zu Recht…
Herr A B, geboren am 04.08.1956, war jahrzehntelang Alleingesellschafter und Gesellschafter-Geschäftsführer der B G GmbH. Die B G GmbH wurde mit Stichtag 31.1.2017 gemäß UmwG und Art II UmgrStG im September 2017 steuerneutral umgewandelt in die Beschwerdeführerin. Herr B ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache der Bf., X., vertreten durch S.B., über die Beschwerde gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 13. Mai 2015, Erf.Nr. x/x, betreffend Grunderwerbsteuer erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. A in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch die Stb, über die Beschwerde vom 19. Juli 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes W vom 21. Juni 2012, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2008 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MS und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richter R1 und R2 und die weiteren Senatsmitglieder SM und SM1, in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch BeraterX gegen die Bescheide des FA K vom 25.09.2013 betreffend Bescheidaufhebung nach § 299 BAO hinsichtlich Einkommensteuer 2012…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache des VORNAME FAMILIENNAME als Rechtsnachfolger der FAMILIENNAME GmbH, ADRESSE, vertreten durch Steuer- und Wirtschaftberatung GmbH, Ferstelg. 6/7, 1090 Wien über die Beschwerde vom 02.10.2012 gegen den Bescheid der…