…Dazu zählen etwa die Beförderung von Postsendungen bzw. von Bienen oder Fischbrut (siehe Art. 5 Z 3 und 4 des Abkommens vom 7. November 1969 zwischen dem Bundesminister für Handel, Gewerbe und Industrie der Republik Österreich und dem Außenminister der türkischen Republik über den internationalen…
…Bundesgesetz über die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen (Güterbeförderungsgesetz 1995 - GütbefG; BGBl. Nr. 593/1995 idgF) regelt die für das gegenständliche Verfahren relevanten Bestimmungen in den §§ 7 und 9 wie folgt: § 7 Abs. 1: Die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen von Orten, die…
…über die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen (Güterbeförderungsgesetz 1995 - GütbefG; BGBl. Nr. 593/1995 idgF) regelt die für das gegenständliche Verfahren relevanten Bestimmungen in den §§ 7 und 9 wie folgt (auszugsweise Wiedergabe): § 7 (1) Die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen von Orten, die…
…als über einen Zeitraum von etwas zwanzig Wochen, internationale Güterbeförderungen durchgeführt hat. Es wäre daher mehr als ausreichend Zeit gewesen, sich über deren Inhalt und Gültigkeit zu erkundigen. Aus Sicht des Bundesfinanzgerichtes lag im Verhalten der Verkehrsverantwortlichen der Bf, ***TB***, die den Auftrag zur Durchführung…
…diejenigen betreffend die Voraussetzungen für den Marktzugang und die Durchführung von Beförderungen, es vorsehen. Die im Bereich des Verkehrs über die Grenzen des Bundesgebietes geltenden Vorschriften sind das Güterbeförderungsgesetz 1995 (GütbefG), BGBI. Nr. 593/1995, im Allgemeinen und gegenüber der Türkei das Abkommen zwischen dem…
…Grund zwischenstaatlicher Abkommen vergebene Genehmigung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie. Eine solche Berechtigung ist jedoch nicht erforderlich, wenn eine anders lautende Anordnung nach Abs. 4 ergangen ist. (2) Die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern, deren Be- und Entladeort innerhalb Österreichs liegt, durch Güterkraftverkehrsunternehmer mit…
…zwischenstaatlicher Abkommen vergebene Genehmigung der Bundesministerin/des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie. Eine solche Berechtigung ist jedoch nicht erforderlich, wenn eine anders lautende Anordnung nach Abs. 4 ergangen ist. (2) Die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern, deren Be- und Entladeort innerhalb Österreichs liegt, durch Güterkraftverkehrsunternehmer…
…für Güterbeförderungen zwischen diesen Staaten oder im Transitverkehr durch die beiden Staaten verwendet werden. Gemäß Art. 6 Z 1 bis 3 des Abkommens werden die Ausweise den Beförderungsunternehmern ausgestellt. Sie berechtigen zur Beförderung mit Kraftfahrzeugen einschließlich Anhängern. Ausweise eines Staates berechtigen zur Ausübung von Beförderungen…
…geben. Das Regierungsabkommen zwischen Österreich und der Türkei über den internationalen Straßentransport (BGBl. 274/1979) sieht Ausweise für Kraftfahrzeuge im Güterverkehr, wie die vorgelegte Belohnungsgenehmigung vor. Solche Ausweise eines Vertragsstaates berechtigen zur Ausübung von Beförderungen nach und aus dem anderen Staat sowie zum Transit durch…
…die sich bei einer einfuhrabgabenpflichtigen Ware aus der vorübergehenden Verwahrung oder aus der Inanspruchnahme des betreffenden Zollverfahrens ergeben, oder welche die Voraussetzungen für die Überführung der Ware in dieses Zollverfahren zu erfüllen hat. Gemäß § 7 Abs.1 des Bundesgesetzes über die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern…
…die in einem der beiden Staaten zugelassen sind und für Güterbeförderungen zwischen diesen Staaten oder im Transitverkehr durch die beiden Staaten verwendet werden, ein Ausweis erforderlich. Ein Ausweis eines Staates berechtigt gemäß Art. 6 Abs. 2 des Abkommens zur Ausübung von Beförderungen nach und aus…
…zwischenstaatlicher Abkommen vergebene Genehmigung der Bundesministerin/des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie. Eine solche Berechtigung ist jedoch nicht erforderlich, wenn eine anders lautende Anordnung nach Abs. 4 ergangen ist. (2) Die gewerbsmäßige Beförderung von Gütern, deren Be- und Entladeort innerhalb Österreichs liegt, durch Güterkraftverkehrsunternehmer…
…grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr zwischen Österreich und Mazedonien vorliege. Auf der Rückseite dieser Genehmigung wären besondere Bedingungen abgedruckt, die aber keinerlei Einschränkungen vorsehen würden. Auch aus der „Vereinbarung zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Mazedonischen Regierung über die grenzüberschreitende Beförderung von Gütern", BGBI. II Nr…
…für Güterbeförderungen zwischen diesen Staaten oder im Transitverkehr durch die beiden Staaten verwendet werden. Gemäß Art. 6 Z 1 bis 3 des Abkommens werden die Ausweise den Beförderungsunternehmern ausgestellt. Sie berechtigen zur Beförderung mit Kraftfahrzeugen einschließlich Anhängern. Ausweise eines Staates berechtigen zur Ausübung von Beförderungen…
…1 Buchstabe c ZK-DVO). Die Beförderung von Gütern mit in der Türkei zugelassenen Kraftfahrzeugen, die in Italien (Triest) von der Türkei per Schiff ankommende Sattelauflieger aufnehmen und darin enthaltene Waren nach Östereich verbringen, ist nach den Bestimmungen des Abkommens zwischen dem Bundesminister für Handel…
…für Transitfahrten durch die Türkei oder durch Österreich gelten. In Art. 9 Abs. 2 des Abkommens wird normiert, dass für Beförderungen mit dem Fahrzeug des einen Landes (ein in Österreich / in der Türkei zugelassener LKW) von Gütern des anderen Landes (von Österreich / von der Türkei…
…hat die Nachweise über die in § 7 Abs. 1 angeführten Berechtigungen bei jeder Güterbeförderung über die Grenze während der gesamten Fahrt vollständig ausgefüllt und erforderlichenfalls entwertet im Kraftfahrzeug mitzuführen und den Aufsichtsorganen (§ 21) auf Verlangen auszuhändigen. (3) [...] Rechtliche Erwägungen Eine Beförderung von Waren (Gütern), die…
…Das Regierungsabkommen zwischen Österreich und der Türkei über den internationalen Straßentransport (BGBl. 274/1979) sehe Ausweise für Kraftfahrzeuge im Güterverkehr vor. - Solche Ausweise - die vorgelegte Belohungsgenehmigung sei ein solcher Ausweis gewesen - eines Vertragsstaates berechtigen zur Ausübung von Beförderungen nach und aus dem anderen Staat sowie…
…Das Regierungsabkommen zwischen Österreich und der Türkei über den internationalen Straßentransport (BGBl. 274/1979) sehe Ausweise für Kraftfahrzeuge im Güterverkehr vor. - Solche Ausweise - die vorgelegte Belohungsgenehmigung sei ein solcher Ausweis gewesen - eines Vertragsstaates berechtigen zur Ausübung von Beförderungen nach und aus dem anderen Staat sowie…
…Das Regierungsabkommen zwischen Österreich und der Türkei über den internationalen Straßentransport (BGBl. 274/1979) sehe Ausweise für Kraftfahrzeuge im Güterverkehr vor. - Solche Ausweise - die vorgelegte Belohungsgenehmigung sei ein solcher Ausweis gewesen - eines Vertragsstaates berechtigen zur Ausübung von Beförderungen nach und aus dem anderen Staat sowie…