…22. November 2005 seinen Hälfteanteil an der L OHG um den Abtretungspreis von 90.000 EUR an Agnes L ab, die den Geschäftsanteil "im Wege der Akkreszenz nach § 142 HGB unter Ausschluss der Liquidation mit allen Aktiven und Passiven und unter Fortführung als protokolliertes Einzelunternehmen…
…Rochus K mit Abtretungsvertrag vom 22. November 2005 seinen Hälfteanteil an der K OHG an Agnes K ab, die den Geschäftsanteil "im Wege der Akkreszenz nach § 142 HGB unter Ausschluss der Liquidation mit allen Aktiven und Passiven und unter Fortführung als protokolliertes Einzelunternehmen, K Agnes…
…2 lit. a und Art. 5 Abs. 1 lit. c der Kapitalansammlungsrichtlinie 69/335/EWG." Dem steht auch die Anordnung der Akkreszenz gem. § 75 Abs. 2 GmbHG bei Hinzuerwerb eines Anteils zu einem bestehenden nicht entgegen. Im Hinblick auf die Einordnung der Kapitalerhöhung unter die…
…2 lit. a und Art. 5 Abs. 1 lit. c der Kapitalansammlungsrichtlinie 69/335/EWG." Dem steht auch die Anordnung der Akkreszenz gem. § 75 Abs. 2 GmbHG bei Hinzuerwerb eines Anteils zu einem bestehenden nicht entgegen. Im Hinblick auf die Einordnung der Kapitalerhöhung unter die…
…sondern der bereits bestehende Anteil erhöht sich nach der gesetzlichen Grundregel in seiner Quote, wobei in der Literatur von einer „Anwachsung“/Akkreszenz“ bzw von einem „Verschmelzen“ der Anteile gesprochen wird. Es wird also der hinzuerworbene Geschäftsanteil mit dem Alt-Geschäftsanteil vereinigt und der Anteil an…