IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. R in der Beschwerdesache Dr. Bf., Adr, über die Beschwerde vom 03.10.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Magistrat der Stadt Wien, Magistratsabteilung 70, Berufsrettung Wien, vom 15.09.2017, MA 70…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Elfriede Murtinger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 2. November 2018 gegen den Bescheid des Magistratsabteilung 70 Fachbereich vom 29. Oktober 2018 betreffend Einsatzgebühr Wiener Rettung, MA 70 TZ18154789-01…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 24. November 2020 gegen den Bescheid des Magistratsabteilung 70 Fachbereich Gebühren vom 22. Oktober 2020 betreffend Einsatzgebühr gemäß § 28 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz zu…
…Wien ein E-Mail an die Abteilung "Finanz- Patientenservice (KAV)" und ersuchte um die Beantwortung nachfolgender Fragen, wobei das Einsatzprotokoll als Anlage angehängt war: "Die gegenständlichen Ambulanzgebühren/Pflegegebühren wurden bezahlt, abgeschrieben oder befinden sich noch in Bearbeitung Name des Patienten: SVNR/Geburtsdatum: Heimatadresse (ausländische Patienten…
…95/15/0018; Fuchs/Unger in Hofstätter-Reichel, Die Einkommensteuer – Kommentar, § 34 Anhang II – ABC Tz 35 "Krankheitskosten"). Als Heilbehandlungskosten abzugsfähig sind beispielsweise Aufwendungen für Arzt und Krankenhaus, Medikamente, Heilbehelfe, Hilfsmittel, Ambulanzgebühren, Behandlungsbeiträge, Selbstbehalte, Zuzahlungen etc. (Jakom/Baldauf, EStG, 2015, § 34 Rz 90 "Krankheitskosten"). Da…
…die mit der Behinderung der Gattin im Zusammenhang stehen würden, seien die Apothekenrechnungen, die Praxis- und Ambulanzgebühren (in Summe 527,34 €) anerkannt worden. Die übrigen Ausgaben (Zahnarzt, etc.) würden Krankheitskosten darstellen, von denen ein Selbstbehalt abzuziehen sei. Zum Berufungsbegehren: Werbungskosten seien Aufwendungen oder Ausgaben…
…zur Linderung oder Heilung der Krankheit darstellt. Unter Krankheit ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu verstehen, die eine Heilbehandlung bzw. Heilbetreuung erfordert. Abzugsfähig sind beispielsweise Aufwendungen für Arzt und Krankenhaus, Medikamente, Ambulanzgebühren, Behandlungsbeiträge, Heilbehelfe und Heilmittel, Fahrten zum Arzt bzw. ins Krankenhaus oder zur Therapie, etc…
…taugliche Maßnahme zur Linderung oder Heilung der Krankheit darstellt. Unter Krankheit ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu verstehen, die eine Heilbehandlung bzw. Heilbetreuung erfordert. Abzugsfähig sind beispielsweise Aufwendungen für Arzt und Krankenhaus, Medikamente, Ambulanzgebühren, Behandlungsbeiträge, Selbstbehalte, Zuzahlungen, Fahrten zum Arzt bzw. ins Krankenhaus oder zur Therapie…
…taugliche Maßnahme zur Linderung oder Heilung der Krankheit darstellt. Unter Krankheit ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu verstehen, die eine Heilbehandlung bzw. Heilbetreuung erfordert. Abzugsfähig sind beispielsweise Aufwendungen für Arzt und Krankenhaus, Medikamente, Ambulanzgebühren, Behandlungsbeiträge, Selbstbehalte, Zuzahlungen, Fahrten zum Arzt bzw. ins Krankenhaus oder zur Therapie…
…€ zu kürzen. 2) Nahrungsergänzungsmittel/Vitamine/Mineralstoffe/Schüssler Salze/Ätherische Öle/ Fachliteratur zur Krankheit Krankheitskosten sind nach allgemeiner Rechtsauffassung außergewöhnlich und auch aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig im o.a. Sinne. Abzugsfähig sind beispielsweise Aufwendungen für Arzt und Krankenhaus, Medikamente, Ambulanzgebühren, Behandlungsbeiträge, Selbstbehalte, Zuzahlungen etc. (vgl…
…Das sind nach Rechtsprechung im Allgemeinen Arzt- und Krankenhaushonorare, Aufwendungen für Medikamente (einschließlich medizinisch verordnete homöopathische Präparate), Rezeptgebühren, Krankenscheingebühren, Ambulanzgebühren, Selbstbehalte bei Heilbehelfen und Heilmitteln, Zuzahlung zu Kur- und Rehabilitationsaufenthalten, Kostenbeiträge nach den Landes-Krankenanstaltengesetzen und Behandlungsbeiträge (einschließlich Akupunktur und Psychotherapie), Aufwendungen für Heilbehelfe (Zahnersatz…
…taugliche Maßnahme zur Linderung oder Heilung der Krankheit darstellt. Unter Krankheit ist eine gesundheitliche Beeinträchtigung zu verstehen, die eine Heilbehandlung bzw. Heilbetreuung erfordert. Abzugsfähig sind beispielsweise Aufwendungen für Arzt und Krankenhaus, Medikamente, Ambulanzgebühren, Behandlungsbeiträge, Selbstbehalte, Zuzahlungen, Fahrten zum Arzt bzw. ins Krankenhaus oder zur Therapie…
…34 Abs. 1 bis 4 EStG 1988 - stellungnehmend zur Beschwerde aus, Krankheitskosten seien nach allgemeiner Rechtsauffassung außergewöhnlich und auch aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig. Abzugsfähig seien beispielsweise Aufwendungen für Arzt und Krankenhaus, Medikamente, einschließlich "medizinisch verordneter" homöopathischer Präparate, Ambulanzgebühren, Behandlungsbeiträge, Psychotherapie, Rezeptgebühren, Selbstbehalte, Zuzahlungen etc. (vgl…
…67 EStG 1988 sei die Aufteilung auf beispielsweise vier Auszahlungen (dreimonatlich), wie die Aufteilung bei den sonstigen Bezügen von Beamten (vgl auch UFS 24.3.2010, RV/0563-S/09 zu einer Auszahlung pauschaler Ambulanzgebühren in vier Tranchen; dazu die Anm von Shubshizky, ASoK 2010…
…67 EStG 1988 sei die Aufteilung auf beispielsweise vier Auszahlungen (dreimonatlich), wie die Aufteilung bei den sonstigen Bezügen von Beamten (vgl auch UFS 24.3.2010, RV/0563-S/09 zu einer Auszahlung pauschaler Ambulanzgebühren in vier Tranchen; dazu die Anm von Shubshizky, ASoK 2010…
…mittelbar mit der Krankheit zusammenhängende Kosten (als Heilbehandlungskosten abzugsfähig sind beispielsweise Aufwendungen für Arzt und Krankenhaus, Medikamente, Heilbehelfe, Hilfsmittel, Ambulanzgebühren, Behandlungsbeiträge, Selbstbehalte, Zuzahlungen etc.). Das Vorliegen einer ärztlichen Verschreibung im Rahmen eines ärztlichen Behandlungsplanes ist insbesondere bei Kosten, die durch die allgemeine Lebensführung verursacht sind…
…67 EStG 1988 sei die Aufteilung auf beispielsweise vier Auszahlungen (dreimonatlich), wie die Aufteilung bei den sonstigen Bezügen von Beamten (vgl auch UFS 24.3.2010, RV/0563-S/09 zu einer Auszahlung pauschaler Ambulanzgebühren in vier Tranchen; dazu die Anm von Shubshizky, ASoK 2010…
… 34 Abs. 1 EStG 1988 berücksichtigt werden können. Krankheitskosten sind nach allgemeiner Rechtsauffassung außergewöhnlich und auch aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig iSd § 34 EStG 1988. Abzugsfähig sind beispielsweise Aufwendungen für Arzt und Krankenhaus, Medikamente, Ambulanzgebühren, Behandlungsbeiträge, Selbstbehalte, Zuzahlungen etc (vgl Jakom/Peyerl EStG 2019, § 34 Rz…
…übersteigt. Der Selbstbehalt beträgt bei einem Einkommen von mehr als 36.400 Euro 12%. Krankheitskosten sind nach allgemeiner Rechtsauffassung außergewöhnlich und auch aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig im o.a. Sinne. Abzugsfähig sind beispielsweise Aufwendungen für Arzt und Krankenhaus, Medikamente, Ambulanzgebühren, Behandlungsbeiträge, Selbstbehalte, Zuzahlungen etc. (vgl…
…Hofstätter/Reichel, Die Einkommensteuer - Kommentar, § 34 Tz 5). Krankheitskosten sind nach allgemeiner Rechtsauffassung außergewöhnlich und auch aus tatsächlichen Gründen zwangsläufig im o.a. Sinne. Abzugsfähig sind beispielsweise Aufwendungen für Arzt und Krankenhaus, Medikamente, Ambulanzgebühren, Behandlungsbeiträge, Selbstbehalte, Zuzahlungen etc. (vgl. Jakom/Baldauf EStG 2012, § 34 Rz…