…EUR 12.600 berechnet und an die Abgabenbehörde abgeführt. Der Parteienvertreter legte der Berechnung den Kaufpreis von EUR 84.000 unter Berücksichtigung von pauschalen Anschaffungskosten von 40 % zugrunde (umgewidmetes "Altgrundstück"). In der Einkommensteuererklärung 2015 beantragte die Bf. die Veranlagung und Neufestsetzung der Einkünfte aus der…
…des § 30 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 (Altgrundstück) zu berechnen und den angefochtenen Einkommensteuerbescheid dahingehend abzuändern. Begründend führte sie aus, die im Jahr 2013 veräußerte Wohnungseigentumseinheit sei 2008 selbst hergestellt worden und erfülle sämtliche Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Besteuerung der Einkünfte gemäß …
…des § 30 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 (Altgrundstück) zu berechnen und den angefochtenen Einkommensteuerbescheid dahingehend abzuändern. Begründend führte er aus, die im Jahr 2013 veräußerte Wohnungseigentumseinheit sei 2008 selbst hergestellt worden und erfülle sämtliche Voraussetzungen für eine Ausnahme von der Besteuerung der Einkünfte gemäß …
…je zur Hälfte grundbücherliche Miteigentümer des Altgrundstücks KG XXXXX A-Stadt, EZ 2XXX gewesen. Die Steuerberaterin des Ehepaares ist Dr.X. Mit Vertrag vom 13.September 2013 wurde der Bf.-Hälfteanteil an dem am 29.August 1990 gekauften Altgrundstück im Gesamtausmaß von 12.092 m²…
…2018 verkaufte der Bf. das Grundstück um den Verkaufspreis von € 43.000,-. Die Immobilienertragsteuer wurde vom Notar gemäß § 30 Abs 4 Z1 EStG für Altgrundstücke mit Umwidmung mit € 7.740,- berechnet, über Finanzonline ans Finanzamt gemeldet und abgeführt. Der Bf. hat die Grundstücksveräußerung…
…Steuer für Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen zu einem besonderen Steuersatz von 25% angesetzt. Da es sich um ein sog. Altgrundstück handle, jedoch eine Umwidmung in Bauland nach dem 31.12.1987 stattgefunden habe, seien die Einkünfte unter Ansatz pauschaler Anschaffungskosten wie folgt zu ermitteln: Ausgehend…
…Folgenden abgekürzt Bf.) 50.000,00 € an Steuer für Einkünfte aus Grundstücksveräußerungen (besonderer Steuersatz 25%) vorgeschrieben. Begründend wurde im Wesentlichen ausgeführt, bei dem veräußerten Grundstück handle es sich um ein sogenanntes Altgrundstück. Nachdem das Grundstück im Jahr 2013 umgewidmet worden sei, könnten vom Veräußerungserlös…
…sei. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 28. Oktober 2019 wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, dass es sich um sogenanntes Altgrundstück handle, da das Grundstück vor 2002 entgeltlich erworben worden und die Gewinne aus der privaten Grundstücksveräußerung gemäß § 30 Abs. 4 EStG 1988 mit…
…der lmmoESt ergebe sich daher - gegenüber der vom Abgabenpflichtigen gewählten Methode - eine andere Einkünfteermittlung: Die bereits entrichtete lmmoESt sei mit pauschaler Einkünfteermittlung nach § 30 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 für Altgrundstücke berechnet worden. Hierzu seien als Anschaffungskosten 86% des Veräußerungserlöses angesetzt worden. Da jedoch…
…Baulandumlegungsverfahren entstanden, wodurch die wesentlichen Voraussetzungen für eine (künftige) Verwertung als Bauland geschaffen worden seien. Durch dieses Umlegungsverfahren seien "die Altgrundstücke dieser Baulücke" in Baulandform gebracht und auch die erforderlichen Erschließungswege – soweit nicht ohnehin vorhanden – vorgesehen worden. Die Erschließung werde von der Gemeinde bedarfsorientiert durchgeführt;…
…des § 295a der Bundesabgabenordnung und ist dem Finanzamt anzuzeigen. 2. In allen übrigen Fällen der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den mit 86% des Veräußerungserlöses anzusetzenden Anschaffungskosten. […]" Das Grundstück war am 31.3.2012 nicht steuerverfangen (sog. Altgrundstück), weshalb grundsätzlich § 30 Abs. 4 EStG…
…Sinne des § 295a der Bundesabgabenordnung und ist dem Finanzamt anzuzeigen. 2. In allen übrigen Fällen der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den mit 86% des Veräußerungserlöses anzusetzenden Anschaffungskosten. […]" Das Grundstück war am 31.03.2012 nicht steuerverfangen (sog. Altgrundstück), weshalb § 30 Abs. 4 EStG…
… 30 Abs. 2 EStG 1988 zur Anwendung gelangen würde. Im gegenständlichen Fall sei unstrittig, dass ein Altgrundstück im Sinne des § 30 Abs. 4 Z 2 EStG 1988 vorliege, vom Veräußerungserlös gemäß Grundanteilsverordnung 2016 40 % als Grundanteil auszuscheiden sei und die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der…
…EStG geltend gemachten beschleunigten Abschreibungsfünfzehntel auch für die Jahre 2001 bis 2006 ex tunc zu korrigieren seien. Dadurch sei die veräußerte Liegenschaft nun als Altgrundstück zu qualifizieren und die Pauschalbesteuerung gem § 30 Abs 4 EStG sei dadurch anwendbar. Die Beschwerde wurde ebenfalls mit Beschwerdevorentscheidungen vom…
…wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung ein Zeitraum von max. 10 Jahren lag. Da die Anschaffung des gegenständlichen Grundstückes vor dem 31.3.2002 erfolgt ist, war es zum 31.12.2012 nicht mehr steuerverfangen ("Altgrundstück"), weshalb nach § 30 Abs 4 Z 2 EStG der Unterschiedsbetrag…
…Hinweise des BFG auf die Gesetzesmaterialien (S 12 ff und insbesondere S 16) gehen daher wie gesagt ins Leere. Abschließend sei in diesem Zusammenhang erwähnt, dass der Begriff "Altgrundstück", der vom BFG in Verbindung mit den Gesetzesmaterialien erwähnt wird (S 14 und S 16 unten)…
…wurde. Bei diesem Teil der Liegenschaft handelt es sich (sofern keine Ausgleichszahlungen aus nachlassfremden Mitteln zwischen den Erben geflossen sind - dies wäre gegebenenfalls noch zu ermitteln) um ein Altgrundstück. Da das Grundstück 831 m2 groß war und Frau ***Bf1*** die Hälfte des Grundstückes geerbt hat…
…Unterschiedsbetrag von Verkaufspreis und Anschaffungskosten, wird mit einem linearen Steuersatz von 25% besteuert. Hinsichtlich der Ermittlung der Höhe der Anschaffungskosten unterscheidet man zwischen sogenannten Altgrundstücken und Neugrundstücken - je nach dem wann der letzte entgeltliche Erwerbsvorgang stattgefunden hat. Als "Neugrundstücke" gelten Grundstücke, die ab dem 1…
…Selbstberechnung gemäß § 30c anfallenden Kosten". § 30 Abs 4 - 6 EStG 1988 in der Fassung BGBl I 2012/112 beziehen sich auf Ermittlung von Einkünften im Zusammenhang mit sogenannten Altgrundstücken (Anschaffung bis 31. März 2002) und sind somit im zu beurteilenden Fall nicht maßgebend. § 30 Abs…
…zwischen dem Veräußerungserlös und den mit 86% des Veräußerungserlöses anzusetzenden Anschaffungskosten anzusetzen. § 30 Abs 4 EstG sieht für Grundstücke die am 31.03.2012 nicht steuerverfangen waren (Altgrundstücke) eine Pauschalbesteuerung vor. Ein prozentueller Anteil des Veräußerungserlöses wird als Gewinn angesetzt. Bei der beschwerdegegenständlichen Liegenschaft handelt…