…Tirol mit Erkenntnis vom 30.6.2014, dem VwGH folgend festgestellt hat, existiert überhaupt keine Grundlage für die Festsetzung des Altlastensanierungsbeitrages mangels beitragspflichtiger Tätigkeit. Somit kann sich die Gefahr der Nichtfestsetzung von Abgaben auf Grund der Verjährungsbestimmungen nicht verwirklichen, da schon keine Grundlage für die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des A, Adresse, gegen den Bescheid des Zollamt Klagenfurt Villach vom 27. November 2012, Zahl: 420000/xx/2012, betreffend die Festsetzung von Altlastenbeiträgen für das "dritte Quartal 2011" zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des A, Adresse, gegen den Bescheid des Zollamt Klagenfurt Villach vom 26. November 2012, Zahl: 420000/xx/2012, betreffend die Festsetzung von Altlastenbeiträgen bzw. von Säumnis- und Verspätungszuschlägen für das "vierte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache des A, Adresse, gegen den Bescheid des Zollamt Klagenfurt Villach vom 12. Juni 2012, Zahl: 420000/xx/2012, betreffend die Festsetzung von Altlastenbeiträgen bzw. Säumnis- und Verspätungszuschlägen für das "erste Quartal…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch HOHENBERG STRAUSS BUCHBAUER Rechtsanwälte GmbH, Hartenaugasse 6, 8010 Graz, über die Beschwerde vom 7. Februar 2017 gegen den Bescheid des Zollamtes Graz vom 22. Dezember 2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Zollamt Klagenfurt Villach vom 10. Jänner 2012, Zl. 420000/06077/2010, betreffend Altlastenbeitrag zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird stattgegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Mag. Herbert Juri, Mag. Thomas Schuster, Mag. Christian Thon, Mag. Stefan Zankl, Rechtsanwälte, Bambergerstraße 5, 9400 Wolfsberg, über die Beschwerde vom 7. August 2015 gegen den Bescheid des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., gegen den Bescheid des Zollamt Klagenfurt Villach vom 23.11.2011, betreffend Altlastenbeitrag 2/2005 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Walter Summersberger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Kunczicky Marco u Amelie, Laubichl 121/2/0, 6290 Mayrhofen, über die Beschwerde vom 6. März 2014 gegen den Bescheid des Zollamtes Innsbruck vom…
Dr.-Herrmann-Gasse 3 9020 Klagenfurt am Wörthersee www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Bernhard Lang in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch Dr. Franz Unterasinger, Rechtsanwalt, Radetzkystraße 8, 8010 Graz gegen den Bescheid…
…Es lagen zu diesem Zeitpunkt weder Bescheide des Salzburger Landeshauptmannes betreffend die Entsorgung bzw. Verwertung der Salzschlacke nach dem Abfallwirtschaftsgesetz vor noch erließ das zuständige Zollamt Bescheide nach dem Altlastensanierungsgesetz zwecks Vorschreibung des Altlastensanierungsbeitrages. Ein diesbezüglicher Schriftverkehr zwischen der Beschwerdeführerin und den oben genannten Behörden…
…1a Z 4 ALSAG verwendet worden sei, ein Altlastensanierungsbeitrag somit nicht angefallen wäre. Die Behörde habe nicht konkret festgestellt, welche behördlichen Genehmigungen aufgrund welcher Sachlage konkret vorliegen hätten müssen. Mit dem gegenständlichen Rodungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft X vom 3.8.2012 sei lediglich die forstrechtliche Bewilligung…
…Verschuldungsdauer zeige ein ausgezeichnetes Verhältnis zwischen Verschuldung und Finanzkraft. Im Geschäftsjahr 2021 habe eine positive Betriebserfolgsquote erzielt werden können. In der Saldenliste seien Rückstellungen in der Höhe von 250.000 Euro für Altlastensanierungsbeiträge ausgewiesen. Zum Stichtag 31. Dezember 2022 weise die Bilanz einen Bilanzgewinn von…
…gemäß § 236 Abs 2 BAO hinsichtlich des mit Bescheid des Zollamtes Graz vom 29.5.2012, GZ: ***2***, festgesetzten Altlastensanierungsbeitrages: A. Sachverhalt Antragstellerin Die Antragstellerin ist im Firmenbuch des Landesgerichts für (…) Anlagengenehmigung Die Rechtsvorgängerin der Antragstellerin bzw. die Antragstellerin betreibt u.a. auf Grundlage…
…gemäß § 236 Abs 2 BAO hinsichtlich des mit Bescheid des Zollamtes Graz vom 29.5.2012, GZ: ***2***, festgesetzten Altlastensanierungsbeitrages: A. Sachverhalt Antragstellerin Die Antragstellerin ist im Firmenbuch des Landesgerichts für (…) Anlagengenehmigung Die Rechtsvorgängerin der Antragstellerin bzw. die Antragstellerin betreibt u.a. auf Grundlage…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., vertreten durch Rechtsanwälte Dr. Wilhelm Dieter Eckhart, Mag. Andreas Horacek, Alter Platz 19, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, über die Beschwerde vom 11. Dezember 2015 gegen den Bescheid des Zollamt Klagenfurt…
…ua. das Verfüllen von Baugruben oder Künetten) oder das Vornehmen von Geländeanpassungen (ua. die Errichtung von Dämmen oder Unterbauten von Straßen, Gleisanlagen oder Fundamenten) oder der Bergversatz mit Abfällen dem Altlastensanierungsbeitrag. Entsprechende Feststellungen, die auf derartige beitragspflichtige Tätigkeiten hinweisen, fänden sich im bekämpften Bescheid nicht…
…keine Deckung), würden sich auch aus dem gesamten Vorbringen und den vorgelegten Unterlagen des Beschwerdeführers keine Anhaltspunkte finden, welche die Festsetzung der bescheidgegenständlichen Altlastensanierungsbeiträge im dritten Quartal des jeweiligen Jahres irgendwie zu tragen vermögen. Den angefochtenen Bescheiden sei in ihrer Begründung nämlich zu entnehmen, dass …
…Z 1 lit. c AlSAG verwendet. Dieser Teil des Abbruchsmaterials unterliegt gemäß § 3 Z 6 AlSAG nicht dem Altlastensanierungsbeitrag Beweis: Beilage ./G ZV ***XY*** III.2.5. Die 2. Etappe des Abbruchs begann Mitte Oktober 2015 und fand ihr Ende Anfang November 2015. Da das…
…Infolge einer massiven Veränderung der Marktgegebenheiten in Verbindung mit einer erheblichen Erhöhung des Altlastensanierungsbeitrages mit 2008 und nochmals 2012 hinsichtlich ablagerungsfähigen Abfalls (im Gegensatz dazu starke Reduktion der Kosten für die Verbrennung von Müll und ein massiv geringerer Altlastensanierungsbeitrag für die Verbrennung) war es erforderlich…