IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 20.11.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 8/16/17 vom 08.11.2018, betreffend Rückzahlung gemäß § 239 BAO und Abrechnungsbescheid gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Richter in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, gegen den Bescheid des Finanzamtes FA, Steuernummer, vom 8. April 2010 betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
Innrain 32 6020 Innsbruck www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch RA Dr. H., gegen den Bescheid des Finanzamtes Innsbruck vom 21.03.2013 betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages…
Bei den Voranmeldungen handelt es sich um vorläufige Abgabenerklärungen, die mit dem Ergehen des Veranlagungsbescheides außer Kraft treten und im Nachhinein auch nicht mehr berichtigt werden können vgl. § 21 (3) UStG. Erst durch die Veranlagungsbescheide ergibt sich die endgültige Jahressteuerschuld bzw. Jahressteuergutschrift. In dem zusammen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Pamperl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Februar 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 8. Jänner 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 Steuernummer…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin XXXX in der Beschwerdesache Firmenname GmbH & Co KG, Adresse1, vertreten durch Vorname Nachname, Straße, PLZ Ort, gegen den Bescheid des Finanzamtes YYY, vertreten durch…
3. Bezüge gemäß § 79 Abs. 2 gelten als im Vorjahr zugeflossen. Die Lohnsteuer ist im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung einzubehalten. Für das abgelaufene Kalenderjahr ist ein Lohnzettel gemäß § 84 an das Finanzamt zu übermitteln. (2) Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R. in der Beschwerdesache N.N. über die Beschwerde vom 4.12.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Baden Mödling vom 11.11.2016, mit dem der Antrag vom 3.11.2016…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 7. Dezember 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 8. November 2022 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Bf. über die Beschwerde vom 02.07.2014 gegen den Einkommensteuerbescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 23.06.2014, betreffend Einkommensteuer 2013 zu Recht erkannt: I. Der…
…14.05.2018 über FinanzOnline eingebrachten Beschwerde führte der Bf. aus: "Gegen den Bescheid vom 27.4.2018 über die Pfändung einer Geldforderung wird Beschwerde eingelegt und dies wie folgt begründet: Aus der Abgabenverrechnung geht hervor, dass am 27.4.2018 die Wiederaufnahme einer Einbringung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag. Daniel Philip Pfau in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 2/20/21/22, 1. vom 18.03.2016, betreffend Einkommensteuer 2012 und 2. vom 6.7.2016, betreffend Einkommensteuer…
…2023 abzuziehen, die ich demnächst einreichen werde." Das Bundesfinanzgericht weist darauf hin, das Gegenstand des hier anhängigen Beschwerdeverfahrens nur die Abgabenfestsetzung (Einkommensteuer 2021) ist, nicht hingegen die Abgabenverrechnung/-einhebung. Diesbezüglich wird der Bf an das zuständige Finanzamt (Finanzamt Österreich) verwiesen. 3.2. Zu Spruchpunkt II. …
…streitgegenständlichen Rückzahlungsantrag vom 28.6.2021 eine abweisende Beschwerdevorentscheidung, in welcher es ausführte, Guthaben sei ein Begriff der Abgabenverrechnung und bringe zum Ausdruck, dass auf dem Abgabenkonto per Saldo ein Überschuss zu Gunsten des Abgabepflichtigen bestehen müsse. Das Abgabenkonto des Beschwerdeführers weise jedoch einen Rückstand…
…aus: "GemäB § 239 (1) BAO kann die Rückzahlung von Guthaben auf Antrag oder von Amts wegen erfolgen. Guthaben ist ein Begriff der Abgabenverrechnung und bringt zum Ausdruck, dass auf dem Abgabenkonto per Saldo ein Überschuss zu Gunsten des Abgabepflichtigen besteht. Das Abgabenkonto weist jedoch einen…
…gemäß § 239 Abs. 2 BAO: Sinn des § 239 Abs. 2 BAO sei die Vereinfachung der Abgabenverrechnung (VwGH 23.06.1992, 87/14/0172, 88/14/0041). Die Beschränkung des Rückzahlungsbetrages auf Beträge, die innerhalb von drei Monaten ab Stellung des Rückzahlungsantrages zu entrichten sein würden…
…20/21/22 vom 16.05.2018 wurde die Beschwerde abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, Guthaben sei ein Begriff der Abgabenverrechnung und bringe zum Ausdruck, dass auf dem Abgabenkonto per Saldo ein Überschuss zu Gunsten des Abgabepflichtigen bestehen müsse. Das Abgabenkonto weise jedoch einen Rückstand aus…
…Außerdem sei dieser Betrag in Höhe von € 280.000,00 hinterlegt worden, eine auflösende Bedingung in der Abgabenverrechnung kenne die Bundesabgabenordnung aber nicht. In der dagegen eingebrachten Beschwerde führte die Bf aus, dass die B eschwerde sich gegen die erfolgte Zurückweisung des am 27…
…23. Dezember 2011 erlassen worden. Die Frist zur Einbringung einer Berufung gegen diese Bescheide sei bis 6. September 2012 gewährt worden. Der nunmehr auf dem Abgabenverrechnungskonto ersichtliche Rückstand in Höhe von € 318.440,95 setze sich wie folgt zusammen: Steuernachzahlungen UST 2004, 2005, 2007…
…21 Abs.1 Z1 BewG - vom 16.1.2009 - abgeleiteter Bescheid zu ergehen. Sämtliche damit im Zusammenhang stehenden verrechnungsmäßigen Vor- und Abschreibungen erfolgten unter dem Abgabenverrechnungskonto Steuernummer1. Auf Grund des Ergehens des Feststellungsbescheides zum 1.1.2007 - Wert- und Zurechnungsfortschreibung §21 (1( Z.1 u…