…dieser ist innerhalb von 12 Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Gemäß Art. 899 Abs.1 erster Anstrich ZK-DVO erlässt die Entscheidungsbehörde, bei der eine Erstattung oder ein Erlass nach Artikel 239 Absatz 2 ZK…
…durch Amtshilfeersuchen von der Schweiz erhalten haben, nur mit Zustimmung der Schweiz für das österreichische Ermittlungsverfahren verwendet werden. Da das Zollamt zum Vorliegen der für die Vorschreibung erforderlichen Hinterziehung bei Zollschuldner oder anderen Tatbeteiligten keine konkreten Feststellungen getroffen habe, erfolgte die Aufhebung des Bescheides unter…
…erforderlichen Hinterziehung bei Zollschuldner oder anderen Tatbeteiligten keine konkreten Feststellungen getroffen habe, erfolgte die Aufhebung des Bescheides unter Zurückverweisung der Sache zur Durchführung weiterer Ermittlungen. Mit Bescheid vom 9.10.2015, Zl. **, teilte das Zollamt neuerlich die nachträgliche buchmäßige Erfassung der Einfuhrumsatzsteuer und Abgabenerhöhung zu…
…Zollschuld u.a. nur dann vorliegt, wenn die Sanktion verhältnismäßig ist und hat die diesbezügliche Prüfung dem "nationalen Gericht" überlassen. Die Festsetzung einer Abgabenerhöhung wird dem erwähnten Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes nur dann gerecht, wenn die Verzinsung einer nachzuerhebenden Zollschuld bei Zollschuldnern…
…der Waren von Amts wegen oder auf Antrag des Anmelders eine Überprüfung der Anmeldung vornehmen." Bei eigenständiger Würdigung der abgabenrechtlichen Berechnungen durch den Finanzstrafsenat können die Abgabenbeträge als Verkürzungsbeträge unbedenklich für das Finanzstrafverfahren herangezogen werden, wobei die Abgabenerhöhung bei der Berechnung der strafbestimmenden Wertbeträge ausscheidet…
…sowie eine Abgabenerhöhung gemäß Art. 108 Abs. 1 ZollR-DG in der Höhe von € 2.329,11 zur Entrichtung vor, weil eine Voraussetzung, nämlich die Erklärung einer gültigen UID-Nummer für die Überführung der Waren in das gewählte Zollverfahren nicht erfüllt war, bei der…
…Adr1, gegen den Bescheid des Zollamtes Z. vom 20. Februar 2013, Zahl xxxxxx/nnnnn/2012, betreffend Eingangsabgaben und Abgabenerhöhung, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung, zu Recht erkannt: 1. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. 2. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
…sodass er das Fahrzeug vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht habe und die Zollschuld nach Art. 202 Abs. 1 Buchst. a ZK entstanden sei. In der gegen den Bescheid erhobenen Beschwerde vom 22.6.2015 brachte der Bf. im Wesentlichen vor, bei der Einreise am 20…
…eine Zollschuld gemäß Artikel 220 ZK nachzuerheben, dann ist eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag entspricht, der für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Zollschuld und dem der buchmäßigen Erfassung, bei Nacherhebung gemäß Art. 220 ZK zwischen der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld…
…die eine Zollschuldentstehung nach Art. 204 ZK nach sich ziehe. Zutreffend habe die Bf. zwar in ihrer Eingabe vom 10. November 2009 beim Zollamt um Nachsicht dieser Fristüberschreitung ersucht, diesem Antrag sei jedoch von der Abgabenbehörde nicht entsprochen worden. Die für die Abgabenerhebung benötigen Unterlagen…
…oder eine Zollschuld gemäß Artikel 220 nachzuerheben ist, eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag entspricht, der für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Zollschuld und dem der buchmäßigen Erfassung, bei Nacherhebung gemäß Artikel 220 ZK zwischen der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld und…
…oder eine Zollschuld gemäß Artikel 220 nachzuerheben ist, eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag entspricht, der für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Zollschuld und dem der buchmäßigen Erfassung, bei Nacherhebung gemäß Artikel 220 ZK zwischen der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld und…
…oder eine Zollschuld gemäß Artikel 220 nachzuerheben ist, eine Abgabenerhöhung zu entrichten, die dem Betrag entspricht, der für den Zeitraum zwischen dem Entstehen der Zollschuld und dem der buchmäßigen Erfassung, bei Nacherhebung gemäß Artikel 220 ZK zwischen der Fälligkeit der ursprünglich buchmäßig erfassten Zollschuld und…
…Sachverhalt etwa der Bf. eine Zollschuldeigenschaft nach einem anderen Anstrich als jenem des Art. 202 Abs. 3 ZK erster Anstrich zukommen könnte. Eine solche Abänderung durch das Finanzgericht wäre aus jenem Grund unzulässig, da bei einer Zollschuldeigenschaft nach dem zweiten bzw. auch dritten Anstrich des…
…noch Empfängerin der gegenständlichen Sendungen. Der in diesen Urteilen verwendete Begriff "Steuerpflichtiger" kann daher nicht auf die Beschwerdeführerin in ihrer Eigenschaft als Zollanmelderin übertragen werden. Art. 204 ZK sieht eine Entstehung der Zollschuld bei objektiv vorliegenden Pflichtverstößen vor. Auf subjektive Elemente kommt es nicht an. …
…Verfügungsbereich des Warenführers erfolgte, so sei die Geltendmachung der Zollschuld bei allen Personen, denen eine Garantenstellung für die ordnungsgemäße Durchführung des Versandverfahrens zukomme, ermessengerecht. Die gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG vorgeschriebene Abgabenerhöhung bestehe infolge der Entstehung der Zollschuld gemäß Art. 203 ZK sowohl dem…
…Verfügungsbereich des Warenführers erfolgte, so sei die Geltendmachung der Zollschuld bei allen Personen, denen eine Garantenstellung für die ordnungsgemäße Durchführung des Versandverfahrens zukomme, ermessengerecht. Die gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG vorgeschriebene Abgabenerhöhung bestehe infolge der Entstehung der Zollschuld gemäß Art. 203 ZK sowohl dem…
…Jedoch ist beim Bf. aufgrund seines Alters (Jahrgang 1970) von der Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit auszugehen, wodurch die Einbringlichkeit der Zollschuld bei ihm nicht absolut unmöglich erscheint. Aus den aufgezeigten Gründen ist die Abgabenvorschreibung gegenüber dem Bf. nicht als unbillig zu beurteilen. Darüber hinaus ist die…
… dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können - in begründeten Ausnahmefällen die Zollbehörden diese Frist verlängern, - in bestimmten Fällen kürzere Fristen im Ausschussverfahren festgelegt werden." Gemäß Artikel 878 Absatz 1 der…
… dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können - in begründeten Ausnahmefällen die Zollbehörden diese Frist verlängern, - in bestimmten Fällen kürzere Fristen im Ausschussverfahren festgelegt werden." Gemäß Artikel 878 Absatz 1 der…