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BFG RV/3100508/20111. Ausscheiden eines lästigen Gesellschafters 2. Schätzung der Bemessungsgrundlagen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis18.08.2014Teil 1/2

…22. November 2005 seinen Hälfteanteil an der L OHG um den Abtretungspreis von 90.000 EUR an Agnes L ab, die den Geschäftsanteil "im Wege der Akkreszenz nach § 142 HGB unter Ausschluss der Liquidation mit allen Aktiven und Passiven und unter Fortführung als protokolliertes Einzelunternehmen…

BFG RV/3100866/2010Schätzung der Bemessungsgrundlagen
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis19.08.2014

…Rochus K mit Abtretungsvertrag vom 22. November 2005 seinen Hälfteanteil an der K OHG an Agnes K ab, die den Geschäftsanteil "im Wege der Akkreszenz nach § 142 HGB unter Ausschluss der Liquidation mit allen Aktiven und Passiven und unter Fortführung als protokolliertes Einzelunternehmen, K Agnes…

BFG RV/1100063/2022Zählt ein Agio zur Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.07.2025Teil 1/2

…2 lit. a und Art. 5 Abs. 1 lit. c der Kapitalansammlungsrichtlinie 69/335/EWG." Dem steht auch die Anordnung der Akkreszenz gem. § 75 Abs. 2 GmbHG bei Hinzuerwerb eines Anteils zu einem bestehenden nicht entgegen. Im Hinblick auf die Einordnung der Kapitalerhöhung unter die…

BFG RV/1100062/2022Gehört ein Agio zur Bemessungsgrundlage der Gesellschaftsteuer?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.07.2025Teil 1/2

…2 lit. a und Art. 5 Abs. 1 lit. c der Kapitalansammlungsrichtlinie 69/335/EWG." Dem steht auch die Anordnung der Akkreszenz gem. § 75 Abs. 2 GmbHG bei Hinzuerwerb eines Anteils zu einem bestehenden nicht entgegen. Im Hinblick auf die Einordnung der Kapitalerhöhung unter die…

BFG RV/7101435/2013Zukauf von Prozentanteilen zu bestehendem Kapitalanteil, der zwar länger als 2 Jahre bestehend aber unter 25 % beträgt, erfüllt nicht die Befreiung von der GesSt iSd § 12 Abs. 2 Z 3 erster Teilstrich iVm § 22 Abs. 4 UmgrStG, weil nicht mindestens 25 % des Kapitalanteils länger als 2 Jahre vor der Einbringung im Vermögen des Einbringenden bestanden
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis24.04.2019

…sondern der bereits bestehende Anteil erhöht sich nach der gesetzlichen Grundregel in seiner Quote, wobei in der Literatur von einer „Anwachsung“/Akkreszenz“ bzw von einem „Verschmelzen“ der Anteile gesprochen wird. Es wird also der hinzuerworbene Geschäftsanteil mit dem Alt-Geschäftsanteil vereinigt und der Anteil an…