…Steuerfreiheit der im § 68 EStG 1988 geregelten Zulagen und Zuschläge sei, dass diese neben dem Stunden-, Grund- oder Akkordlohn gewährt würden. Anhand der Jahreslohnsumme (62.698,15 CHF) inkl. der darin enthaltenen Sonderzahlungen (jeweils 4.711,50 CHF) lasse sich errechnen, dass die übrigen zwölf…
…in der Stellungnahme ausgeführt: "Die Voraussetzungen für die Steuerfreiheit der im § 68 EStG 1988 geregelten Zulagen und Zuschläge liegen nur dann vor, wenn derartige Zulagen und Zuschläge neben dem Stunden-, Grund- oder Akkordlohn gewährt werden. Sie erhöhen damit das Jahressechstel (§ 67 Abs. 2 EStG 1988)…
…den Einnahmen Verkürzungen vorgenommen, als auch bei den Löhnen sogenannte Übermeter - wie in der Branche üblich - schwarz ausbezahlt. Frage: Wird an die Putzpartie ein Leistungslohn/Akkordlohn ausbezahlt wenn ja, mit wem wird dieser vereinbart? Antwort: Ja, es wird ein Akkordlohn ausbezahlt. Die Vereinbarung über den…
…eine Eingliederung in den Unternehmensorganismus zum Ausdruck, was dem Vorliegen eines Werkverhältnisses zuwider läuft (VwGH 15.9.1999, 97/13/0164). Eine Entlohnung die sich ausschließlich am wirtschaftlichen Erfolg bzw. Arbeitsergebnis orientiert (Akkordlohn, Provisionen), ist für einen Arbeitnehmer eher selten, kommt aber im Wirtschaftsleben vor…
…so sei anzumerken, dass im Wirtschaftsleben bei Dienstverträgen eine leistungsbezogene Entlohnung (z.B. Akkordlohn) durchaus nicht unüblich sei. Zusammenfassend sei daher davon auszugehen, dass es sich bei der Tätigkeit der fünf tschechischen Staatsbürger – Montage von Lüftungskanälen – für die Bf. jeweils um eine Beschäftigung im Sinne…
…Preise festgestellt werden, ob der Berufungswerber durch seine tatsächlich erbrachten Leistungen den vereinbarten Nettolohn erreicht bzw. über- oder unterschritten hat. Im Sinne einer Art Akkordlohn bestand auch eine höhere Bemessung für größere m²-Leistungen. Der Berufungswerber bestreitet nicht, dass bekanntlich verschiedene Personen, teilweise auch Partien…
…Falle der Auftragsablehnung organisieren, ins Leere. Die Preisgestaltung für angebotene Dienstleistungen liege jedem Unternehmer frei. Eine Pauschalpreisvereinbarung als Akkordlohn im Rahmen eines Dienstverhältnisses darzustellen sei mit menschlichen Denkgesetzen nicht vereinbar. Herr VV NN sei im Bereich seiner angebotenen Dienstleistungen überaus versiert, weshalb er für seine…
…den mit einer gewissen Regelmäßigkeit wiederkehrenden Bezügen ergibt. Der Beobachtungszeitraum liege hier bei zwölf Monaten. Neben dem laufenden Grundentgelt ("Fixum") würden auch die übrigen regelmäßigen oder sonstigen ordentlichen und außerordentlichen Leistungen, wie etwa Akkordlöhne, Gewinnbeteiligungen und Jubiläumsgelder dazugehören. § 23 Abs 1 Satz 2 AngG stelle…