IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Johannes Böck in der Beschwerde des Bf., Adresse, P-PLZ-Ort, vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft m.b.H., Wagramer Straße 19, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 5. Dezember 2014 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, St.Nr. xxxxxxxxxx, vertreten durch S, über die Beschwerde vom 27.06.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 31.05.2013, betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***Stb***, über die Beschwerde vom 26. März 2013 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gmunden Vöcklabruck vom 25. Februar 2013 betreffend Einkommensteuer 2011 zu Recht: Der Beschwerde…
Wie bereits ausgeführt, ist allen diesen Vergleichsbetrachtungen gemeinsam, dass sie jeweils für sich zur steuerlichen Abzugsfähigkeit des Personalaufwandes führen würden. Da es aber nicht nur eine bilanzielle, sondern auch eine aus dem Leistungsfähigkeitsprinzip ableitbare steuerliche Verpflichtung zur Gleichbehandlung gleichwertiger wirtschaftlicher Sachverhalte gibt, sprechen alle oben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Adamgasse 23, 6020 Innsbruck, über die Beschwerden vom 1. April 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom…
…sind gemäß dieser Entscheidung als Einkünfte aus diesem Dienstverhältnis zu erfassen. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes erlangt ein Dienstnehmer durch die Einräumung eines solchen Aktienoptionsrechtes lediglich eine steuerlich unerhebliche Chance; der in Geld messbare Vorteil aus der Option fließt dem Dienstnehmer erst mit der…
…Vermögen der Person einbezogen werden.“ Anzuwenden ist demnach die Befreiungsmethode mit Progressionsvorbehalt. Nach Art. 15 OECD-Musterabkommen werden Einkünfte aus der Ausübung von Aktienoptionsrechten von Arbeitnehmern in der Regel dort erzielt, wo der Arbeitnehmer zwischen der Einräumung der Option („granting“) und der Erlangung des Ausübungsrechts…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Aigner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch G & W Steuerberatungs GmbH, Bösendorferstraße 9, 1010 Wien, über die Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2012 des Finanzamtes Österreich (vormals Finanzamtes Baden Mödling ) vom 14…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Aigner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch G & W Steuerberatungs GmbH, Bösendorferstraße 9, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 28. Mai 2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich (vormals Finanzamtes Baden…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die als Beschwerde zu erledigende Berufung der X-AG, vertreten durch die PwC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Erdbergstraße 200, 1030 Wien, vom 25.07.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende Mag. Heidemarie Winkler, den Richter Mag. Dr. Wolfgang Pagitsch sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Belinda Maria Eder und Erwin Agneter über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Kanzlei Kristen, zH Dr. Wotschke, Lainzer…
In diesem Zusammenhang ist zwar festzuhalten, dass der Beschwerdeführer gegen Ende des Beschwerdeverfahrens - nach seiner (nicht rechtskräftigen) finanzstrafrechtlichen Verurteilung einräumte -, dass jene Zuflüsse, die die Außenprüfung ermittelt hatte, grundsätzlich steuerpflichtig waren. Er wirkte ab diesem Zeitpunkt auch bei der Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhaltes mit und…
• Chancen und Risiken an der Substanz (Wertsteigerung/Wertverluste an den Anteilen) gehen mit Abschluss des SHA vom 3.10.2007 auf den Mehrheitsgesellschafter über. • Option ist verbindlich und unwiderruflich und gilt gegengleich für Alle • Minderheitsgesellschafter haben die Anteile beim Treuhänder zu hinterlegen, sie begeben sich…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch S, über die Beschwerde vom 05.02.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 1/23 vom 08.01.2015, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2010, zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin NN in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch Vertreter, gegen die Bescheide des FA XYZ vom 13.2.2007 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2000 bis 2004, sowie Umsatzsteuerfestsetzung 3/2006, gegen den Bescheid des FA XYZ…
Die in- und auslandsbezogenen Vorteile aus "Stock Options" konsumieren daher im Zeitpunkt des Zuflusses (September 2010) das Jahressechstel. Danach ist der inlandsbezogene Anteil der Steuer nach § 67 Abs 1 EStG 1988 zu unterziehen, wogegen der auslandsbezogene von der Bemessungsgrundlage auszunehmen ist. Daraus folgt, dass bei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Einzelrichter über die als Beschwerden zu erledigenden Berufungen der X-AG, vertreten durch die PwC PricewaterhouseCoopers Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH, Erdbergstraße 200, 1030 Wien, vom 25.07.2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterR in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Stb, über die Beschwerde vom 21.12.2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 13.11.2012, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2011 zu Recht erkannt: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch Ernst & Young Stb u WP GmbH, Wagramerstr 19, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 25.09.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 1/23…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Anna Radschek in der Beschwerdesache der Bf., W, vertreten durch Böck & Kus Wirtschaftstreuhänder GmbH, Lainzer Straße 53, 1130 Wien, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 21. und 22. Bezirk in Wien vom 11…