…der Wahl des Prozentsatzes für den Verspätungszuschlag oder gar durch Abzug der Anspruchszinsen vom Verspätungszuschlag zur berücksichtigen ist (BFG 25.06.2015, RV/5101376/2012). Unter Abwägung der angeführten Ermessenskriterien, wie insbesondere die jahrelange Nichteinhaltung von Fristen, und zur Abgeltung des erhöhten Verwaltungsaufwandes erscheint ein…
…sonstige in Anwendung zollrechtlicher Vorschriften während der Öffnungszeiten durchgeführten Handlungen keine Gebühren zu erheben. Der in Österreich angewandte § 41 ZollR-DG sehe ex lege vor, dass zur Abgeltung des erhöhten Verwaltungsaufwandes, verursacht durch eine Pflichtverletzung, eine pauschalierte Verwaltungsabgabe zu leisten habe. Auch wenn u.a…
…ohne dabei den Tatbestand eines Finanzvergehens zu erfüllen, hat zur Abgeltung des dadurch entstehenden erhöhten Verwaltungsaufwandes eine pauschalierte Verwaltungsabgabe zu leisten. Die Höhe dieser Verwaltungsabgabe sowie die hiervon betroffenen Zollzuwiderhandlungen sind mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen fest zu legen. § 30 ZollR-DV (1) Der…
…jene Monate zustünde, in denen die Außendiensttätigkeit die Innendiensttätigkeit überwiegt wie zB Oktober 2016. Diese Ansicht widerspricht der Verordnung BGBl II Nr. 382/2001 und dem mit dieser Verordnung verfolgten Zweck der Vereinfachung und Reduzierung des Verwaltungsaufwandes. Vielmehr handelt es sich bei der in § 1…
…98/17/0292; 16.11.2004, 2002/17/0267). Ein weiterer Zweck ist in der Abgeltung des durch die nicht rechtzeitige Einreichung der Abgabenerklärungen verursachten erhöhten Verwaltungsaufwandes zu sehen (vgl Ritz, BAO § 135 Tz 1). Die Verhängung eines Verspätungszuschlages setzt gemäß § 135 BAO die Nichtwahrung…
…der fristgerechten Einbringung des Vorlageantrages gilt die Beschwerde wiederum als unerledigt (§ 264 Abs. 3 BAO). Das Zollamt legte in der Folge die Beschwerde mit Vorlagebericht vom 3. Juni 2020 dem Bundesfinanzgericht vor. Darin heißt es (auszugsweise): " […] 1) Unzulässigkeit der Abgeltung eines erhöhten Verwaltungsaufwandes [……
…VfSlg. 16.026/2000). Konkret ist diese 'Negativsteuer' primär auf die Abgeltung des Alleinverdienerabsetzbetrages oder des Alleinerzieherabsetzbetrages gerichtet (die Absetzbeträge können unabhängig von einer Erwerbstätigkeit beantragt werden). Weiters kann es auch zu einer -mit Höchstbetrag beschränkten- Rückerstattung der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung kommen (vgl. auch EB…
…hat zur Abgeltung des dadurch entstehenden erhöhten Verwaltungsaufwandes eine pauschalierte Verwaltungsabgabe zu leisten. Die Höhe dieser Verwaltungsabgabe sowie die hiervon betroffenen Zollzuwiderhandlungen sind mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen fest zu legen." Laut Feld 14 der Zollanmeldung ***CRN*** hat die Bf den Versender/Ausführer indirekt…
…Abgeltung des dadurch entstehenden erhöhten Verwaltungsaufwandes eine pauschalierte Verwaltungsabgabe zu leisten. Die Höhe diese Verwaltungsabgabe sowie die hiervon betroffenen Zollzuwiderhandlungen sind mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen fest zu legen. Gemäß § 30 Abs. 1 der hierzu ergangenenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Durchführung des…
…der fristgerechten Einbringung des Vorlageantrages gilt die Beschwerde wiederum als unerledigt (§ 264 Abs. 3 BAO). Das Zollamt legte in der Folge die Beschwerde mit Vorlagebericht vom 24. Jänner 2020 dem Bundesfinanzgericht vor. Im Vorlagebericht heißt es (auszugsweise): " […] 1) Unzulässigkeit der Abgeltung eines erhöhten Verwaltungsaufwandes …
…der fristgerechten Einbringung des Vorlageantrages gilt die Beschwerde wiederum als unerledigt (§ 264 Abs. 3 BAO). Das Zollamt legte in der Folge die Beschwerde mit Vorlagebericht vom 24. Jänner 2020 dem Bundesfinanzgericht vor. Darin heißt es (auszugsweise): " […] 1) Unzulässigkeit der Abgeltung eines erhöhten Verwaltungsaufwandes [……
…hat zur Abgeltung des dadurch entstehenden erhöhten Verwaltungsaufwandes eine pauschalierte Verwaltungsabgabe zu leisten. Die Höhe dieser Verwaltungsabgabe sowie die hiervon betroffenen Zollzuwiderhandlungen sind mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen fest zu legen." Auf der Grundlage dieser Verordnungsermächtigung bestimmt § 30 ZollR-DV 2004 (Verordnung des Bundesministers…
…völlig ins Leere. Sobald eine Handlung eines Wirtschaftsbeteiligten mit einer Zollzuwiderhandlung verbunden sei und dessen Sanierung einen gewissen Verwaltungsaufwand erfordere, seien gemäß Art. 42 UZK in Verbindung mit § 41 ZollR-DG zur Abgeltung des Mehraufwandes eine pauschalierte Verwaltungsabgabe vorgesehen und zwar auch dann, wenn dieser…
…ohne dabei den Tatbestand eines Finanzvergehens zu erfüllen, hat zur Abgeltung des dadurch entstehenden erhöhten Verwaltungsaufwandes eine pauschalierte Verwaltungsabgabe zu leisten. Die Höhe dieser Verwaltungsabgabe sowie die hiervon betroffenen Zollzuwiderhandlungen sind mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen fest zu legen. § 30 ZollR-DV lautet: (1…
…ohne dabei den Tatbestand eines Finanzvergehens zu erfüllen, hat zur Abgeltung des dadurch entstehenden erhöhten Verwaltungsaufwandes eine pauschalierte Verwaltungsabgabe zu leisten. Die Höhe dieser Verwaltungsabgabe sowie die hiervon betroffenen Zollzuwiderhandlungen sind mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen fest zu legen. § 30 ZollR-DV bestimmt: (1…
…eines Finanzvergehens zu erfüllen, hat zur Abgeltung des dadurch entstehenden erhöhten Verwaltungsaufwandes eine pauschalierte Verwaltungsabgabe zu leisten. Die Höhe dieser Verwaltungsabgabe sowie die hiervon betroffenen Zollzuwiderhandlungen sind mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen fest zu legen." Auf der Grundlage dieser Verordnungsermächtigung bestimmt § 30 ZollR-DV…
…in Höhe von 2.400,00 € belegmäßig nachzuweisen sowie den Veranlassungszusammenhang mit der gegenständlichen Vermietung darzulegen) wurde von Seiten des Bf. am 3. November 2023 noch folgende Zusammenstellung des Verwaltungsaufwandes elektronisch vorgelegt: | "Zusammenstellung sonstiger Kosten - Verwaltung | Betreuung der Liegenschaft durch den Enkel…
…eines Finanzvergehens zu erfüllen, hat zur Abgeltung des dadurch entstehenden erhöhten Verwaltungsaufwandes eine pauschalierte Verwaltungsabgabe zu leisten. Die Höhe dieser Verwaltungsabgabe sowie die hiervon betroffenen Zollzuwiderhandlungen sind mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen fest zu legen." Auf der Grundlage dieser Verordnungsermächtigung bestimmt § 30 ZollR-DV…
…eines Finanzvergehens zu erfüllen, hat zur Abgeltung des dadurch entstehenden erhöhten Verwaltungsaufwandes eine pauschalierte Verwaltungsabgabe zu leisten. Die Höhe dieser Verwaltungsabgabe sowie die hiervon betroffenen Zollzuwiderhandlungen sind mit Verordnung des Bundesministers für Finanzen fest zu legen." Auf der Grundlage dieser Verordnungsermächtigung bestimmt § 30 ZollR-DV…
…Schaffung eines Verwaltungsaufwandes durch Organe des Bundes, welcher die Einhaltung der festgelegten Zahlungsfristen nicht ermöglicht, die Stellung des Zahlungsverpflichtenden derart verschlechtert, dass damit eine Haftpflicht des Bundes einhergeht. Für den Schaden an meinem Vermögen (zB Einholung entgeltlicher Rechtsberatung, Porto u Telefonspesen, Abgeltung des Zeitaufwand für…