…mit Bescheid der Finanzstrafbehörde vom 2. März 2012 wegen des Verdachtes der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG eingeleitete Finanzstrafverfahren hinsichtlich eines Differenzbetrages an Umsatzsteuervorauszahlungen für die Monate 6-12/2010 in Höhe von € 10.785,00 und für die Monate 1…
…Die subjektive Wissentlichkeit des Taterfolges sei somit nicht verwirklicht. Die Bf1 habe somit keine vorsätzliche Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen. Hinsichtlich der Strafhöhe werde zudem ausgeführt, dass nach den Feststellungen des Erstgerichtes für den Zeitraum 10-12/2016 eine strafbefreiende Selbstanzeige…
…Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß…
…wurde der nunmehrige Beschwerdeführer ***Bf1*** (in der Folge kurz Bf. genannt) der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, er habe im Bereich des Finanzamtes ***6*** vorsätzlich als Geschäftsführer der Firma X-GmbH unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem…
…des belangten Verbandes Bf2 wird der Schuldspruch des Bf1 zu Punkt I./1.) des angefochtenen Erkenntnisses wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG an Umsatzsteuervorauszahlungen 10/2015 und 8-10/2016 in Höhe von insgesamt € 15.866,55 sowie der Ausspruch über…
…Hinsicht zugrunde gelegt. Der Bf. und auch der belangte Verband wenden sich mit der gegenständlichen Beschwerde inhaltlich ausschließlich gegen das Vorliegen der subjektiven Tatseite der im angefochtenen Erkenntnis zugrunde gelegten Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG. Einwendungen im Bezug auf die objektive Tatseite…
…Strafnummer 2019/02108-001, wurde der nunmehrige Beschwerdeführer ***Bf1*** (in der Folge kurz Bf. genannt) der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG für schuldig erkannt, er habe vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 UStG entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung selbst…
…gegen Herrn ***Bf1***, geboren 1965, ***Bf1-Adr*** wegen der Finanzvergehen der Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 21. April 2023 gegen das Erkenntnis des Einzelbeamten des Amtes für Betrugsbekämpfung als Finanzstrafbehörde vom 21. März 2023…
…Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für diese Zeiträume in Höhe von insgesamt € 67.306,69 bewirkt hat. Die objektive Tatseite der vom Spruchsenat der Bestrafung zugrunde gelegten Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist somit zweifelsfrei erwiesen. Mit der gegenständlichen Beschwerde stellt der Bf…
…Richtung endgültiger Steuervermeidung nicht gehabt zu haben. Wie bereits ausgeführt, reicht es für die Verwirklichung einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG aus, dass der Beschuldigte in Kenntnis seiner Verpflichtung zur pünktlichen Entrichtung der Umsatzsteuervorauszahlungen bis zum jeweiligen Fälligkeitstag, diese Entrichtung unterlässt. Ursache…
…von € 10.000,00 bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten und dadurch das Finanzvergehen der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinstrG begangen zu haben. Diese Strafverfügung, mit der über die Beschuldigte eine Geldstrafe in Höhe von €…
…XY, W-Stadt, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 17.April 2010 gegen das Erkenntnis des Finanzamtes Salzburg-Land als Finanzstrafbehörde vom 23.März 2010, Strafnummer 2009/XXX, zu Recht erkannt…
…in der Finanzstrafsache gegen den belangten Verband Bf, AdresseBf, wegen des Finanzvergehens der Abgabenhinterziehung gemäß §§ 28a, 33 Abs. 2 lit. a Finanzstrafgesetz (FinStrG) iVm §§ 2 Abs. 1 Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) über die Beschwerde des belangten Verbandes vom 7. August 2011 gegen das Erkenntnis des FA Baden…
…das Unternehmen hatte und zu deren Steuerzahlungen. Es wurden auch nie Fehler seiner Mutter durch die Steuerberatungskanzlei an den Beschuldigten gemeldet." Über die Beschwerde wurde erwogen: Rechtslage: Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich der Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung…
…zur Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG wird aufgehoben und das gegen den Beschuldigten als Geschäftsführer der G.GmbH eingeleitete Finanzstrafverfahren wegen des Verdachtes der wissentlichen Verkürzung der Umsatzsteuervorauszahlung für den Monat April 2014 in der Höhe von 16.371,42 Euro gemäß…
…igen Umsatzzuschätzung, welche die Grundlage der Bestrafung des Bf. und der Bf2 unter Schuldspruch c) des angefochtenen Erkenntnisses wegen Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG an Umsatzsteuervorauszahlungen 1-6/2015 iHv § 709,17 bildet. Mit der gegenständlichen Beschwerde gesteht der Bf. dem Grunde…
…Beschwerde. Die Ausdrücke werden in weiterer Folge jeweils angepasst. Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer…
…der Abgabenhinterziehung nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG begangen. Gemäß § 33 Abs. 5 FinStrG wird über ihn eine Geldstrafe von € 700,-- verhängt. Gem. § 20 wird die für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe auszusprechende Ersatzfreiheitsstrafe mit 4 (vier) Tagen festgesetzt. Gemäß § 185 FinStrG…
…dem dargestellten Sachverhalt ergibt sich weiters, dass auch die unter Schuldspruch c) des angefochtenen Erkenntnisses der Bestrafung des Bf. zugrunde gelegte Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in objektiver Hinsicht zweifelsfrei erwiesen ist. So hat es der Bf. zunächst unterlassen rechtzeitig Umsatzsteuervoranmeldungen für…
…Würdigung der inneren Tatseite des Beschwerdeführers durch den Spruchsenat nicht gefolgt werden. […] Wesentliche Tatbestandsmerkmale einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG in subjektiver Hinsicht sind das Vorliegen von zumindest Eventualvorsatz hinsichtlich der Unterlassung der Abgabe von dem § 21 des UStG entsprechenden (rechtzeitigen…