…E 4508/2018, hat der VfGH mit näheren Ausführungen dargetan, dass der gegenständliche Fall einem Anlassfall gleichzuhalten ist. Es ist daher so vorzugehen, als ob die als verfassungswidrig erkannte Norm bereits zum Zeitpunkt der Verwirklichung des der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zugrunde gelegten Tatbestandes nicht…
…E 234/2019, hat der VfGH mit näheren Ausführungen dargetan, dass der gegenständliche Fall einem Anlassfall gleichzuhalten ist. Es ist daher so vorzugehen, als ob die als verfassungswidrig erkannte Norm bereits zum Zeitpunkt der Verwirklichung des der angefochtenen Entscheidung des Verwaltungsgerichtes zugrunde gelegten Tatbestandes nicht…
…im Spruch ersichtlich aufzuheben. Durch die Aufhebung sind die Anträge wiederum unerledigt. Das Finanzamt ist bei der Erledigung an die vom VfGH zuerkannte Anlassfallwirkung gebunden. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt…
…so sind alle Gerichte und Verwaltungsbehörden an den Spruch des Verfassungsgerichtshofes gebunden. Auf die vor der Aufhebung verwirklichten Tatbestände mit Ausnahme des Anlassfalles ist jedoch das Gesetz weiterhin anzuwenden, sofern der Verfassungsgerichtshof nicht in seinem aufhebenden Erkenntnis anderes ausspricht (Hervorhebung durch das Finanzamt). Die Anträge…
…für ein halbes Jahr lang persönlich kontrolliert werden; eine bloße Rückfrage bei der Mitarbeiterin genügt dazu nicht. Erfolgt eine solche anlassfallbezogene qualifizierte Kontrolle nicht, liegt ein über den minderen Grad des Versehens hinausgehendes Überwachungsverschulden vor. Da im gegenständlichen Fall somit die Bestimmung des § 217 Abs…
…Er stützte sein Vorbringen zur sachlichen Unbilligkeit einerseits darauf, dass bei drei der vier Anlassfälle für das Normenprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung strittig waren, in seinem Fall hätte hingegen der Unabhängige Finanzsenat in seiner Entscheidungsbegründung das Vorliegen der Anwendungsvoraussetzungen…
…Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 16. Juni 2016, GZ. GZ2, als Anlassfall aufgehoben. Dagegen richtet sich die nun beim Bundesfinanzgericht anhängige Beschwerde, welche mit 1. Juli 2015 erhoben und mit 6. Juli 2015 somit rechtzeitig beim Magistrat der Stadt Wien einlangte. In dieser Beschwerde wird die…
…BGBl. Nr. 400/1988, idF BGBl. I Nr. 112/2011 auf den Anlassfall, d.h. das Beschwerdeverfahren zur Einkommensteuer 2018 der Bf., nicht anzuwenden. § 19 Abs. 1 Z 2 (erster Teilstrich) EStG 1988 in der folglich hier anzuwendenden Fassung ohne die aufgehobene Wortfolge "von Pensionen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde der ***1*** ***2***, ***3***, Tschechische Republik, vom 31. Juli 2019 gegen den Bescheid des damaligen Finanzamts Hollabrunn Korneuburg Tulln, nunmehr Finanzamt Österreich, 2020 Hollabrunn, Babogassse 9, vom 17. Juli…
43 Daher müssen die Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbetrag insbesondere Art. 7 der Verordnung Nr. 883/2004 entsprechen, wonach solche Leistungen, sofern in dieser Verordnung nichts anderes bestimmt ist, "nicht aufgrund der Tatsache gekürzt, geändert, zum Ruhen gebracht, entzogen oder beschlagnahmt werden [dürfen], dass der Berechtigte…
…V 60/2018, erging in nichtöffentlicher Sitzung ohne vorangegangene Verhandlung und ist im vorliegenden Beschwerdefall als Anlassfall anzuwenden. Demnach sind für das Jahr 2017 die vom Dienstgeber gewährten steuerfreien Kostenersätze gemäß § 26 EStG 1988 iHv EUR 5.778,56 mit den pauschalierten Werbungskosten für Vertreter…
…Zl. G 153/2014, als verfassungswidrig aufgehoben. Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 31.12.2015 in Kraft. Zum Anlassfall hat der VfGH mit nunmehr eingelangtem Erkenntnis vom 29.11.2014, B 1172/2013, entschieden: Der in Beschwerde gezogene Bescheid des UFS, RV/0393-I…
…Gesetz verfassungswidrig war, so sind alle Gerichte und Verwaltungsbehörden an den Spruch des Verfassungsgerichtshofes gebunden. Auf die vor der Aufhebung verwirklichten Tatbestände mit Ausnahme des Anlassfalles ist jedoch das Gesetz weiterhin anzuwenden, sofern der Verfassungsgerichtshof nicht in seinem aufhebenden Erkenntnis anderes ausspricht (Art. 140 Abs…
…vom 20. Dezember 2017 neuerlich abzusprechen haben. Das Finanzamt ist bei der Erledigung an die vom VfGH zuerkannte Anlassfallwirkung gebunden. Zum Beschwerdejahr 2007: Der VfGH führt unter Rz 21 seines Erkenntnisses E 185/2019 vom 11. Dezember 2019 aus: "Das Bundesfinanzgericht hat eine verfassungswidrige Gesetzesbestimmung…
…die bis zum Ablauf dieser Frist verwirklicht wurden. Ausgenommen von der weiteren Anwendung der aufgehobenen Bestimmung sind die "Anlassfälle". "Anlassfälle" sind nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes alle jene Fälle, die im Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung im betreffenden Gesetzesprüfungsverfahren beim Verfassungsgerichtshof bereits anhängig geworden sind. Zur…
…wirkt die Aufhebung des Abzugsverbotes gemäß § 20 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 iVm. § 12 Abs. 1 Z 8 KStG 1988 auf den Anlassfall zurück. Gemäß Art. 140 Abs. 7 B-VG gilt, dass das aufgehobene Abzugsverbot § 20 Abs. 1 Z 8 EStG 1988 iVm…
…Gesetz verfassungswidrig war, so sind alle Gerichte und Verwaltungsbehörden an den Spruch des Verfassungsgerichtshofes gebunden. Auf die vor der Aufhebung verwirklichten Tatbestände mit Ausnahme des Anlassfalles ist jedoch das Gesetz weiterhin anzuwenden, sofern der Verfassungsgerichtshof nicht in seinem aufhebenden Erkenntnis anderes ausspricht. Hat der Verfassungsgerichtshof…
…verschiedener Erwerbsvorgänge Rechnung tragen. Im Zuge der zum 1. Jänner 2014 erfolgten Hauptfeststellung für die im Anlassfall vorliegenden wirtschaftlichen Einheiten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens hat eine Anpassung der Einheitswerte stattgefunden. Gegen eine Heranziehung des Einheitswertes als Bemessungsgrundlage bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken, solange der Einheitswert…
…wäre er im Inland versichert gewesen. Besteht ein solcher Anspruch, so wird die aufgrund desselben Anlassfalles gewährte ausländische Leistung bis zur Höhe der vergleichbaren inländischen Leistung steuerfrei zu belassen sein. Dabei werden auch ergänzende Feststellungen dahingehend zu treffen sein, ob dem Revisionswerber nach österreichischem Recht…
g) Da die Vorschreibung der Werbeabgabe im gegenständlichen Anlassfall somit nicht die Anwendung der in Zweifel gezogenen Norm des § 1 Abs. 2 Werbeabgabegesetz 2000 zur Voraussetzung hatte, war seitens des Verwaltungsgerichtes allein schon aus diesem Grunde vom Bundesfinanzgericht kein Antrag auf ein Gesetzesprüfungsverfahren gemäß Art…