IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch seine Richterin MMag. Elisabeth Brunner über die Beschwerde des AB****, ge gen den Bescheid des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6 – Rechnungs- und Abgabenwesen (ED 12345*** ) vom 8. August 2015 betreffend Pfändungsgebühr zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
Die bisherige Formulierung im Gesetz in § 25 StVO erlaubte es allerdings nicht, die Entrichtung der Parkgebühr mittels Mobiltelefonen gleichzeitig auch als Nachweis für die Einhaltung der Kurzparkdauer anzuerkennen. Der Bundesgesetzgeber hat den BMVIT gemäß § 25 Abs. 4a StVO ermächtigt, für gebührenpflichtige Kurzparkzonen, für deren Überwachung…
…und Anhänge). Das KFZ wurde nach Freigabe der Versicherung umgehend in die Werkstatt abgeschleppt 20.4.2021. Abschleppdienst von mir aus der Ferne organisiert (siehe WhatsApp Nachrichten in der Beilage) und die Abschleppgebühren wurden von Hrn. ***3*** am 26.4.2021 bezahlt (Rechnung anbei). Am…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, vom 5. November 2015 , MA 6-ED 23/186931/15, betreffend Pfändungsgebühren, zu Recht erkannt: Die Beschwerde…
Vermochte der Bf. im streitgegenständlichen Fall - mangels aufgeladenem Mobiltelefon - bei Beginn des Abstellens einen elektronischen Parkschein nicht zu lösen, hätte er – um der ihm vorgeworfenen Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Parkometerabgabeverordnung zu entgehen - entweder eine andere Parkmöglichkeit suchen oder die Parkometerabgabe mittels Parkschein entrichten müssen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich über die Bescheidbeschwerde des Bf., X.X.XX geboren, Adr. wohnhaft, vom 13.4.2015 gegen das Straferkenntnis des Magistrat der Stadt Wien, Gz. vom 1.4.2015, zugestellt am 9.4…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in den Strafsachen gegen U wegen Verwaltungsübertretungen gemäß § 5 Abs 2 Parkometerabgabeverordnung, ABl. der Stadt Wien Nr. 51/2005 idgF, iVm § 4 Abs…
Von der Durchführung einer öffentlichen mündlichen Verhandlung war gemäß § 44 Abs. 3 Z 3 VwGVG abzusehen, da in den angefochtenen Bescheiden jeweils eine 500 Euro nicht übersteigende Geldstrafe verhängt wurde, die Durchführung einer Verhandlung nicht beantragt wurde, der sich aus der Aktenlage ergebende Sachverhalt unstrittig…
Eine Herabsetzung der Strafe kommt unter Bedachtnahme auf die vorangeführten Strafbemessungsgründe, insbesondere im Hinblick auf die spezial- und auch generalpräventive Funktion der Verwaltungsstrafe, kam nicht in Betracht. Kostenentscheidung Gemäß § 52 Abs. 1 VwGVG ist in jedem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes, mit dem ein Straferkenntnis bestätigt wird…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende Richterin R1, den Richter R2 und die fachkundigen Laienrichter Mag. (FH) L1 und L2, im Beisein der Schriftführerin S. in der Beschwerdesache A.B…
Eine ordentliche Revision der belangten Behörde ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG nicht zulässig, da dieses Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt. Wien, am 8. Mai 2024
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 24. November 2020 gegen den Bescheid des Magistratsabteilung 70 Fachbereich Gebühren vom 22. Oktober 2020 betreffend Einsatzgebühr gemäß § 28 Wiener Rettungs- und Krankentransportgesetz zu…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter A. über die Beschwerde des Bf. gegen das Straferkenntnis des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, Parkraumüberwachung, vom 5. Dezember 2013, Zl. MA 67…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Renate Schohaj über die Beschwerde des Bf., gegen das Straferkenntnis des Magistrat der Stadt Wien zur Zahl MA 67-PA-721390/3/1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf., Adr.1, gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67, Dresdner Straße 81-85, 1200 Wien, vom 7. November 2013, Zahl MA 67-PA-aaa., wegen einer Verwaltungsübertretung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. über die Beschwerde von Frau A, geb. XX.XX.XXXX, Adresse, vom 30. Oktober 2014 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien vom 6. Oktober 2014, MA 67-PA-YYYYYYYYY, betreffend Verwaltungsübertretung nach…
Wie der Verfassungsgerichtshof in dem zitierten Erkenntnis vom 17.12.1993 festgestellt hat, ist die Bevorzugung der "Wohnbevölkerung" bei der Bewilligung von Dauerparkplätzen in Kurzparkzonen in Anbetracht der zu respektierenden verkehrspolitischen Absichten des Gesetzgebers sachlich gerechtfertigt. Der Verfassungsgerichtshof führt dazu ausdrücklich Folgendes aus: "Die Entscheidung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des Bf., gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 – Parkraumüberwachung, vom 9. Jänner 2015, Zl. MA 67-PA-3579, zu Recht erkannt: I. Gem. § 50 VwGVG wird der…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R über die Beschwerde des X, y, vom 8. Mai 2014 gegen das Straferkenntnis des Magistrates der Stadt Wien, Magistratsabteilung 67 – Parkraumüberwachung vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Verwaltungsstrafsache gegen Bf., Wien, wegen einer Verwaltungsübertretung gemäß § 5 Abs. 2 Wiener Parkometerabgabeverordnung in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Wiener Parkometergesetz 2006, über die Beschwerde der beschwerdeführenden Partei vom 16.04.2018…