…das Finanzamt geleistete Betrag bereits den aus der Umsatzsteuer 12/2012 resultierenden Haftungsbetrag abdecke, ist § 50 IO entgegenzuhalten, wonach, soweit das Insolvenzvermögen nicht zur Befriedigung der Masseforderungen und der Ansprüche der Absonderungsberechtigten verwendet wird, es die gemeinschaftliche Insolvenzmasse bildet, aus der die Insolvenzforderungen, unbeschadet der §…
…BAO, der die Verrechnung von Gutschriften am Abgabenkonto mit den dem Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschulden vorsieht. Gemäß § 50 KO bildet das Konkursvermögen, soweit es nicht zur Befriedigung der Masseforderungen und der Ansprüche der Absonderungsberechtigten verwendet wird, die gemeinschaftliche Konkursmasse, aus der die Konkursforderungen, unbeschadet…
…zu dürfen. Das Vermögen der Konkursmasse sei aber gemeinschaftlicher Haftungsfonds aller Insolvenzgläubiger. Die Abgabenbehörde sei hier keine bevorrechtete Insolvenzgläubigerin, eine Stellung der Abgabenbehörde gleich einem Absonderungsberechtigten komme der Abgabenbehörde nicht zu. Sie sei nicht berechtigt, Vermögen der Konkursmasse zur Deckung ihrer Insolvenzforderungen zu verwenden. Dies…
…66) erhalten. Zu berücksichtigen ist jedoch, dass an die zum Fälligkeitstag 15.02.2012 existierenden Gläubiger mit Ausnahme der absonderungsberechtigten B1 keine Zahlungen erfolgt sind (siehe Kontoauszüge Beilage E) und daher auch keine Ungleichbehandlung vorliegen kann. Die nach dem 15.02.2012 an die B1…
…Abs. 1 BAO auf den ältesten Rückstand zu verrechnen wäre, kann aus folgendem Grund nicht gefolgt werden: § 50 Insolvenzordnung (IO) lautet: " Soweit das Insolvenzvermögen nicht zur Befriedigung der Masseforderungen und der Ansprüche der Absonderungsberechtigten verwendet wird, bildet es die gemeinschaftliche Insolvenzmasse, aus der die Insolvenzforderungen…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke betreffend die Beschwerde der "WEG, Hr. ***1*** ***2*** und andere lt. Grundbuchsauszug", ***3***, ***4***, vertreten durch "Sachverständiger ***5*** ***6***", ***7***, ***8*** (unmittelbar oder als Untervertreter der ***13*** ***14*** Gebäudeverwaltung GmbH, ***19***, ***18***), vom 2. August…