…beschwerdeführenden Partei die Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften gerügt, sodass eine neuerliche Bescheiderlassung im Feber 2010 gar nicht hätte erfolgen dürfen. Auch leiden die Feststellungsbescheide nach Ansicht der beschwerdeführenden Partei an Adressierungsmängel, da in den Bescheiden Genannte nicht mehr existent wären. Hinsichtlich der Vollmacht berief sich die…
…50.090 EUR, wobei im Jahr 2005 davon ein Zwölfter (der anteilige Erlös für Dezember 2005) dem Einzelunternehmen von Agnes Kemp zugerechnet wurde. Das Finanzamt folgte den Feststellungen des Prüfers und erließ nach mehreren Adressierungsmängeln mit Ausfertigungsdatum vom 17. September 2010 erstmals rechtswirksam einen Umsatzsteuerbescheid…
…soeben ausgeführten Darstellungen werde aber auch die Verletzung verfahrensrechtlicher Vorschriften gerügt, sodass eine neuerliche Bescheiderlassung im Feber 2010 gar nicht hätte erfolgen dürfen. Auch leide der Feststellungsbescheid an Adressierungsmängel, da im Bescheid Genannte nicht mehr existent wären. Hinsichtlich der Vollmacht berief sich die Kanzlei auf …
…auch nur ansatzweise ein Mangel in der ersten Umgründung releviert. Dort wurde lediglich in der Amtsrevision gegen das Erkenntnis vom 17.7.2023, RV/1100440/2013 (das letztlich aufgrund eines Adressierungsmangels nicht wirksam werden konnte) behauptet, eine überproportionale Verlustzuweisung stelle eine unzulässige rückwirkende Ergebnisverteilung dar…
…50.090 EUR, wobei im Jahr 2005 davon ein Zwölfter (der anteilige Erlös für Dezember 2005) dem Einzelunternehmen von Agnes Kemp zugerechnet wurde. Das Finanzamt folgte den Feststellungen des Prüfers und erließ nach mehreren Adressierungsmängeln mit Ausfertigungsdatum vom 17. September 2010 erstmals rechtswirksam einen Umsatzsteuerbescheid…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache der X, vertreten durch Y, über die Beschwerde gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 08. Juni 2016, Steuernummer, betreffend Grunderwerbsteuer zu Recht erkannt: Die…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf., Wien gegen den Bescheid des FA Wien 2/20 vom 15.01.2008, betreffend Zurückweisung des Antrags auf Arbeitnehmerveranlagung…