…94/14/0017). Werden bei einer gemischten Schenkung Schulden übernommen, sind die Zinsen nur abzugsfähig, wenn die Schulden bereits beim Geschenkgeber mit der Einkunftsquelle in Zusammenhang gestanden sind (d.s. insbesondere Zinsen für Anschaffungskredite bzw. für Maßnahmen zur Erhaltung der Liegenschaft). Dagegen führen, mangels unmittelbaren…
…2016 wird seitens der Bf zunächst anerkannt, dass der Steuersatz 3,5 % beträgt. Zu den Anschaffungskrediten wird mitgeteilt, dass von den drei Darlehen im Jahr 2011 nur noch ein WBF-Darlehen mit € 40.895,22 offen gewesen sei, und wurden folgende Unterlagen zum Nachweis…
…der Beschwerde verweist die Bf auf eine Stellungnahme im Zuge der Außenprüfung. Weiters seien die Ausführungen über die fehlende Kreditwürdigkeit des Gf verfehlt, weil dessen persönliche Haftung Bedingung für die Gewährung des Anschaffungskredites gewesen sei. Aufgrund des Fahrtenbuches sei nachweisbar, dass keine Privatnutzung erfolgt sei…
…die sich unmittelbar ertragsverbessernd ausgewirkt habe. Zu einer weiter sinkenden Zinsenbelastung werde außerdem die bereits seit dem Kauf des Gebäudes vorgesehene Teilrückführung des Anschaffungskredites mit den Mitteln einer im Jahr 2014 fällig werdenden Lebensversicherung beitragen. Durch die Umschuldung sei nunmehr eine vorzeitige Rückzahlung der Fremdmittel…
…Rahmen von längstens zehn Jahren geplant sei. Entsprechend den gemachten Ausführungen und unter nochmaligen Hinweis auf die Tatsache, dass eine vorzeitige Sondertilgung des Anschaffungskredites gar nicht Teil der dem Finanzamt vorliegenden Vereinbarungen gewesen sei, sondern der Abstattungsplan vorgesehen habe, die Kreditschuld durch den Aufbau von…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.1 gegen den Bescheid des Finanzamt Baden BA. vom 16. Mai 2013, betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2011, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache [...], [...], vertreten durch Koll & Partner Steuerberatungsgesellschaft & Wirtschaftstreuhand GmbH & Co KG, Brunnthalgasse 1a, 2020 Hollabrunn, über die Beschwerde vom 21. Juni 2011 gegen die Bescheide des FA Hollabrunn Korneuburg Tulln - nunmehr Finanzamt Österreich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 9.4.2010, ErfNr., betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
Wiederholt wurde die Rechtsauffassung des VwGH im aufhebenden Erkenntnis. Im vorliegenden Fall würden Gesamterrichtungskosten von EUR 3,814.171,18 vorliegen. Die Jahresmiete zum Mietbeginn habe EUR 156.600,00 betragen. Daraus ergäbe sich ein Renditesatz von 4,11%. Eine klassische verdeckte Ausschüttung im Sinn…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache AR, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.04.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache H, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 13.07.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 22.07.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Ansgar Unterberger, den Richter Mag. Walter Aiglsdorfer sowie die fachkundigen Laienrichter Leopold Pichlbauer und Christian Nemeth in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Kneidinger und Lutz Steuerberatung GmbH, Römerstraße 2, 4020 Linz, über…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache B, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.04.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache J, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.04.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
Weiters erläutert Z, dass betreffend den frei finanzierten Teil keine Solidarhaftung besteht und für jeden einzelnen Miteigentümer Einzelkreditkonten eingerichtet werden. Sollte ein Miteigentümer ausschließlich die Verwendung von Eigenmitteln bevorzugen, kann dies veranlasst werden und es wird in diesem Fall kein Einzelkreditkonto eingerichtet. Bauherrenrisiken XX erläutert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A, Adr, vertreten durch Steuerberater, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 09.04.2010, ErfNr, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17. April 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 14. April 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die…
Der Bf entgegnete, der Antrag auf Aufhebung des Einkommensteuerbescheides vom 4.5.2017 sei nicht zweifelhaft. Unabhängig davon spielten alle Ausführungen zum Antrag nach § 299 BAO oder zum Erkenntnis des BFG keine Rolle mehr, weil dieses in Rechtskraft erwachsen sei. Man müsse jedem österreichischen Staatsbürger…
Derartige oder ähnliche Objekte sind in Ort für Spitzenmanager nicht erhältlich oder nur in abgespeckter Form und Mangelware. Immer wieder suchen internationale Großbetriebe für Ihre Geschäftsführer und deren Familien Einfamilienhäuser der gehobenen Klasse. Leider gibt es keine und die Familien sind gezwungen auf Penthousewohnungen auszuweichen…